Rechtsprechung
| VGH Hessen, 24.01.2014 - 2 A 726/13.Z |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 18.02.2013 - 4 K 548/11
- VGH Hessen, 24.01.2014 - 2 A 726/13.Z
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2014 - 2 A 726/13
Die von den Klägerinnen dazu in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Begrenzung der Kosten grundsätzlich auf den Wert der Grundstücke nach Sanierung (vgl. BVerfG, B. v. 16.02.2000 -1 BvR 242/91 -, BVerfGE 102, 1) ist hier nicht anwendbar.Die von den Klägerinnen als grundsätzlich klärungsbedürftig angesehene Rechtsfrage, ob der Eigentümer eines infolge einer vormaligen Nutzung durch die alliierten Streitkräfte kontaminierten Grundstücks uneingeschränkt nach den Grundsätzen des Bundesbodenschutzgesetzes zur Sanierung herangezogen werden kann oder ob die Folgelasten der militärischen Nutzung ganz oder teilweise dem Staat zuzurechnen sind, stellt sich in dieser Form aufgrund des oben näher dargelegten Umstandes, dass sich die Klägerinnen weder auf Art. 14 Abs. 1 GG noch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG berufen können und deshalb die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere in seinem Beschluss vom 16. Februar 2000 -1 BvR 315/99 - nicht auf sie anwendbar ist, im vorliegenden Falle nicht.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2014 - 2 A 726/13
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 -1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 -1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 -2 UZ 1864/06-). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2014 - 2 A 726/13
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 -1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 -1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 -2 UZ 1864/06-).
- BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 1731/05
Verfassungsbeschwerden gegen kartellrechtliche Verfahren unzulässig
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2014 - 2 A 726/13
Dies gilt beispielsweise für die fehlende Grundrechtsfähigkeit eines Stromversorgungsunternehmens, das sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet (BVerfG - Kammer -, B. v. 18.05.2009 -1 BvR 1731/05 -, NVwZ 2009, 1282). - BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06
Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber; …
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2014 - 2 A 726/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann als Verhaltensstörer nicht in Anspruch genommen werden, wer die Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes einer Sache unterlässt, die in seinem Eigentum steht (BVerwG, U. v. 31.08.2006 - 7 C 3/06 -, NVwZ 2007, 86; VGH Baden-Württemberg, U. v. 18.09.2001 -10 S 259/01 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 11 B 14.05
Zur Sanierungspflicht von Grundwasserkontaminationen im Bereich des Wasserwerks …
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2014 - 2 A 726/13
Soweit die Klägerinnen meinen, die Anwendung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. November 2000 - OVG 11 B 14.05 - sei schon deshalb nicht sachgerecht, weil im vorliegenden Falle nicht feststehe, dass die Kontamination des Grundwassers jeweils von den Grundstücken der Klägerinnen ausgehe, können sie damit nicht durchdringen. - VGH Baden-Württemberg, 18.09.2001 - 10 S 259/01
Altlastenverdacht: Kostenerstattung für Gefahrerforschungsmaßnahme
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2014 - 2 A 726/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann als Verhaltensstörer nicht in Anspruch genommen werden, wer die Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes einer Sache unterlässt, die in seinem Eigentum steht (BVerwG, U. v. 31.08.2006 - 7 C 3/06 -, NVwZ 2007, 86; VGH Baden-Württemberg, U. v. 18.09.2001 -10 S 259/01 -). - VGH Hessen, 29.10.2007 - 2 UZ 1864/06
Beginn des Laufs der Anfechtungsfrist einer durch Verkehrszeichen bekannt …
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2014 - 2 A 726/13
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 -1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 -1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 -2 UZ 1864/06-). - VG Darmstadt, 30.10.2013 - 6 K 1717/11
Sanierungsanordnung nach dem Bundesbodenschutzgesetz
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2014 - 2 A 726/13
Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich deshalb maßgeblich von dem von dem Klägerinnenbevollmächtigten in Bezug genommenen Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 30. Oktober 2013 - 6 K 1717/11.DA -, bei der als Sanierungsverantwortliche eine Gemeinde herangezogen wurde. - VGH Bayern, 03.07.1996 - 22 CS 96.1305
Denjenigen als Anscheinsstörer in Anspruch zu nehmen, gegen den gewichtige …
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2014 - 2 A 726/13
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist es nur geboten, dass der Inanspruchgenommene einen wesentlichen, erheblichen Verursachungsbeitrag zu der Verunreinigung geleistet hat (Bay. VGH, B. v. 03.07.1996 - 22 CS 96.1305 -, BayVBl. 1997, 87).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22
Anordnung zur Entsorgung teerölimprägnierter Bahnschwellen
Auch bei der Heranziehung zu einer Sanierung gemäß § 4 Abs. 3 BBodSchG kann insbesondere der Gesichtspunkt der Effektivität dazu führen, dass grundsätzlich die in § 4 Abs. 3 BBodSchG genannten Sanierungsverantwortlichen gleichrangig nebeneinander verantwortlich sein können (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 2 A 726/13.Z - juris Rn. 6, m.w.N.). - VG Gießen, 03.01.2024 - 6 K 2114/22
Verantwortung für Bodenverunreinigungen bleibt
Die Klägerin kann sich nämlich nicht auf Art. 14 Abs. 1 GG berufen, weil sie als kommunale Gebietskörperschaft nicht grundrechtsfähig ist (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982, Az. 2 BvR 1187/80, NJW 1982, 2173, 2174 f.;… Sachs, Grundgesetz, 9. Auflage 2021, Art. 19 GG, Rn. 101; so auch in vergleichbaren Konstellationen zur Frage der Haftungsbegrenzung: Hess. VGH, Beschluss vom 24. Januar 2014, Az. 2 A 726/13.Z, BeckRS 2014, 102355, Rn. 10; VG Kassel…, Urteil vom 18. Februar 2013, Az. 4 K 548/11.KS, BeckRS 2014, 56325, Rn. 35 f.).Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof traf in seinem Beschluss vom 24. Januar 2014 (Az. 2 A 726/13.Z, BeckRS 2014, 102355) hierzu keine Aussage, weil diese Entscheidung einen kommunalen Eigenbetrieb betraf, der sich gerade nicht auf Art. 28 Abs. 2 GG berufen kann (…Rn. 12).
- VG Frankfurt/Oder, 24.01.2018 - 5 K 8/16
Abfallbeseitigungsrecht
Rn. 37 Die Rechtsprechung des BVerfG ist hier zudem bereits dem Grunde nach nicht einschlägig (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Januar 2014 -2 A 726/13.Z -, juris; a.A. wohl: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013, - 2 M 28/13 - juris).
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