Rechtsprechung
| OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 103 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 1 Abs 4 JAG SL, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO
Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beantragung der Neubewertung von Klausuren der zweiten juristischen Prüfung; Auschluss von der mündlichen Prüfung; Fehlende Voranstellung einer "Musterlösung" bzw. eines "Erwartungshorizonts" der schriftlichen Begründung der Klausurbewertung durch den Prüfer; Gerichtlich ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine formellen Fehler an der Bewertung der zweiten juristischen Staatsprüfung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 22.03.2022 - 1 K 475/20
- OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im …
Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Rn. 18 Soweit der Kläger vorträgt, das Erfordernis der Formulierung eines "vorangestellten Erwartungshorizontes" in der Begründung der Prüfungsbewertung werde durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6.9.1995 - 6 C 18/93 -[vgl. BVerwG, Urteil vom 6.9.1995 - 6 C 18/93 -, juris, Rn. 33][vgl. BVerwG, Urteil vom 6.9.1995 - 6 C 18/93 -, juris, Rn. 33] sowie vom 8.3.2012 - 6 B 36/11 - bestätigt, wobei das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 6.9.1995 die Begründungspflicht im Hinblick auf einen "voranzustellenden Erwartungshorizont" insoweit konkretisiert habe, dass immer ein Fehler vorliege, wenn keinerlei Erwartungshorizont beschrieben werde bzw. ersichtlich sei, sodass der Prüfling nicht wissen könne, was von ihm verlangt werde und inwiefern er von einem durchschnittlichen Bearbeiter abweiche, kann dies nicht überzeugen.Rn. 20 Nichts anderes folgt aus der durch den Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.3.2012 - 6 B 36/11 -.
Im Hinblick auf die gerichtliche Kontrolle müsse die Begründung jedenfalls so beschaffen sein, dass im Verwaltungsstreitverfahren die Einhaltung des Bewertungsspielraums überprüft werden könne, der dem Prüfer im Bereich der prüfungsspezifischen Wertungen verbleibe.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.3.2012 - 6 B 36/11 -, juris, Rn. 8 - 9 (m.w.N.)][vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.3.2012 - 6 B 36/11 -, juris, Rn. 8 - 9 (m.w.N.)].
- BVerwG, 28.11.1980 - 7 C 54.78
Arzt - Lösungsfeld - Antwortbogen - Prüfungschance - Schreibversehen - …
Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Der Hinweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 27.3.2009 - 10 A 11116/08 - geht an dieser Stelle ebenso fehl, weil in der dortigen Fallkonstellation eine - inhaltlich verständliche - falsche Wortwahl und keine Personenverwechslung in Rede stand.[vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.3.2009 - 10 A 11116/08 -, juris, Rn. 26][vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.3.2009 - 10 A 11116/08 -, juris, Rn. 26] Gleichermaßen verhält es sich mit dem Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.1980 - 7 C 54/78 -.Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betrifft einen völlig anderen Lebenssachverhalt; diesem Fall lag ein nachweisbares Schreibversehen zu Grunde, das dem Prüfling bei der Übertragung der Antworten in einem Antwort-Wahl-Verfahren dadurch unterlaufen war, dass er ein Lösungsfeld des Antwortbogens übersprungen und deshalb die folgenden Antworten jeweils ein Feld zu früh angekreuzt hatte.[vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1980 - 7 C 54/78 -, juris, Leitsatz sowie Rn. 15 ff.][vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1980 - 7 C 54/78 -, juris, Leitsatz sowie Rn. 15 ff.].
- VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 1088/96
Prüfungsrecht: unterschiedliche Leistungsbewertung durch Prüfer - …
Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Soweit der Kläger bezüglich der Personenverwechslung auf die Behandlung von Flüchtigkeitsfehlern in Klausuren verweist und diesbezüglich die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.12.1997 - 8 UE 1088/96 - zitiert, ist festzustellen, dass der Verwaltungsgerichtshof an der benannten Stelle seiner Entscheidung fallbezogen ausführt hat, dass dann ein Fehler des Prüfers vorliegen könne, wenn eine Lappalie als schwerer Fehler bezeichnet werde.Indes kam das Gericht in diesem Fall zu dem Schluss, dass sich der Hinweis des dortigen Prüflings auf einen Flüchtigkeitsfehler als Versuch darstellte, das Gewicht seines Fehlers abzumildern, sodass in diesem Verfahren kein Überschreiten des Beurteilungsspielraums festgestellt wurde.[vgl. VGH Hessen, Urteil vom 19.12.1997 - 8 UE 1088/96 -, juris, Rn. 118][vgl. VGH Hessen, Urteil vom 19.12.1997 - 8 UE 1088/96 -, juris, Rn. 118] Ebenso verhält es sich vorliegend; der Prüfer hat darauf hingewiesen, dass die durch den Kläger erfolgte Personenverwechslung im Tatbestand wesentlich - folglich keine Lappalie - sei, weil es Prüfungsaufgabe sei, im Mehrpersonenverhältnis den Überblick zu behalten, was dem Kläger nicht gelungen sei.
- OVG Saarland, 02.03.2016 - 2 A 108/15
Bewertungsspielraum bei juristischer Prüfung
Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Prüfungsspezifische Wertungen bleiben dabei aber der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.7.2021 - 7 ZB 20.922 -, juris, Rn. 18 sowie Beschluss des Senats vom 2.3.2016 - 2 A 108/15 -, juris, Rn. 12 (m.w.N.)][vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.7.2021 - 7 ZB 20.922 -, juris, Rn. 18 sowie Beschluss des Senats vom 2.3.2016 - 2 A 108/15 -, juris, Rn. 12 (m.w.N.)].Im Übrigen ist die tägliche gerichtliche Praxis nicht der Maßstab für die Korrektur im schriftlichen Staatsexamen.[vgl. Beschluss des Senats vom 2.3.2016 - 2 A 108/15 -, juris, Rn. 25][vgl. Beschluss des Senats vom 2.3.2016 - 2 A 108/15 -, juris, Rn. 25] Wie die Prüfer das Fehlen von ihrer Ansicht nach zu zitierenden Normen gewichten, unterfällt ihrem Beurteilungsspielraum.
- VGH Bayern, 21.07.2021 - 7 ZB 20.922
Lärmbelästigung bei Prüfungen
Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Prüfungsspezifische Wertungen bleiben dabei aber der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.7.2021 - 7 ZB 20.922 -, juris, Rn. 18 sowie Beschluss des Senats vom 2.3.2016 - 2 A 108/15 -, juris, Rn. 12 (m.w.N.)][vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.7.2021 - 7 ZB 20.922 -, juris, Rn. 18 sowie Beschluss des Senats vom 2.3.2016 - 2 A 108/15 -, juris, Rn. 12 (m.w.N.)].Die Begründung soll Stärken und Schwächen einer Prüfungsleistung aufzeigen, muss jedoch nicht die richtige Falllösung bzw. einen Erwartungshorizont darstellen.[So auch: BayVGH, Beschluss vom 21.7.2021 - 7 ZB 20.922 -, juris, Rn. 41 sowie Fischer, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Auflage 2022, Rn. 710][So auch: BayVGH, Beschluss vom 21.7.2021 - 7 ZB 20.922 -, juris, Rn. 41 sowie Fischer, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Auflage 2022, Rn. 710].
- BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen …
Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Selbst wenn der Hinweis auf die Voreingenommenheit der Richterin in erster Instanz als Rüge der Befangenheit zu verstehen sein sollte, kann nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung nach vollständigem Abschluss einer Instanz die Besorgnis der Befangenheit der dort entscheidenden Richter nicht mehr geltend gemacht werden.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.4.2011 - 1 BvR 2411/10 -, juris, Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 29.6.2022 - 22 ZB 21.1826 -, juris, Rn. 47 (m.w.N.) sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2020 - OVG 4 N 24/20 -, juris, Rn. 4 (m.w.N.)][vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.4.2011 - 1 BvR 2411/10 -, juris, Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 29.6.2022 - 22 ZB 21.1826 -, juris, Rn. 47 (m.w.N.) sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2020 - OVG 4 N 24/20 -, juris, Rn. 4 (m.w.N.)] Ungeachtet dessen hat der Kläger im Rahmen seines Zulassungsvorbringens keinerlei Gesichtspunkte vorgetragen, die geeignet wären, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Richterin in erster Instanz zu rechtfertigen (§ 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 10 A 11116/08
Bewertung einer Prüfungsleistung im juristischen Staatsexamen: Annahme eines …
Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Der Hinweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 27.3.2009 - 10 A 11116/08 - geht an dieser Stelle ebenso fehl, weil in der dortigen Fallkonstellation eine - inhaltlich verständliche - falsche Wortwahl und keine Personenverwechslung in Rede stand.[vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.3.2009 - 10 A 11116/08 -, juris, Rn. 26][vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.3.2009 - 10 A 11116/08 -, juris, Rn. 26] Gleichermaßen verhält es sich mit dem Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.1980 - 7 C 54/78 -. - OVG Saarland, 03.02.2023 - 2 A 248/22
Besondere Schwierigkeit i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; …
Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Eine besondere Schwierigkeit im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung der Berufung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten schwierigen Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. Beschluss des Senats vom 3.2.2023 - 2 A 248/22 -, juris, Rn. 20 (m.w.N.)][vgl. Beschluss des Senats vom 3.2.2023 - 2 A 248/22 -, juris, Rn. 20 (m.w.N.)]. - VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1826
Rüge der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Selbst wenn der Hinweis auf die Voreingenommenheit der Richterin in erster Instanz als Rüge der Befangenheit zu verstehen sein sollte, kann nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung nach vollständigem Abschluss einer Instanz die Besorgnis der Befangenheit der dort entscheidenden Richter nicht mehr geltend gemacht werden.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.4.2011 - 1 BvR 2411/10 -, juris, Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 29.6.2022 - 22 ZB 21.1826 -, juris, Rn. 47 (m.w.N.) sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2020 - OVG 4 N 24/20 -, juris, Rn. 4 (m.w.N.)][vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.4.2011 - 1 BvR 2411/10 -, juris, Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 29.6.2022 - 22 ZB 21.1826 -, juris, Rn. 47 (m.w.N.) sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2020 - OVG 4 N 24/20 -, juris, Rn. 4 (m.w.N.)] Ungeachtet dessen hat der Kläger im Rahmen seines Zulassungsvorbringens keinerlei Gesichtspunkte vorgetragen, die geeignet wären, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Richterin in erster Instanz zu rechtfertigen (§ 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - 1 A 717/19
Anerkennung der bei einem Beamten diagnostizierten schweren depressiven Episode …
Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Letzteres ist (etwa) der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht und dieser Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts auch nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.[vgl. OVG Münster, Beschluss vom 4.11.2021 - 1 A 717/19 -, juris (m.w.N.) sowie Beschluss des Senats vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17][vgl. OVG Münster, Beschluss vom 4.11.2021 - 1 A 717/19 -, juris (m.w.N.) sowie Beschluss des Senats vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17]. - OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - 4 N 24.20
Richter; eigener Urlaubsantrag; elektronisches Programm; ZEUS; …
- OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21
Zuschlagung eines Geländestreifens zu seinem Jagdbezirk
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
- BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93
Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit - …
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
- BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93
Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung - …
- BVerwG, 28.06.2018 - 2 B 57.17
Erfolglose Rügen gegen Bewertung einer unterrichtspraktischen Prüfung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 9 S 982/22
Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; unzulässige Doppelverwertung …
- BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86
Anforderungen an die Formulierung einer konkreten Rechtsfrage bei der Revision …
- VGH Baden-Württemberg, 07.04.1997 - 9 S 1955/96
Prüfung: Gewichtung eines Folgefehlers in einer Prüfungsaufgabe - …
- VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108
Übersetzer- und Dolmetscherprüfung; Bewertung einer Klausurarbeit mit der Note …
- OVG Saarland, 01.07.2026 - 2 A 62/25
Beseitigungsverfügung: Anforderungen an die Bestimmtheit und Abfallbegriff
Letzteres ist (etwa) der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht und dieser Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts auch nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 31.3.2023 - 2 A 94/22 -, juris, Rn. 51, und vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17, sowie OVG Münster, Beschluss vom 4.1.2021 - 1 A 717/19 -, juris, Rn. 12 ff.][vgl. Beschlüsse des Senats vom 31.3.2023 - 2 A 94/22 -, juris, Rn. 51, und vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17, sowie OVG Münster, Beschluss vom 4.1.2021 - 1 A 717/19 -, juris, Rn. 12 ff.]. - OVG Saarland, 11.06.2025 - 2 A 3/25
Ausweisung eines nicht assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen …
Letzteres ist (etwa) der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht und dieser Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts auch nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 31.3.2023 - 2 A 94/22 -, juris, Rn. 51, und vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17, sowie OVG Münster, Beschluss vom 4.1.2021 - 1 A 717/19 -, juris, Rn. 12 ff.][vgl. Beschlüsse des Senats vom 31.3.2023 - 2 A 94/22 -, juris, Rn. 51, und vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17, sowie OVG Münster, Beschluss vom 4.1.2021 - 1 A 717/19 -, juris, Rn. 12 ff.]. - OVG Saarland, 27.02.2024 - 2 A 2/23
Verlust des Freizügigkeitsrechts
Letzteres ist (etwa) der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht und dieser Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts auch nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 31.3.2023 - 2 A 94/22 -, juris, Rn. 51, und vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17, sowie OVG Münster, Beschluss vom 4.1.2021 - 1 A 717/19 -, juris, Rn. 12 ff.][vgl. Beschlüsse des Senats vom 31.3.2023 - 2 A 94/22 -, juris, Rn. 51, und vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17, sowie OVG Münster, Beschluss vom 4.1.2021 - 1 A 717/19 -, juris, Rn. 12 ff.]. - VG Bayreuth, 27.05.2025 - B 5 K 23.69
Laufbahnprüfung: Nichtbestehen der Gerichtsvollzieherprüfung, Kein Anspruch auf …
Grundsätzlich ist schon das Vorhandensein von Musterlösungen nicht zwingend erforderlich (vgl. OVG Saarl, B.v. 31.03.2023 - 2 A 94/22 - BeckRS 2023, 7931 Rn. 19 f.;… VG Würzburg, U.v. 21.02.2018 - W 2 K 17.1106 - BeckRS 2018, 9924 Rn. 31). - VG Düsseldorf, 03.05.2024 - 15 K 3295/22 Rn. 38 BVerwG, Beschluss vom 14. November 1986 - 2 CB 37.86 -, juris, Rdnr. 5; VGH BW, Urteil vom 25. Januar 2023 - 9 S 982/22 -, juris, Rdnr. 44, und Beschluss vom 7. April 1997 - 9 S 1955/96 -, juris, Rdnr. 7; OVG Saarland, Beschluss vom 31. März 2023 - 2 A 94/22 -, juris, Rdnr. 26.
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