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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 17.03.2017 - 2 A 93/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8470
OVG Saarland, 17.03.2017 - 2 A 93/16 (https://dejure.org/2017,8470)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.03.2017 - 2 A 93/16 (https://dejure.org/2017,8470)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. März 2017 - 2 A 93/16 (https://dejure.org/2017,8470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 78 Abs 1 Nr 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992, Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 1 VwGO, § 124 Abs 2 VwGO
    Gehörsrüge im Asylverfahren, Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezüglich des Vorbringens und vorgelegter Dokumente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines afghanischen Staatsangehörigen hinsichtlich Furcht vor Verfolgung; Nachweis der Identität eines Asylsuchenden durch gefälschte Dokumente

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines afghanischen Staatsangehörigen hinsichtlich Furcht vor Verfolgung; Nachweis der Identität eines Asylsuchenden durch gefälschte Dokumente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose; …

    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2017 - 2 A 93/16
    Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts, die dem Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 VwGO genügen muss, sind jedoch regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.7.2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66) Wie das Tatsachengericht seine Überzeugung bildet, wie es also die ihm vorliegenden Tatsachen und Beweise würdigt, unterliegt seiner "Freiheit".
  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2017 - 2 A 93/16
    Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn der Tatrichter andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines Beteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn ein anderer Schluss sogar näher liegt als der vom Gericht gezogene.(vgl. BVerwG, Urteil vom 29.2.2012 - 7 C 8.11 - Buchholz 419.01 § 26 GenTG Nr. 1 Rn. 44 m.w.N.) Soweit der Kläger in dem Zusammenhang geltend macht, die Echtheit eines Dokuments könne nicht von dem Vortrag des Betroffenen abhängen, lässt dies außer Acht, dass es nach den vom Verwaltungsgericht zitierten Lageberichten des Auswärtigen Amtes in Afghanistan in erheblichem Umfang echte Dokumente unwahren Inhalts gibt.
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 98.10

    Prüfung des Vorliegens eines Verfahrensmangels in einem Urteil muss auch im Falle …

    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2017 - 2 A 93/16
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind.(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 - und vom 17.5.2011 - 8 B 98.10 -, jeweils bei juris).
  • BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13

    Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung …

    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2017 - 2 A 93/16
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind.(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 - und vom 17.5.2011 - 8 B 98.10 -, jeweils bei juris).
  • OVG Saarland, 24.08.2026 - 2 A 30/25

    Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch; hier: Bestimmungswidrige Nutzung einer …

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind.[vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 -, juris, Rn. 17, vom 17.5.2011 - 8 B 98/10 -, juris, Rn. 8, und vom 14.7.2010 - 10 B 7/10 -, juris, Rn. 4 f. sowie Beschlüsse des Senats vom 21.2.2024 - 2 A 1/23 -, juris, Rn. 54 sowie vom 17.3.2017 - 2 A 93/16 -, juris, Rn. 11 ][vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 -, juris, Rn. 17, vom 17.5.2011 - 8 B 98/10 -, juris, Rn. 8, und vom 14.7.2010 - 10 B 7/10 -, juris, Rn. 4 f. sowie Beschlüsse des Senats vom 21.2.2024 - 2 A 1/23 -, juris, Rn. 54 sowie vom 17.3.2017 - 2 A 93/16 -, juris, Rn. 11 ].
  • OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23

    Glaubhaftmachung eines Zulassungsgrundes bei mehreren selbständig tragenden …

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind.[vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 -, juris, Rn. 17, vom 17.5.2011 - 8 B 98/10 -, juris, Rn. 8, und vom 14.7.2010 - 10 B 7/10 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss des Senats vom 17.3.2017 - 2 A 93/16 -, juris, Rn. 11][vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 -, juris, Rn. 17, vom 17.5.2011 - 8 B 98/10 -, juris, Rn. 8, und vom 14.7.2010 - 10 B 7/10 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss des Senats vom 17.3.2017 - 2 A 93/16 -, juris, Rn. 11].
  • OVG Sachsen, 24.06.2021 - 3 A 891/18

    Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern im Asylprozess; Klageabweisung als unzulässig …

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (OVG Saarland, Beschl. v. 17. März 2017 - 2 A 93/16 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 16.02.2022 - 3 A 154/20

    Zu den Darlegungsanforderungen eines Berufungszulassungsantrags mit dem u.a. ein …

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (…SächsOVG, Beschl. v. 24. Juni 2021, a. a. O. Rn. 42; OVG Saarland, Beschl. v. 17. März 2017 - 2 A 93/16 -, juris Rn. 11).
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