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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2011 - 2 ARs 170/11, 2 AR 127/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19563
BGH, 22.06.2011 - 2 ARs 170/11, 2 AR 127/11 (https://dejure.org/2011,19563)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2011 - 2 ARs 170/11, 2 AR 127/11 (https://dejure.org/2011,19563)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 2 ARs 170/11, 2 AR 127/11 (https://dejure.org/2011,19563)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 98 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 3 OWiG
    Abgabe nach § 98 OWiG (Einräumung rechtlichen Gehörs)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen über Auflagen eines Amtsgerichts wegen Verstoßes gegen das niedersächsische SchulG bei Umzug in einen weiter entfernten Amtsgerichtsbezirk

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 98 Abs. 2 S. 3
    Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen über Auflagen eines Amtsgerichts wegen Verstoßes gegen das niedersächsische SchulG bei Umzug in einen weiter entfernten Amtsgerichtsbezirk

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.09.2019 - 2 ARs 163/19

    Entscheidung über das zuständige Gericht

    Im Übrigen wird der Jugendliche die noch nicht erbrachten Arbeitsstunden nach Weisung des für seinen Wohnsitz nunmehr zuständigen Jugendamts zu erbringen haben, was ebenfalls eine Überwachung durch das Amtsgericht Herzberg am Harz zweckmäßig erscheinen lässt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 ARs 170/11).
  • OLG Hamm, 23.04.2024 - 4 OGs 10/24

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Jugendverfahren u.a. wegen Erwerbs …

    Bisher wird eine solche einzelfallbezogene Abgabe angenommen bei Entscheidungen über Bewährungsauflagen, wenn im Falle des Wohnortwechsels der Jugendrichter am nunmehrigen Wohnort zuständig ist (BGH BeckRS 2011, 19229); ebenso wurde für die Vollstreckung einer (Betreuungs-) Weisung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 JGG) entschieden (vgl. BGH StV 2017, 619) oder auch für die vorübergehende Übertragung der Zuständigkeit für Fragen einer laufenden Führungsaufsicht auf das Gericht, in dessen Bezirk eine weitere Jugendstrafe des Verurteilten vollstreckt wird (…vgl. Eisenberg/Kölbel/Kölbel, a.a.O. § 85 Rn. 15 f).
  • BGH, 04.09.2019 - 2 ARs 165/19
    Im Übrigen wird der Jugendliche die noch nicht erbrachten Arbeitsstunden nach Weisung des für seinen Wohnsitz nunmehr zuständigen Jugendamts zu erbringen haben, was ebenfalls eine Überwachung durch das Amtsgericht Herzberg am Harz zweckmäßig erscheinen lässt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 ARs 170/11).
  • BGH, 04.09.2019 - 2 ARs 164/19
    Im Übrigen wird der Jugendliche die noch nicht erbrachten Arbeitsstunden nach Weisung des für seinen Wohnsitz nunmehr zuständigen Jugendamts zu erbringen haben, was ebenfalls eine Überwachung durch das Amtsgericht Herzberg am Harz zweckmäßig erscheinen lässt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 ARs 170/11).
  • BGH, 04.09.2019 - 2 ARs 166/19
    Im Übrigen wird der Jugendliche die noch nicht erbrachten Arbeitsstunden nach Weisung des für seinen Wohnsitz nunmehr zuständigen Jugendamts zu erbringen haben, was ebenfalls eine Überwachung durch das Amtsgericht Herzberg am Harz zweckmäßig erscheinen lässt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 ARs 170/11).
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