Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 06.02.2024 - 2 A 617/18.A |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
AsylG § 3, AsylG § 4
Asylrecht; Russische Föderation; inländische Fluchtalternative; Tschetschenien - milo.bamf.de
AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3
Russische Föderation: Berufungsverfahren nicht erfolgreich; Ablehnender Asyl-Bescheid des Bundesamtes im erstinstanzlichen Verfahren als rechtmäßig bestätigt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 3 Abs. 1 ; AufenthG § 60 Abs. 5
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Staatsangehörigen der Russischen Förderation wegen begründeter Furcht vor Verfolgung; Abschiebungsverbot bei Vorliegen von schwerwiegenden Erkrankungen
Verfahrensgang
- VG Dresden, 29.03.2018 - 1 K 2813/16
- OVG Sachsen, 06.02.2024 - 2 A 617/18.A
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- VG Halle, 10.04.2017 - 5 A 16/17
Russische Föderation, Tschetschenen, interne Fluchtalternative, interner Schutz, …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2024 - 2 A 617/18
Hierzu werde auf Entscheidungen des VG Osnabrück (…Urt. v. 27. April 2017 - 5 A 313/16) sowie des VG Halle/Saale (Urt. v. 10. April 2017 - 5 A 16/17 HAL) verwiesen.Rn. 24 Soweit die Klägerin demgegenüber unter Heranziehung von Gerichtsentscheidungen auf den Bericht ACCORD vom 31. Januar 2020 verweist, ergibt sich hieraus nichts anderes: Die von der Klägerin zitierten erstinstanzlichen Entscheidungen, in denen das Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative abgelehnt wurde (VG Osnabrück, Urt. v. 27. April 2017 - 5 A 313/16 - VG Halle, Urt. v. 10. April 2017 - 5 A 16/17 -, jeweils zitiert nach juris), betreffen nach deren Feststellungen in Tschetschenien - in einem Fall sogar durch russische Sicherheitskräfte - festgenommene und gefolterte Antragsteller.
Mit Blick darauf haben die Gerichte "im konkreten Einzelfall" (…VG Osnabrück, Urt. v. 27. April 2017 a. a. O. Rn. 63) oder "unter diesen Umständen" (VG Halle, Urt. v. 10. April 2017 a. a. O. Rn. 31) eine inländische Fluchtalternative verneint.
- VG Osnabrück, 27.04.2017 - 5 A 313/16
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2024 - 2 A 617/18
Hierzu werde auf Entscheidungen des VG Osnabrück (Urt. v. 27. April 2017 - 5 A 313/16) sowie des VG Halle/Saale (…Urt. v. 10. April 2017 - 5 A 16/17 HAL) verwiesen.Rn. 24 Soweit die Klägerin demgegenüber unter Heranziehung von Gerichtsentscheidungen auf den Bericht ACCORD vom 31. Januar 2020 verweist, ergibt sich hieraus nichts anderes: Die von der Klägerin zitierten erstinstanzlichen Entscheidungen, in denen das Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative abgelehnt wurde (VG Osnabrück, Urt. v. 27. April 2017 - 5 A 313/16 - VG Halle, Urt. v. 10. April 2017 - 5 A 16/17 -, jeweils zitiert nach juris), betreffen nach deren Feststellungen in Tschetschenien - in einem Fall sogar durch russische Sicherheitskräfte - festgenommene und gefolterte Antragsteller.
Mit Blick darauf haben die Gerichte "im konkreten Einzelfall" (VG Osnabrück, Urt. v. 27. April 2017 a. a. O. Rn. 63) oder "unter diesen Umständen" (…VG Halle, Urt. v. 10. April 2017 a. a. O. Rn. 31) eine inländische Fluchtalternative verneint.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2023 - 4 LB 82/19
Fluchtalternative; unerträgliche Härte nach Folterung im Herkunftsstaat und …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2024 - 2 A 617/18
Ausweislich der Auskunftslage könnte die Klägerin in einem anderen Landesteil legal ihren Wohnsitz nehmen und durch eigene Arbeit bzw. staatliche oder sonstige Hilfen das zum Leben Notwendige erwirtschaften (…vgl. etwa OVG LSA, Urt. v. 28. Mai 2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 56 ff.; SächsOVG, Urt. v. 2. August 2023 - 6 A 9/18.A -, juris Rn. 29 ff., OVG M-V, Urt. v. 20. November 2023 - 4 LB 82/19 OVG -, juris Rn. 44 f.).Soweit die Klägerin hierzu auf das Urteil des OVG M-V vom 20. November 2023 - 4 LB 82/19 OVG - a. a. O. Rn. 46 ff. sowie das Urteil des VG Aachen vom 13. April 2023 - 8 K 1914/21.A -, juris Rn. 59 verweist, betreffen diese gerade Ausnahmen, in denen im konkreten Einzelfall eine Wohnsitznahme nicht zumutbar erscheint.
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2024 - 2 A 617/18
Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d. h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 19;… Senatsurt. v. 9. Juli 2013 - A 2 A 892/11 -, Rn. 18). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18
Asyl; Verfolgung einer tschetschenischen Familie bei Rückkehr in die Russische …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2024 - 2 A 617/18
Ausweislich der Auskunftslage könnte die Klägerin in einem anderen Landesteil legal ihren Wohnsitz nehmen und durch eigene Arbeit bzw. staatliche oder sonstige Hilfen das zum Leben Notwendige erwirtschaften (vgl. etwa OVG LSA, Urt. v. 28. Mai 2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 56 ff.;… SächsOVG, Urt. v. 2. August 2023 - 6 A 9/18.A -, juris Rn. 29 ff., OVG M-V, Urt. v. 20. November 2023 - 4 LB 82/19 OVG -, juris Rn. 44 f.). - OVG Sachsen, 02.08.2023 - 6 A 9/18
Russische Föderation; Tschetschenien; Asyl; Abschiebungsschutz; Blutrache; PTBS; …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2024 - 2 A 617/18
Ausweislich der Auskunftslage könnte die Klägerin in einem anderen Landesteil legal ihren Wohnsitz nehmen und durch eigene Arbeit bzw. staatliche oder sonstige Hilfen das zum Leben Notwendige erwirtschaften (…vgl. etwa OVG LSA, Urt. v. 28. Mai 2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 56 ff.; SächsOVG, Urt. v. 2. August 2023 - 6 A 9/18.A -, juris Rn. 29 ff., OVG M-V, Urt. v. 20. November 2023 - 4 LB 82/19 OVG -, juris Rn. 44 f.). - VG Aachen, 13.04.2023 - 8 K 1914/21
Russische Föderation: Einzelfallbezogene Feststellung eines Abschiebungsverbotes …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2024 - 2 A 617/18
Soweit die Klägerin hierzu auf das Urteil des OVG M-V vom 20. November 2023 - 4 LB 82/19 OVG - a. a. O. Rn. 46 ff. sowie das Urteil des VG Aachen vom 13. April 2023 - 8 K 1914/21.A -, juris Rn. 59 verweist, betreffen diese gerade Ausnahmen, in denen im konkreten Einzelfall eine Wohnsitznahme nicht zumutbar erscheint.
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2024 - 12 B 17.23
Keine Gefahr für ungediente junge Männer russischer Staatsangehörigkeit und …
Rn. 29 aa) Was die Voraussetzungen einer Ausweichmöglichkeit durch Niederlassung in anderen Landesteilen des Zielstaats der Abschiebung angeht, hält der Senat auch unter den veränderten Bedingungen seit dem Angriff auf die Ukraine und insbesondere den gegenwärtig durch interne Fluchtbewegungen auftretenden Belastungen aufgrund der ukrainischen Offensive in der Oblast Kursk an der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 3. März 2009 - OVG 3 B 16.08 - juris Rn. 58 ff.) fest, dass Tschetschenen, die nicht in besonderer Weise politisch in Erscheinung getreten sind und bei denen daher kein landesweites Verfolgungsinteresse der föderalen Sicherheitsbehörden anzunehmen ist und keine greifbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die tschetschenischen Sicherheitsbehörden ein besonderes Interesse an ihrer Ergreifung haben und deshalb ihre Festnahme und Überstellung durch föderale oder lokale Behörden in der übrigen Russischen Föderation veranlassen oder sie auch außerhalb ihres örtlichen Zuständigkeitsbereichs inoffiziell verfolgen werden, grundsätzlich bei einer ihnen zumutbaren Niederlassung in anderen Teilen der Russischen Föderation außerhalb des Nordkaukasus eine interne Schutzmöglichkeit haben (…so auch OVG Greifswald, Urteile vom 17. Juni 2024 - 4 LB 215/20 OVG - juris Rn. 59 …und vom 20. November 2023 - 4 LB 82/19 OVG - juris Rn. 44; OVG Bautzen, Urteil vom 6. Februar 2024 - 2 A 617/18.A - juris Rn. 29; OVG Magdeburg…, Urteil vom 28. Mai 2020 - 2 L 25/18 - juris Rn. 47; VGH München…, Urteil vom 16. Juli 2019 - 11 B 18.32129 - juris Rn. 46 ff. und VG Potsdam…, Urteil vom 7. November 2022 - VG 6 K 650/16.A - juris Rn. 16). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2024 - 12 B 18.23
Keine Gefahr der zwangsweise Rekrutierung ungedienter, junger Männer russischer …
Rn. 37 aaa) Was die Voraussetzungen internen Schutzes angeht, hält der Senat auch unter den veränderten Bedingungen seit dem Angriff auf die Ukraine und insbesondere den gegenwärtig durch interne Fluchtbewegungen auftretenden Belastungen aufgrund der ukrainischen Offensive in der Oblast Kursk an der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 3. März 2009 - OVG 3 B 16.08 - juris Rn. 58 ff.) fest, dass Tschetschenen, die nicht in besonderer Weise politisch in Erscheinung getreten sind und bei denen daher kein landesweites Verfolgungsinteresse der föderalen Sicherheitsbehörden anzunehmen ist und keine greifbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die tschetschenischen Sicherheitsbehörden ein besonderes Interesse an ihrer Ergreifung haben und deshalb ihre Festnahme und Überstellung durch föderale oder lokale Behörden in der übrigen Russischen Föderation veranlassen oder sie auch außerhalb ihres örtlichen Zuständigkeitsbereichs inoffiziell verfolgen werden, grundsätzlich bei einer ihnen zumutbaren Niederlassung in anderen Teilen der Russischen Föderation außerhalb des Nordkaukasus vor Verfolgung oder ernsthaften Schäden im Sinne des § 4 AsylG sicher sind (…so auch OVG Greifswald, Urteile vom 17. Juni 2024 - 4 LB 215/20 OVG - juris Rn. 59 …und vom 20. November 2023 - 4 LB 82/19 OVG - juris Rn. 44; OVG Bautzen, Urteil vom 6. Februar 2024 - 2 A 617/18.A - juris Rn. 29; OVG Magdeburg…, Urteil vom 28. Mai 2020 - 2 L 25/18 - juris Rn. 47; VGH München…, Urteil vom 16. Juli 2019 - 11 B 18.32129 - juris Rn. 46 ff. und VG Potsdam…, Urteil vom 7. November 2022 - VG 6 K 650/16.A - juris Rn. 16). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2024 - 4 LB 215/20
Asyl Russische Förderation; interner Schutz für Tschetschenen; Berücksichtigung …
Rn. 59 Die Rechtsprechung geht daher überwiegend davon aus, dass Personen aus Tschetschenien in anderen Teilen der Russischen Föderation grundsätzlich verfolgungsfreien internen Schutz (§ 3e Abs. 1 Nr. 1 AsylG) haben können, solange sie nicht in besonderer Weise politisch in Erscheinung getreten sind und daher kein landesweites Verfolgungsinteresse der föderalen Sicherheitsbehörden anzunehmen ist und solange ferner keine greifbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die tschetschenischen Sicherheitsbehörden ein besonderes Interesse an ihrer Ergreifung haben und deshalb ihre Festnahme und Überstellung durch föderale oder lokale Behörden in der übrigen Russischen Föderation veranlassen oder sie auch außerhalb ihres örtlichen Zuständigkeitsbereichs inoffiziell verfolgen werden (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 6. Februar 2024 - 2 A 617/18.A - juris Rn. 29; OVG Magdeburg…, Urteil vom 28. Mai 2020 - 2 L 25/18 - juris Rn. 47; VGH München…, Urteil vom 16. Juli 2019 - 11 B 18.32129 - juris Rn. 46 ff. und VG Potsdam…, Urteil vom 7. November 2022 - VG 6 K 650/16.A - juris Rn. 16). - VG Bayreuth, 05.02.2025 - B 4 S 25.30091
Asylrecht, Russische Föderation, Ingusche in wehrpflichtigem Alter, Kein …
Insoweit ist er also auf die Möglichkeit internen Schutzes i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3e AsylG zu verweisen (…vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 22.8.2024 - 12 B 18/23 - juris Rn. 37;… OVG MV, U.v. 17.6.2024 - 4 LB 215/20 OVG - juris Rn. 59; SächsOVG, U.v. 6.2.2024 - 2 A 617/18.A - juris Rn. 29;… BayVGH, U.v. 16.7.2019 - 11 B 18.32129 - juris Rn. 46 ff.).
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