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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15958
OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20 (https://dejure.org/2021,15958)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.05.2021 - 2 A 64/20 (https://dejure.org/2021,15958)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 2 A 64/20 (https://dejure.org/2021,15958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 19 Abs 4 S 1 GG vom 23.05.2017, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 3 Abs 1 MuSchG vom 23.05.2017, § 4 Abs 5 MuSchG vom 23.05.2017
    Berufungszulassung: Zulassungsgrund der Divergenz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse betreffend ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines ärztlichen Beschäftigungsverbots wegen Mutterschutzes hinsichtlich Gefährdung der Gesundheit durch Zigarettenrauch (hier: Passivrauchen); Abstellen auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes i.R.e. (behördlichen) ...

  • rechtsportal.de

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines ärztlichen Beschäftigungsverbots wegen Mutterschutzes hinsichtlich Gefährdung der Gesundheit durch Zigarettenrauch (hier: Passivrauchen); Abstellen auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes i.R.e. (behördlichen) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12

    Überlassung gemeindlicher Einrichtungen - Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    Ein mit der drohenden Wiederholung eines erledigten Verwaltungsakts begründetes berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsakts setzt die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird.[BVerwG, Beschluss vom 26.4.1993 - 4 B 31/93 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 -, juris][BVerwG, Beschluss vom 26.4.1993 - 4 B 31/93 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 -, juris] Dabei kann eine Wiederholungsgefahr zwar auch in Betracht kommen, wenn ein (behördliches) arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot (vgl. § 4 Abs. 1 und 5 MuSchG i.d.F. d. Bek. v. 20.6.2002, BGBl. I S. 2318 - im Folgenden: MuSchG a.F.; nunmehr: § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5, § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG v. 23.5.2017, BGBl I S. 1228, m. Änd.) in Rede steht, das - anders als das personenbezogene (ärztliche) Beschäftigungsverbot - nicht primär auf Umstände in der Person der Schwangeren, sondern auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes abstellt.[Vgl. zu dieser Unterscheidung etwa Kühn in Brose/Weth/Volk, Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, 9. Aufl. 2020, MuSchG § 13 Rn. 26][Vgl. zu dieser Unterscheidung etwa Kühn in Brose/Weth/Volk, Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, 9. Aufl. 2020, MuSchG § 13 Rn. 26] Die behördliche Entscheidung darüber ist aber, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, neben dem Bestehen einer Schwangerschaft abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Arbeitsstätte der werdenden Mutter und der Belastung mit schädlichen Stoffen.

    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist gegeben, wenn sich das Verwaltungsgericht bei der Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat.[Etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 -, juris][Etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 -, juris].

    Rn. 39 Ohne Erfolg rügt die Klägerin auch, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Senats vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 - ab, weil das Verwaltungsgericht für die Frage der Wiederholungsgefahr davon ausgegangen sei, dass "aus vergangenem Verhalten nicht auf künftiges Verhalten geschlossen werden könne", während der Senat anerkannt habe, "dass Verhaltensmuster der Vergangenheit durchaus geeignet sind, zukünftiges Verhalten zu indizieren" und es für die Wiederholungsgefahr auf "im Wesentlichen unveränderte tatsächliche und rechtliche Umstände" ankomme.

  • OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19

    Zu den Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen …

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    Die Rüge mangelhafter Sachaufklärung verlangt die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris] Diesen Voraussetzungen wird der pauschale Verweis auf einen "mit Beweisantrag unterstützen Verdacht des Sozialleistungsbetrugs" nicht gerecht.

    Die Aufklärungsrüge stellt aber kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen und sich die Beweiserhebung (wie hier) auch nicht aufdrängen musste.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris].

  • OVG Saarland, 26.03.2021 - 2 A 96/20

    Untersagung des Inverkehrbringens eines Arzneimittels (Wirkstoff Melatonin)

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    Ernstliche Zweifel bestehen, wenn gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.3.2021 - 2 A 96/20 -, juris, m.w.N.][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.3.2021 - 2 A 96/20 -, juris, m.w.N.] Richtigkeit meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine in dem angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.3.2021 - 2 A 96/20 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.3.2021 - 2 A 96/20 -, juris].

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    Allerdings gebietet es die verfassungsrechtliche Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG), ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch in Fällen anzunehmen, in denen sich staatliche Anordnungen, die mit gewichtigen Grundrechtseingriffen einhergehen, nach dem typischen Verfahrensablauf innerhalb einer Zeitspanne erledigen, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann.[BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 (86), m.w.N.][BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 (86), m.w.N.] Um derartige tiefgreifende und sich typischerweise kurzfristig erledigende Grundrechtseingriffe handelt es sich etwa bei der Anordnung von Abschiebungshaft, Abhörmaßnahmen, Hausdurchsuchungen, Demonstrationsverboten oder der Anwendung unmittelbaren Zwangs.[Vgl. dazu mit Rechtsprechungsnachweisen: Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 283.][Vgl. dazu mit Rechtsprechungsnachweisen: Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 283.] Dass - worauf die Klägerin sich insofern einzig beruft - der erledigte Feststellungsbescheid vom 19.5.2017 einen vergleichbar tiefgreifenden Eingriff in ihre Rechtssphäre (Art. 12 Abs. 1 GG) gezeitigt hätte, lässt sich ihrem Zulassungsvorbringen indes nicht entnehmen.[Vgl. auch - für den Fall einer Ablehnung, eine Kündigung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG für zulässig zu erklären - OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.3.2015 - 4 LA 178/14 -, juris][Vgl. auch - für den Fall einer Ablehnung, eine Kündigung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG für zulässig zu erklären - OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.3.2015 - 4 LA 178/14 -, juris] Abgesehen davon, dass ein Beschäftigungsverbot der werdenden Mutter nach § 4 Abs. 5 MuSchG a.F. (nunmehr: § 13 Abs. 1 Nr. 3, § 11 Abs. 1 MuSchG) bereits unmittelbar kraft Gesetzes eintrat und der streitbefangenen Verfügung damit nur feststellende Wirkung zukam,[Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 42/89 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 42/89 -, juris] ist zu sehen, dass das Beschäftigungsverbot zeitlich begrenzt war.
  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89

    Rechtswidrigkeit einer mutterschutzrechtlichen Anordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    Allerdings gebietet es die verfassungsrechtliche Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG), ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch in Fällen anzunehmen, in denen sich staatliche Anordnungen, die mit gewichtigen Grundrechtseingriffen einhergehen, nach dem typischen Verfahrensablauf innerhalb einer Zeitspanne erledigen, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann.[BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 (86), m.w.N.][BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 (86), m.w.N.] Um derartige tiefgreifende und sich typischerweise kurzfristig erledigende Grundrechtseingriffe handelt es sich etwa bei der Anordnung von Abschiebungshaft, Abhörmaßnahmen, Hausdurchsuchungen, Demonstrationsverboten oder der Anwendung unmittelbaren Zwangs.[Vgl. dazu mit Rechtsprechungsnachweisen: Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 283.][Vgl. dazu mit Rechtsprechungsnachweisen: Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 283.] Dass - worauf die Klägerin sich insofern einzig beruft - der erledigte Feststellungsbescheid vom 19.5.2017 einen vergleichbar tiefgreifenden Eingriff in ihre Rechtssphäre (Art. 12 Abs. 1 GG) gezeitigt hätte, lässt sich ihrem Zulassungsvorbringen indes nicht entnehmen.[Vgl. auch - für den Fall einer Ablehnung, eine Kündigung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG für zulässig zu erklären - OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.3.2015 - 4 LA 178/14 -, juris][Vgl. auch - für den Fall einer Ablehnung, eine Kündigung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG für zulässig zu erklären - OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.3.2015 - 4 LA 178/14 -, juris] Abgesehen davon, dass ein Beschäftigungsverbot der werdenden Mutter nach § 4 Abs. 5 MuSchG a.F. (nunmehr: § 13 Abs. 1 Nr. 3, § 11 Abs. 1 MuSchG) bereits unmittelbar kraft Gesetzes eintrat und der streitbefangenen Verfügung damit nur feststellende Wirkung zukam,[Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 42/89 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 42/89 -, juris] ist zu sehen, dass das Beschäftigungsverbot zeitlich begrenzt war.
  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von …

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    Ein mit der drohenden Wiederholung eines erledigten Verwaltungsakts begründetes berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsakts setzt die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird.[BVerwG, Beschluss vom 26.4.1993 - 4 B 31/93 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 -, juris][BVerwG, Beschluss vom 26.4.1993 - 4 B 31/93 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 -, juris] Dabei kann eine Wiederholungsgefahr zwar auch in Betracht kommen, wenn ein (behördliches) arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot (vgl. § 4 Abs. 1 und 5 MuSchG i.d.F. d. Bek. v. 20.6.2002, BGBl. I S. 2318 - im Folgenden: MuSchG a.F.; nunmehr: § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5, § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG v. 23.5.2017, BGBl I S. 1228, m. Änd.) in Rede steht, das - anders als das personenbezogene (ärztliche) Beschäftigungsverbot - nicht primär auf Umstände in der Person der Schwangeren, sondern auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes abstellt.[Vgl. zu dieser Unterscheidung etwa Kühn in Brose/Weth/Volk, Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, 9. Aufl. 2020, MuSchG § 13 Rn. 26][Vgl. zu dieser Unterscheidung etwa Kühn in Brose/Weth/Volk, Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, 9. Aufl. 2020, MuSchG § 13 Rn. 26] Die behördliche Entscheidung darüber ist aber, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, neben dem Bestehen einer Schwangerschaft abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Arbeitsstätte der werdenden Mutter und der Belastung mit schädlichen Stoffen.
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14

    Amtshaftung; kurzfristige Erledigung; berechtigtes Feststellungsinteresse; …

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    Allerdings gebietet es die verfassungsrechtliche Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG), ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch in Fällen anzunehmen, in denen sich staatliche Anordnungen, die mit gewichtigen Grundrechtseingriffen einhergehen, nach dem typischen Verfahrensablauf innerhalb einer Zeitspanne erledigen, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann.[BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 (86), m.w.N.][BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 (86), m.w.N.] Um derartige tiefgreifende und sich typischerweise kurzfristig erledigende Grundrechtseingriffe handelt es sich etwa bei der Anordnung von Abschiebungshaft, Abhörmaßnahmen, Hausdurchsuchungen, Demonstrationsverboten oder der Anwendung unmittelbaren Zwangs.[Vgl. dazu mit Rechtsprechungsnachweisen: Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 283.][Vgl. dazu mit Rechtsprechungsnachweisen: Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 283.] Dass - worauf die Klägerin sich insofern einzig beruft - der erledigte Feststellungsbescheid vom 19.5.2017 einen vergleichbar tiefgreifenden Eingriff in ihre Rechtssphäre (Art. 12 Abs. 1 GG) gezeitigt hätte, lässt sich ihrem Zulassungsvorbringen indes nicht entnehmen.[Vgl. auch - für den Fall einer Ablehnung, eine Kündigung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG für zulässig zu erklären - OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.3.2015 - 4 LA 178/14 -, juris][Vgl. auch - für den Fall einer Ablehnung, eine Kündigung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG für zulässig zu erklären - OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.3.2015 - 4 LA 178/14 -, juris] Abgesehen davon, dass ein Beschäftigungsverbot der werdenden Mutter nach § 4 Abs. 5 MuSchG a.F. (nunmehr: § 13 Abs. 1 Nr. 3, § 11 Abs. 1 MuSchG) bereits unmittelbar kraft Gesetzes eintrat und der streitbefangenen Verfügung damit nur feststellende Wirkung zukam,[Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 42/89 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 42/89 -, juris] ist zu sehen, dass das Beschäftigungsverbot zeitlich begrenzt war.
  • OVG Saarland, 05.12.2018 - 2 B 287/18

    Vollzug der Ausweisung

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    Die Rüge der Klägerin, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts setze sich bezüglich der für eine Wiederholungsgefahr (Fortsetzungsfeststellungsinteresse) anzulegenden Maßstäbe in Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 5.12.2018 - 2 B 287/18 -, zeigt eine Divergenz schon deswegen nicht auf, weil die zitierte Entscheidung des Senats die (strafrechtliche) Wiederholungsgefahr im Kontext einer ausländerrechtlichen Ausweisung betrifft.
  • VG Braunschweig, 25.01.2024 - 6 A 142/21

    Cross-Compliance; Günstigkeitsprinzip; Herbizid; Pflanzenschutzmittel; Vorsatz; …

    Dies ist beim Sammelantrag der Klägerin für das Jahr 2016 der Fall (…vgl. insoweit auch BVerwG, U. v. 9.3.2023 - 3 C 6/22 -, juris Rn. 10;… Nds. OVG, B. v. 5.12.2023 - 10 LC 13/23 -, juris Rn. 44; VG Göttingen, U. v. 27.4.2023 - 2 A 64/20 -, V. n. b. S. 7).

    Ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 12 Abs. 2 Sätze 1 und 2 PflSchG beinhaltet deswegen zugleich einen Verstoß gegen die Grundanforderungen an die Betriebsführung 10 (GAB 10) im Sinne der Cross-Compliance-Vorschriften nach Art. 91 ff. VO (EU) Nr. 1306/2013 (…vgl. auch Nds. OVG, B. v. 2.5.2022 - 10 LC 73/21 -, juris Rn. 25;… VG Lüneburg, U. v. 12.1.2022 - 1 A 154/19 -, juris Rn. 108; VG Göttingen, U. v. 27.4.2023 - 2 A 64/20 -, V. n. b. S. 9).

    Der Begünstigte muss demnach sicherstellen, dass derjenige, der für ihn betriebliche Arbeiten durchführt, über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um Verstöße zu vermeiden, und er muss den Dritten im Rahmen des im Einzelfall Erforderlichen angemessen anweisen und überwachen (…vgl. VG Lüneburg, U. v. 12.1.2022 - 1 A 154/19 -, juris Rn. 96 ff.; VG Göttingen, U. v. 27.4.2023 - 2 A 64/20 -, V. n. b. S. 10; zum inhaltlich gleichen Maßstab in Bezug auf die zeitlich früher geltende Regelung in Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 1 der VO (EG) 73/2009: VG Braunschweig, U. v. 24.1.2018 - 9 A 36/16 -, V. n. b. S. 8 f.).

    Es kommt deswegen nicht auf die kontrovers diskutierte Frage an, ob die materielle Beweislast insoweit den oder die Begünstigte (…vgl. insoweit bspw. VG Lüneburg, U. v. 12.1.2022 - 1 A 154/19 -, juris Rn. 99; VG Osnabrück, U. v. 26.4.2019 - 4 A 23/17 -, V. n. b. S. 26; VG Hannover, U. v. 2.11.2018 - 11 A 6426/16 -, V. n. b. S. 11) oder die Behörde (vgl. insoweit bspw. VG Göttingen, U. v. 27.4.2023 - 2 A 64/20 -, V. n. b. S. 10; VG Braunschweig, U. v. 24.1.2018 - 9 A 36/16 -, V. n. b. S. 10;… Busse, in: Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht, 3. Aufl. 2022, § 27 Rn. 149) trifft.

  • OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20

    Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget; "nicht mit Gründen …

    Der Vortrag rechtfertigt weder die Annahme ernstlicher Zweifel an der allein am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung[Siehe OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, und vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, beide juris][Siehe OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, und vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, beide juris] (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, dazu 1.) noch zeigt er eine "besondere" Schwierigkeit der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, dazu 2.) oder einen entscheidungserheblichen Verfahrensverstoß (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, dazu 3.) auf.
  • OVG Saarland, 10.08.2021 - 2 A 250/20

    Versorgung infolge eines Impfschadens durch Übernahme von Kosten für ein zu …

    Der Vortrag des Beklagten rechtfertigt nicht die Annahme der geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der allein am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung[Siehe etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, juris][Siehe etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, juris] (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, dazu 1.) und legt eine grundsätzliche Bedeutung der Sache im Verständnis des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht dar (dazu 2.).

    Rn. 24 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine in dem angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat.[etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, juris][etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, juris] Diese Voraussetzungen ergeben sich aus den Darlegungen des Beklagten nicht.

  • OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20

    Präklusion nach § 6 UmwRG; Dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses …

    Der Vortrag des Beigeladenen rechtfertigt nicht die Annahme der geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der allein am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung[Siehe etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, juris][Siehe etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, juris] (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, dazu 1.) und legt auch besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Verständnis des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (dazu 2.) nicht dar.
  • OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 A 186/20

    Bauordnungsrechtliches Erschließungserfordernis; Befahrbarkeit eines Grundstücks; …

    Das Vorbringen in der Antragsbegründung vom 28.5.2020 rechtfertigt nicht die Annahme der einzig geltend gemachten "ernstlichen Zweifel" an der am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis[Siehe OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, und vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, beide juris][Siehe OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, und vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, beide juris] zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20

    Unzulässigkeit einer "Sportwetten-Annahmestelle" im Geltungsbereich der …

    Der Vortrag des Klägers zeigt weder die geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der allein am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, juris] auf (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, dazu 1.) noch legt er die reklamierte "besondere" tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeit im Verständnis des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (dazu 2.) dar.
  • VG Braunschweig, 03.12.2024 - 8 A 472/24

    Feststellungsfrist; Günstigkeitsprinzip; Nachteilige Veränderung der …

    Dies ist beim Sammelantrag des Klägers für das Jahr 2017 der Fall (…VG Braunschweig, Urteil v. 25.01.2024 - 6 A 142/21 -, juris Rn. 24 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil v. 09.03.2023 - 3 C 6/22 -, juris Rn. 10;… Nds. OVG, Beschluss v. 05.12.2023 - 10 LC 13/23 -, juris Rn. 44; VG Göttingen, Urteil v. 27.04.2023 - 2 A 64/20 -, V. n. b. S. 7).
  • OVG Saarland, 23.05.2025 - 1 A 112/24

    Verwendungs- und Ausgleichszulage wegen Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist gegeben, wenn sich das Verwaltungsgericht bei der Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, juris Rn. 37, m.w.N.; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124 Rn. 50, m.w.N.][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, juris Rn. 37, m.w.N.; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124 Rn. 50, m.w.N.] Das ist hier nicht der Fall.
  • VG Göttingen, 26.05.2025 - 2 A 108/23

    Amtsermittlungsgrundsatz; Aussetzung; Belegenheitsland; Beseitigung von …

    Diese grundsätzliche Beweislastverteilung wird auch durch die Formulierung des Art. 91 Abs. 2 Unterabs. 1 der VO (EG) Nr. 1306/2013 gestützt, wonach Voraussetzung der Kürzung ist, dass der Verstoß dem Begünstigten "anzulasten" ist (VG D-Stadt, Urt. v. 27.04.2023 - 2 A 64/20 -, V.n.b., S. 10;… VG Lüneburg, Urt. v. 12.01.2022 - 1 A 154/19 -, juris Rn. 65 m.w.N.).
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