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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2020 - 2 ARs 162/20, 2 AR 109/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20569
BGH, 15.07.2020 - 2 ARs 162/20, 2 AR 109/20 (https://dejure.org/2020,20569)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2020 - 2 ARs 162/20, 2 AR 109/20 (https://dejure.org/2020,20569)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 2 ARs 162/20, 2 AR 109/20 (https://dejure.org/2020,20569)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO
    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht in Strafsachen: Streit zweier Gerichte über die Zuständigkeit für die förmliche Einleitung der Vollstreckung der Jugendstrafe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Abs 1 JGG, § 84 JGG, § 85 Abs 1 JGG, § 85 Abs 2 JGG, § 85 Abs 4 JGG
    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht in Strafsachen: Streit zweier Gerichte über die Zuständigkeit für die förmliche Einleitung der Vollstreckung der Jugendstrafe

  • IWW

    § 14 StPO, § 83 Abs. 1 JGG, § 85 Abs. 2, 4 JGG

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts für die Einleitung der Strafvollstreckung mit Aufnahme des Verurteilten in die Jugendanstalt zur Vollstreckung von Organisationshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 14 ; JGG § 85 Abs. 2
    Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts für die Einleitung der Strafvollstreckung mit Aufnahme des Verurteilten in die Jugendanstalt zur Vollstreckung von Organisationshaft

  • datenbank.nwb.de

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht in Strafsachen: Streit zweier Gerichte über die Zuständigkeit für die förmliche Einleitung der Vollstreckung der Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Elmshorn - VRJs 6/20
  • AG Hameln - 14 AR 1/20
  • BGH, 15.07.2020 - 2 ARs 162/20, 2 AR 109/20

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 290
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.2018 - 2 ARs 41/18

    Zurückweisung eines Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 2 ARs 162/20
    Besteht ausschließlich Streit über die Zuständigkeit für eine derartige Aufgabe, so liegt kein Zuständigkeitsstreit zwischen mehreren Gerichten im Sinne von § 14 StPO vor, über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 08. Februar 2018 - 2 ARs 41/18 -, juris).
  • BGH, 20.01.2021 - 2 ARs 339/20

    Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren (Zuständigkeit der Justizverwaltung für …

    Besteht ausschließlich Streit über die Zuständigkeit für eine derartige Aufgabe, so liegt kein Zuständigkeitsstreit zwischen mehreren Gerichten im Sinne von § 14 StPO vor, über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 - 2 ARs 333/94, BGHR StPO § 14 Entscheidung 1;… vom 13. August 2014 - 2 ARs 225/14, juris Rn. 3; vom 15. Juli 2020 - 2 ARs 162/20, NStZ-RR 2020, 290; vom 23. September 2020 - 2 ARs 218/20, NStZ 2020, 744;… vom 8. Februar 2018 - 2 ARs 41/18, juris Rn. 5;… s. auch KK-StPO/Scheuten, 8. Aufl., § 14 Rn. 2;… Meyer-Goßner/Schmidt, StPO, 63. Aufl., § 14 Rn. 1).
  • BGH, 29.04.2021 - 2 ARs 172/20

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Organisationshaft im Jugendvollzug)

    Mit Eintritt der Rechtskraft am 28. Juni 2019 und Aufnahme des Verurteilten in die Jugendanstalt H. am 16. Juli 2019 ist das für diese Jugendanstalt zuständige Amtsgericht Hameln für die Durchführung der Vollstreckung zuständig gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 2 ARs 162/20 -, juris, m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.09.2020 - 2 ARs 218/20

    Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren (förmliche Einleitung der Vollstreckung …

    Besteht - wie hier - ausschließlich Streit über die Zuständigkeit für eine derartige Aufgabe, so liegt kein Zuständigkeitsstreit zwischen mehreren Gerichten im Sinne von § 14 StPO vor, über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. August 2014 - 2 ARs 225/14, BeckRS 2014, 17821, vom 8. Februar 2018 - 2 ARs 41/18, BeckRS 2018, 1758, und vom 15. Juli 2020 - 2 ARs 162/20, BeckRS 2020, 17310).
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