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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 10.01.2025 - 2 A 79/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,805
OVG Saarland, 10.01.2025 - 2 A 79/23 (https://dejure.org/2025,805)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.01.2025 - 2 A 79/23 (https://dejure.org/2025,805)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Januar 2025 - 2 A 79/23 (https://dejure.org/2025,805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, Art 103 Abs 1 GG, § 138 Nr 3 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO
    Gefährdung rückkehrender männlicher Asylbewerber nach Afghanistan durch die Taliban; Berufungszulassungsantrag; Gehörsverletzung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Afghanistan; Einzelfall; Erkenntnismittel; Gehörsverstoß; Grundsatzfrage; Gruppenverfolgung; Sachverhaltsaufklärung; verallgemeinerungsfähig; Verwestlichung; Asylrecht; Berufungszulassungsantrag; grundsätzliche Bedeutung; Verstoß gegen das Gehörsgebot

  • rechtsportal.de

    Afghanistan; Einzelfall; Erkenntnismittel; Gehörsverstoß; Grundsatzfrage; Gruppenverfolgung; Sachverhaltsaufklärung; verallgemeinerungsfähig; Verwestlichung; Asylrecht; Berufungszulassungsantrag; grundsätzliche Bedeutung; Verstoß gegen das Gehörsgebot

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • VG Freiburg, 21.09.2021 - A 14 K 9391/17

    Verfolgung aus politischen und religiösen Gründen bei Rückkehr nach Afghanistan

    Auszug aus OVG Saarland, 10.01.2025 - 2 A 79/23
    In diesem Zusammenhang verweist er auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21.9.2021 - A 14 K 9391/17 -, wonach unter dem Schlagwort "Verwestlichung" vorrangig nicht auf äußere ggf. veränderliche Merkmale wie Kleidung, Frisur etc. abzustellen sei, sondern auf die Persönlichkeitsentwicklung des jeweils Betroffenen, die während eines mehrjährigen Aufenthalts in Deutschland, zumal in der Phase des Erwachsenwerdens, eine Prägung durch ganz andere Wertvorstellungen und Weltanschauungen erfahren habe, als wenn der Betroffene diese Jahre in seinem Heimatland verbracht hätte.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von ihm zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21.9.2021 - A 14 K 9391/17 - und den dort angegebenen Erkenntnismitteln.

    Es sei überzeugt, dass der dortige Kläger aufgrund seines Verhaltens, seiner Wertvorstellungen und politischen Überzeugungen, seiner Sozialisierung im Ganzen und seines Erscheinungsbildes nicht in der Lage sei, sich bei einer Rückkehr nach Afghanistan an die dortigen Lebensverhältnisse so anzupassen, dass er nicht in den Verdacht geraten würde, westliche Verhaltensweisen und Wertvorstellungen übernommen zu haben und sich damit in Widerspruch zu den radikal-fanatischen religiösen Vorstellungen zu setzen, die das von den Taliban ausgerufene Islamische Emirat Afghanistan kennzeichneten.[vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21.9.2021 - A 14 K 9391/17 -, juris, Rn. 34][vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21.9.2021 - A 14 K 9391/17 -, juris, Rn. 34] Insoweit stellt das Gericht auf die "individuelle[…] Lage des Klägers"4[vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21.9.2021 - A 14 K 9391/17 -, juris, Rn. 36][vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21.9.2021 - A 14 K 9391/17 -, juris, Rn. 36] ab.

    Rn. 23 Die diesbezügliche Begründung, das Verwaltungsgericht habe sein Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dadurch verletzt, dass es die durch das Verwaltungsgericht Freiburg in der benannten Entscheidung vom 21.9.2021 - A 14 K 9391/17 - verwerteten Erkenntnismittel zur Situation von Rückkehren aus dem westlichen Ausland nicht umfassend ausgeschöpft habe, überzeugt nicht.

  • VGH Bayern, 20.02.2020 - 15 ZB 20.30194

    Unglaubhaftigkeit des vorgetragenen traumatisierenden Ereignisses

    Auszug aus OVG Saarland, 10.01.2025 - 2 A 79/23
    Eine unterbliebene, allerdings gebotene Sachverhaltsaufklärung kann allenfalls im Einzelfall einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen, wenn ein derart schwerwiegender Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO vorliegt, dass die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts in eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör "umschlägt" (vgl. § 138 Nr. 3 VwGO).[vgl. Beschluss des Senats vom 29.8.2024 - 2 A 38/23 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2024 - 1 A 1635/22.A -, juris, Rn. 22 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 26.4.2024 - 1 LA 65/24 -, juris, Rn. 11][vgl. Beschluss des Senats vom 29.8.2024 - 2 A 38/23 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2024 - 1 A 1635/22.A -, juris, Rn. 22 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 26.4.2024 - 1 LA 65/24 -, juris, Rn. 11] Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet werden.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 -, juris, Rn. 10 m. w. N.][vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 -, juris, Rn. 10 m. w. N.].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2024 - 1 A 1635/22

    Zulassung der Berufung wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs und der …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.01.2025 - 2 A 79/23
    Eine unterbliebene, allerdings gebotene Sachverhaltsaufklärung kann allenfalls im Einzelfall einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen, wenn ein derart schwerwiegender Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO vorliegt, dass die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts in eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör "umschlägt" (vgl. § 138 Nr. 3 VwGO).[vgl. Beschluss des Senats vom 29.8.2024 - 2 A 38/23 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2024 - 1 A 1635/22.A -, juris, Rn. 22 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 26.4.2024 - 1 LA 65/24 -, juris, Rn. 11][vgl. Beschluss des Senats vom 29.8.2024 - 2 A 38/23 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2024 - 1 A 1635/22.A -, juris, Rn. 22 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 26.4.2024 - 1 LA 65/24 -, juris, Rn. 11] Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet werden.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 -, juris, Rn. 10 m. w. N.][vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 -, juris, Rn. 10 m. w. N.].
  • OVG Saarland, 29.08.2024 - 2 A 38/23

    Asylrechtsstreit; Berufungszulassungsantrag; Darlegungserfordernis; …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.01.2025 - 2 A 79/23
    Eine unterbliebene, allerdings gebotene Sachverhaltsaufklärung kann allenfalls im Einzelfall einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen, wenn ein derart schwerwiegender Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO vorliegt, dass die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts in eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör "umschlägt" (vgl. § 138 Nr. 3 VwGO).[vgl. Beschluss des Senats vom 29.8.2024 - 2 A 38/23 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2024 - 1 A 1635/22.A -, juris, Rn. 22 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 26.4.2024 - 1 LA 65/24 -, juris, Rn. 11][vgl. Beschluss des Senats vom 29.8.2024 - 2 A 38/23 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2024 - 1 A 1635/22.A -, juris, Rn. 22 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 26.4.2024 - 1 LA 65/24 -, juris, Rn. 11] Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet werden.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 -, juris, Rn. 10 m. w. N.][vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 -, juris, Rn. 10 m. w. N.].
  • OVG Saarland, 11.09.2024 - 2 A 120/24

    Asylrechtliches Berufungszulassungsverfahren; Verfahrensrüge unterbliebener …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.01.2025 - 2 A 79/23
    Der gegenüber den "Normalverfahren" in Asylsachen durch § 78 Abs. 3 AsylG gesetzlich stark limitierte Zugang zur Berufungsinstanz wird auch nicht unzulässig dadurch erschwert, dass die Zulassungsantragsteller für die Feststellung des Sachverhalts verfahrensrechtlich hinzunehmen haben, dass insoweit die Auffassung des Verwaltungsgerichts maßgeblich ist.[vgl. Beschluss des Senats vom 11.9.2024 - 2 A 120/24 -, juris, Rn. 11 m. w. N.][vgl. Beschluss des Senats vom 11.9.2024 - 2 A 120/24 -, juris, Rn. 11 m. w. N.].
  • OVG Bremen, 26.04.2024 - 1 LA 65/24

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Darlegungsanforderungen an eine …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.01.2025 - 2 A 79/23
    Eine unterbliebene, allerdings gebotene Sachverhaltsaufklärung kann allenfalls im Einzelfall einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen, wenn ein derart schwerwiegender Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO vorliegt, dass die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts in eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör "umschlägt" (vgl. § 138 Nr. 3 VwGO).[vgl. Beschluss des Senats vom 29.8.2024 - 2 A 38/23 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2024 - 1 A 1635/22.A -, juris, Rn. 22 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 26.4.2024 - 1 LA 65/24 -, juris, Rn. 11][vgl. Beschluss des Senats vom 29.8.2024 - 2 A 38/23 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2024 - 1 A 1635/22.A -, juris, Rn. 22 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 26.4.2024 - 1 LA 65/24 -, juris, Rn. 11] Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet werden.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 -, juris, Rn. 10 m. w. N.][vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 -, juris, Rn. 10 m. w. N.].
  • EuGH, 04.10.2024 - C-608/22

    Die diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen stellen …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.01.2025 - 2 A 79/23
    Dies entspricht letztlich der Argumentation des Verwaltungsgerichts in der hier angegriffenen Entscheidung und findet eine Stütze in der überzeugenden obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach - jedenfalls männlichen[vgl. zur Frage einer geschlechtsspezifischen Verfolgung afghanischer Frauen in Afghanistan EuGH, Urteil vom 4.10.2024 - C-608/22 und C-609/22 -, zitiert nach juris][vgl. zur Frage einer geschlechtsspezifischen Verfolgung afghanischer Frauen in Afghanistan EuGH, Urteil vom 4.10.2024 - C-608/22 und C-609/22 -, zitiert nach juris] - Rückkehren nicht allein deshalb Verfolgung durch die Taliban droht, weil sie aus Afghanistan ausgereist sind sowie längere Zeit im westlichen Ausland gelebt und dort einen Asylantrag gestellt haben; ausschlaggebend ist vielmehr das Vorliegen besonderer, individuell gefahrerhöhender Umstände.[vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.2.2023 - A 11 S 1329/20 -, juris, Rn. 56 ff., 63 ff.; SächsOVG, Urteil vom 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A -, juris, Rn. 92 ff., 95 ff.][vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.2.2023 - A 11 S 1329/20 -, juris, Rn. 56 ff., 63 ff.; SächsOVG, Urteil vom 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A -, juris, Rn. 92 ff., 95 ff.] Im Übrigen stammen die vom hiesigen Kläger und dem Verwaltungsgericht Freiburg - als Erkenntnismittel - in Bezug genommen Studien von Friederike Stahlmann sowie die Länderanalyse und das Themenpapier der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 26.3.2021 aus der Zeit vor der Machtübernahme durch die Taliban (zum 15.8.2021) und sind insofern von vorne herein nur eingeschränkt geeignet, um die erforderliche Wahrscheinlichkeit einer generellen Verfolgung aller Rückkehrer aus dem westlichen Ausland unter dem Taliban-Regime zu belegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20

    Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.01.2025 - 2 A 79/23
    Dies entspricht letztlich der Argumentation des Verwaltungsgerichts in der hier angegriffenen Entscheidung und findet eine Stütze in der überzeugenden obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach - jedenfalls männlichen[vgl. zur Frage einer geschlechtsspezifischen Verfolgung afghanischer Frauen in Afghanistan EuGH, Urteil vom 4.10.2024 - C-608/22 und C-609/22 -, zitiert nach juris][vgl. zur Frage einer geschlechtsspezifischen Verfolgung afghanischer Frauen in Afghanistan EuGH, Urteil vom 4.10.2024 - C-608/22 und C-609/22 -, zitiert nach juris] - Rückkehren nicht allein deshalb Verfolgung durch die Taliban droht, weil sie aus Afghanistan ausgereist sind sowie längere Zeit im westlichen Ausland gelebt und dort einen Asylantrag gestellt haben; ausschlaggebend ist vielmehr das Vorliegen besonderer, individuell gefahrerhöhender Umstände.[vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.2.2023 - A 11 S 1329/20 -, juris, Rn. 56 ff., 63 ff.; SächsOVG, Urteil vom 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A -, juris, Rn. 92 ff., 95 ff.][vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.2.2023 - A 11 S 1329/20 -, juris, Rn. 56 ff., 63 ff.; SächsOVG, Urteil vom 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A -, juris, Rn. 92 ff., 95 ff.] Im Übrigen stammen die vom hiesigen Kläger und dem Verwaltungsgericht Freiburg - als Erkenntnismittel - in Bezug genommen Studien von Friederike Stahlmann sowie die Länderanalyse und das Themenpapier der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 26.3.2021 aus der Zeit vor der Machtübernahme durch die Taliban (zum 15.8.2021) und sind insofern von vorne herein nur eingeschränkt geeignet, um die erforderliche Wahrscheinlichkeit einer generellen Verfolgung aller Rückkehrer aus dem westlichen Ausland unter dem Taliban-Regime zu belegen.
  • OVG Sachsen, 10.11.2022 - 1 A 1081/17

    Afghanistan; Mitwirkungspflicht; soziale Gruppe; Unterschrift

    Auszug aus OVG Saarland, 10.01.2025 - 2 A 79/23
    Dies entspricht letztlich der Argumentation des Verwaltungsgerichts in der hier angegriffenen Entscheidung und findet eine Stütze in der überzeugenden obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach - jedenfalls männlichen[vgl. zur Frage einer geschlechtsspezifischen Verfolgung afghanischer Frauen in Afghanistan EuGH, Urteil vom 4.10.2024 - C-608/22 und C-609/22 -, zitiert nach juris][vgl. zur Frage einer geschlechtsspezifischen Verfolgung afghanischer Frauen in Afghanistan EuGH, Urteil vom 4.10.2024 - C-608/22 und C-609/22 -, zitiert nach juris] - Rückkehren nicht allein deshalb Verfolgung durch die Taliban droht, weil sie aus Afghanistan ausgereist sind sowie längere Zeit im westlichen Ausland gelebt und dort einen Asylantrag gestellt haben; ausschlaggebend ist vielmehr das Vorliegen besonderer, individuell gefahrerhöhender Umstände.[vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.2.2023 - A 11 S 1329/20 -, juris, Rn. 56 ff., 63 ff.; SächsOVG, Urteil vom 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A -, juris, Rn. 92 ff., 95 ff.][vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.2.2023 - A 11 S 1329/20 -, juris, Rn. 56 ff., 63 ff.; SächsOVG, Urteil vom 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A -, juris, Rn. 92 ff., 95 ff.] Im Übrigen stammen die vom hiesigen Kläger und dem Verwaltungsgericht Freiburg - als Erkenntnismittel - in Bezug genommen Studien von Friederike Stahlmann sowie die Länderanalyse und das Themenpapier der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 26.3.2021 aus der Zeit vor der Machtübernahme durch die Taliban (zum 15.8.2021) und sind insofern von vorne herein nur eingeschränkt geeignet, um die erforderliche Wahrscheinlichkeit einer generellen Verfolgung aller Rückkehrer aus dem westlichen Ausland unter dem Taliban-Regime zu belegen.
  • OVG Saarland, 08.02.2024 - 2 A 210/22

    Asylverfahren; Wehrpflicht in der Türkei; Kurde

    Auszug aus OVG Saarland, 10.01.2025 - 2 A 79/23
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist.[vgl. Beschluss des Senats vom 8.2.2024 - 2 A 210/22 -, juris, Rn. 30 m. w. N.][vgl. Beschluss des Senats vom 8.2.2024 - 2 A 210/22 -, juris, Rn. 30 m. w. N.] Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.[vgl. Beschluss des Senats vom 29.1.2020 - 2 A 18/19 -, juris, Rn. 6][vgl. Beschluss des Senats vom 29.1.2020 - 2 A 18/19 -, juris, Rn. 6].
  • OVG Saarland, 29.01.2020 - 2 A 18/19

    Grundsätzliche Bedeutung einer Asylrechtssache; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • OVG Saarland, 12.06.2019 - 2 A 31/19

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Asylverfahren; keine grundsätzliche …

  • OVG Saarland, 31.07.2024 - 2 A 11/23

    Asylrecht; Türkei; Berufungszulassungsantrag; Verstoß gegen das Gehörsverbot; …

  • VG Karlsruhe, 25.09.2025 - A 7 K 3522/25
    Rückkehrern aus dem westlichen Ausland droht dabei nicht allein deshalb Verfolgung durch die Taliban oder die afghanische Aufnahmegesellschaft, weil sie aus Afghanistan ausgereist sind, längere Zeit in einem nicht muslimisch geprägten Land gelebt und dort einen Asylantrag gestellt haben, es sei denn, es liegen besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände vor (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22. Februar 2023 - A 11 S 1329/20 -, juris, Leitsatz 1, insbesondere Rn. 56 ff.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10. Januar 2025 - 2 A 79/23 -, juris Rn 20; so auch VG Saarlouis…, Urteil vom 15. Februar 2023 - 5 K 373/22 -, juris Rn. 55; VG Cottbus…, Urteil vom 30. Januar 2023 - 2 K 735/17.A -, juris, Rn. 43 ff. VG München…, Urteil vom 24. August 2021 - M 16 K 17.36736 -, juris, Rn. 47; sowie grundsätzlich zum Maßstab für die identitätsprägende "Verwestlichung" VG Freiburg, Urteil vom 21. September 2021 -- A 14 K 9391/17 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 07.10.2025 - A 10 K 821/25
    Rückkehrern aus dem westlichen Ausland droht dabei nicht allein deshalb Verfolgung durch die Taliban oder die afghanische Aufnahmegesellschaft, weil sie aus Afghanistan ausgereist sind, längere Zeit in einem nicht muslimisch geprägten Land gelebt und dort einen Asylantrag gestellt haben, es sei denn, es liegen besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände vor (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 - juris Ls. 1, insbesondere Rn. 56 ff.; Saarländisches OVG, Beschluss vom 10.01.2025 - 2 A 79/23 - juris Rn 20; so auch VG Saarlouis…, Urteil vom 15.02.2023 - 5 K 373/22 - juris Rn. 55; VG Cottbus…, Urteil vom 30.01.2023 - 2 K 735/17.A - juris Rn. 43 ff.; VG München…, Urteil vom 24.08.2021 - M 16 K 17.36736 - juris Rn. 47; sowie grundsätzlich zum Maßstab für die identitätsprägende "Verwestlichung" VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - A 14 K 9391/17 - juris).
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