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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 12.09.2013 - 2 A 718/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26116
VG Göttingen, 12.09.2013 - 2 A 718/13 (https://dejure.org/2013,26116)
VG Göttingen, Entscheidung vom 12.09.2013 - 2 A 718/13 (https://dejure.org/2013,26116)
VG Göttingen, Entscheidung vom 12. September 2013 - 2 A 718/13 (https://dejure.org/2013,26116)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • FG Thüringen, 08.12.2010 - 2 V 268/10

    Anforderungen an einen Duldungsbescheid bei gleichzeitiger Anfechtung einer …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.09.2013 - 2 A 718/13
    Bei der Belastung eines Grundstücks mit Grundpfandrechten ist dabei nicht der nominale Buchwert maßgeblich, sondern in welcher Höhe diese Grundpfandrechte Forderungen sichern (Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 08.12.2010 - 2 V 268/10 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.05.2011 - 5 K 3087/10;… Huber a.a.O., § 1 Rn. 40).

    Um eine Gläubigerbenachteiligung verneinen zu können, wäre jedoch erforderlich, dass Herr C. D. den Kaufpreis auch tatsächlich erhalten hat und dieser somit dem Zugriff durch seine Gläubiger zur Verfügung stand; die Quittierung der Bezahlung genügt hierzu nicht, weil offenbleibt, wann und in welcher Form es zur Kaufpreiszahlung gekommen ist und was Herr D. mit dem Geld getan hat (vgl. ähnlich: Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 08.12.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.06.1967 - IV C 216.65

    Bindungswirkung einer den Rechtsweg verneinenden und eine Verweisung an das …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.09.2013 - 2 A 718/13
    Die Kammer schließt sich der in der Rechtsprechung und in der Literatur vertretenen Auffassung an, dass das entscheidende Gericht sein eigenes Verfahrensrecht anzuwenden habe (BVerwG, Urteil vom 06.06.1967 -IV C 216.65-, zitiert nach juris;… Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. § 17 GVG im Anhang zu § 41 VwGO Rn. 31;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. § 41 Rn. 25).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93

    Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.09.2013 - 2 A 718/13
    Nach der von der Kammer geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Beurteilung der Gläubigerbenachteiligung im Rahmen des § 3 Abs. 1 AnfG auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz des Anfechtungsprozesses an (BGH, Urteil v. 15.12.1994 - IX ZR 153/93 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.10.2008 - IX ZR 202/07

    Anfechtbarkeit von Veräußerungshandlungen des Schuldners

    Auszug aus VG Göttingen, 12.09.2013 - 2 A 718/13
    Im Fall der Weiterveräußerung an einen Dritten, die - ebenfalls - nach § 15 AnfG anfechtbar ist, kann der Gläubiger wählen, ob er gegen den Dritten mit dem Primäranspruch oder gegen den Veräußerer mit dem Wertersatzanspruch vorgeht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - IX ZR 202/07 - BFH, Urteil vom 22.06.2004 - VII R 16/02 - BVerwG, Beschluss vom 28.06.1990 - 8 B 64/90 -, sämtlich zitiert nach juris).
  • BFH, 22.06.2004 - VII R 16/02

    Verschiebung von Geldern auf Konten der Kinder - § 7 AnfG aF, §§ 4 Abs. 1, 11 …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.09.2013 - 2 A 718/13
    Im Fall der Weiterveräußerung an einen Dritten, die - ebenfalls - nach § 15 AnfG anfechtbar ist, kann der Gläubiger wählen, ob er gegen den Dritten mit dem Primäranspruch oder gegen den Veräußerer mit dem Wertersatzanspruch vorgeht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - IX ZR 202/07 - BFH, Urteil vom 22.06.2004 - VII R 16/02 - BVerwG, Beschluss vom 28.06.1990 - 8 B 64/90 -, sämtlich zitiert nach juris).
  • BFH, 18.09.2012 - VII R 14/11

    Beteiligtenwechsel im Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.09.2013 - 2 A 718/13
    Rn. 34 Die Kammer ist mit dem Bundesfinanzhof (vgl. Urteil vom 18.09.2012 -VII R 14/11-, zitiert nach juris) der Auffassung, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des C. D. die Anfechtungskompetenz aus §§ 4, 11 AnfG auf den Insolvenzverwalter übergeht; dies gilt auch für den Fall, dass sich der Anfechtungsanspruch, wie hier, nicht gegen den Insolvenzschuldner, sondern gegen einen Dritten wendet.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 43/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

    Auszug aus VG Göttingen, 12.09.2013 - 2 A 718/13
    Als Konsequenz hieraus spielen verwaltungsrechtliche Vorfragen, wie die Bestimmtheit des Duldungsbescheides der Beigeladenen vom 19. April 2011 oder die Frage, ob die verfassungswidrig zustande gekommene Rechtsvorgängerin der Beigeladenen als Ausgangsbehörde (vgl. hierzu LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.08.2011 -LVG 43/10) überhaupt rechtmäßig Verwaltungsakte erlassen konnte, für den Rechtsstreit keine Rolle mehr.
  • BVerwG, 28.06.1990 - 8 B 64.90

    Beurteilung des Vorliegens der Gläubigerbenachteiligung nach den Verhältnissen im …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.09.2013 - 2 A 718/13
    Im Fall der Weiterveräußerung an einen Dritten, die - ebenfalls - nach § 15 AnfG anfechtbar ist, kann der Gläubiger wählen, ob er gegen den Dritten mit dem Primäranspruch oder gegen den Veräußerer mit dem Wertersatzanspruch vorgeht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - IX ZR 202/07 - BFH, Urteil vom 22.06.2004 - VII R 16/02 - BVerwG, Beschluss vom 28.06.1990 - 8 B 64/90 -, sämtlich zitiert nach juris).
  • VG Gelsenkirchen, 25.05.2011 - 5 K 3087/10

    Duldungsbescheid; Anfechtung; Grundstücksübertragung; Eheleute; Verzicht auf …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.09.2013 - 2 A 718/13
    Bei der Belastung eines Grundstücks mit Grundpfandrechten ist dabei nicht der nominale Buchwert maßgeblich, sondern in welcher Höhe diese Grundpfandrechte Forderungen sichern (Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 08.12.2010 - 2 V 268/10 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.05.2011 - 5 K 3087/10;… Huber a.a.O., § 1 Rn. 40).
  • FG Hessen, 16.11.2000 - 11 K 2179/96

    Duldungsbescheid; Gläubigeranfechtung; Wertersatz - Anfechtung durch …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.09.2013 - 2 A 718/13
    Die hiervon abweichende finanzgerichtliche Rechtsprechung, nach der auf den Zeitpunkt des Erlasses des Duldungsbescheides nach § 191 Abs. 1 AO abzustellen sei (vgl. BFH, Urteil vom 14.07.1981 - VII R 59/80 - Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 16.11.2000 - 11 K 2179/96 -, jeweils zitiert nach juris), findet in diesem, materiell-rechtlich ausschließlich zivilrechtlich zu beurteilenden Verfahren, keine Berücksichtigung.
  • FG Bremen, 25.01.2018 - 2 K 89/17

    Übertragung eines belasteten Grundstücks = Gläubigerbenachteiligung?

    Gemäß § 17 Abs. 2 GVG entscheidet das Gericht des zulässigen Rechtsweges den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (VG Göttingen, Urteil vom 12. September 2013, ZInsO 2013, 2326).

    Maßgeblich ist bei rechtsbeständigen Grundpfandrechten außerdem nicht der nominale Buchwert der Grundpfandrechte, sondern ihre Valutierung, d.h. die tatsächliche Höhe der Forderungen, die durch diese Grundpfandrechte gesichert sind (BGH-Urteil vom 24. September 1996 IX ZR 190/95, ZIP 1996, 1907, WM 1996, 2080; Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 8. Dezember 2010 2 V 268/10, EFG 2011, 769; VG Göttingen, Urteil in ZInsO 2013, 2326).

  • FG Bremen, 19.06.2014 - 2 K 82/13

    Verweisungsantrag eines Beteiligten erfordert Vorabentscheidung des FG über die …

    Deshalb hat das Finanzgericht als Gericht des zulässigen Rechtswegs den Rechtsstreit nach § 17 Abs. 2 GVG unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 505, BStBl II 2013, 128, juris Rz 15; VG Göttingen, Urteil vom 12. September 2013 2 A 718/13, ZInsO 2013, 2326, juris Rz 34).
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