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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1985 - 2 A 87/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,19789
OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1985 - 2 A 87/84 (https://dejure.org/1985,19789)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.05.1985 - 2 A 87/84 (https://dejure.org/1985,19789)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 2 A 87/84 (https://dejure.org/1985,19789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulwanderungen - Klassenfahrten; Schullandheim-Aufenthalt zwecks Ausübung des Ski-Sports

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1985 - 2 A 87/84
    Allerdings verpflichten das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und das in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG niedergelegte Demokratieprinzip den Gesetzgeber, die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen selbst zu treffen und nicht dem Ermessen der Verwaltung zu überlassen (vgl. BVerfGE 33, 125 ff./158; 34, 192 ff.; 47, 46 ff.; 53, 185; ferner BVerwGE 47, 194 ff.).

    Denn es werden während eines erheblichen Zeitraums Unterrichtsinhalte vermittelt, die vom elterlichen Erziehungswillen, der wiederum nachhaltig durch die jeweilige Lebensweise und soziale Lebensauffassung der einzelnen Familie geprägt ist, erheblich abweichen können (BVerfGE 47, 46 ff. [70]).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1985 - 2 A 87/84
    Allerdings verpflichten das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und das in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG niedergelegte Demokratieprinzip den Gesetzgeber, die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen selbst zu treffen und nicht dem Ermessen der Verwaltung zu überlassen (vgl. BVerfGE 33, 125 ff./158; 34, 192 ff.; 47, 46 ff.; 53, 185; ferner BVerwGE 47, 194 ff.).
  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78

    Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1985 - 2 A 87/84
    Allerdings verpflichten das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und das in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG niedergelegte Demokratieprinzip den Gesetzgeber, die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen selbst zu treffen und nicht dem Ermessen der Verwaltung zu überlassen (vgl. BVerfGE 33, 125 ff./158; 34, 192 ff.; 47, 46 ff.; 53, 185; ferner BVerwGE 47, 194 ff.).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 12.74
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1985 - 2 A 87/84
    Zur weiteren Ausfüllung sind Rechtsverordnungen und Richtlinien ausreichend (BVerwGE 47, 201 ff. [205]).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 8.73

    Verpflichtung des Gesetzgebers zur Vornahme wesentlicher Entscheidungen im …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1985 - 2 A 87/84
    Allerdings verpflichten das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und das in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG niedergelegte Demokratieprinzip den Gesetzgeber, die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen selbst zu treffen und nicht dem Ermessen der Verwaltung zu überlassen (vgl. BVerfGE 33, 125 ff./158; 34, 192 ff.; 47, 46 ff.; 53, 185; ferner BVerwGE 47, 194 ff.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.04.1983 - 13 B 33/83
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1985 - 2 A 87/84
    Ein Anspruch darauf, daß eine Klassenelternversammlung ohne Beteiligung der Schüler abgehalten wurde, steht ihnen, auch aufgrund ihres Rechts aus Art. 6 Abs. 2 GG, nicht zu (vgl. OVG Lüneburg, DVBl. 1983, 599).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.2003 - 2 A 11188/03

    Anmeldung zur Klassenfahrt bindet

    Die Schule ist nach ihrem gesetzlich festgelegten Auftrag (§ 1 SchulG) zwar grundsätzlich berechtigt (vgl. insoweit OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Mai 1985 - 2 A 87/84 OVG - AS 19, 362 [367]), nicht aber verpflichtet gewesen, eine derartige Klassenfahrt durchzuführen.
  • VGH Hessen, 17.06.1999 - 7 UE 299/99

    Schulfahrten - Vereinbarkeit einer Erlassregelung (Wandererlass) mit dem …

    Im Übrigen entspricht es -- soweit ersichtlich -- allgemeiner Ansicht, dass die Teilnahme an einer Schulfahrt grundsätzlich freiwillig ist (s. etwa OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 22.05.1985 -- 2 A 87/84 -- SPE 770 Nr. 11; KG Berlin, U. v. 31.03.1977 -- 8 U 2266/76 -- SPE VI F V; VG Gelsenkirchen, U. v. 24.10.1984 -- 4 K 2609/84 -- SPE 770 Nr. 9).

    Ferner haben sowohl das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (U. v. 22.05.1985 -- 2 A 87/84 -- a.a.O.) als auch das Bundesverwaltungsgericht (B. v. 17.10.1985 -- 7 B 157.85 -- NJW 1986, 1949) im Falle der mit der hessischen Regelungsdichte vergleichbaren Gesetzeslage nach dem rheinlandpfälzischen Schulgesetz weitergehende Regelungen in Form parlamentarischer Leitentscheidungen nicht für erforderlich gehalten.

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