Rechtsprechung
| BGH, 27.08.2024 - 2 ARs 237/24, 2 AR 163/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 68f StGB; § 14 StPO
Zuständigkeit für die Überwachung der Führungsaufsicht (Nichtaussetzung des Strafrestes) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zuständiges Gericht für Überwachung einer weiteren Führungsaufsicht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 453 StPO, § 462a Abs 1 StPO, § 463 Abs 2 StPO, § 463 Abs 7 StPO, § 67d Abs 5 StGB
Zuständiges Gericht für Überwachung einer weiteren Führungsaufsicht - IWW
§ 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB, § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB, § 68c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 14 StPO, §§ 453, 463 Abs. 2, Abs. 7 StPO, § 68d StGB, § 463 Abs. 7 StPO
- datenbank.nwb.de
Zuständiges Gericht für Überwachung einer weiteren Führungsaufsicht
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 06.12.2019 - 26 StVK 164/19
- BGH, 27.08.2024 - 2 ARs 237/24, 2 AR 163/24
Papierfundstellen
- StV 2025, 53
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.11.2023 - 2 ARs 298/23
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Überwachung …
Auszug aus BGH, 27.08.2024 - 2 ARs 237/24
Die mit der Aufnahme in die Justizvollzugsanstalt M. begründete Zuständigkeit des Landgerichts Berlin wirkt gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2 iVm § 463 Abs. 7 StPO auch über die Entlassung des Verurteilten aus dem Strafvollzug hinaus fort (vgl. (...) BGH, Beschluss vom 15. November 2023 - 2 ARs 298/23 -, juris mwN).".
- BGH, 22.04.2026 - 2 ARs 92/26
Bestimmung der Strafvollstreckungskammer des LG Kralsruhe als zuständiges Gericht …
Maßgeblich ist insofern nur der tatsächliche Aufenthalt des Verurteilten in der Justizvollzugsanstalt (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2023 - 2 ARs 148/23, Rn. 5; vom 27. August 2024 - 2 ARs 237/24, StV 2025, 53, 54 Rn. 6, …und vom 22. Oktober 2025 - 2 ARs 327/25, Rn. 7). - BGH, 22.10.2025 - 2 ARs 327/25
Zuständigkeitsentscheidung (Führungsaufsicht: tatsächlicher Aufenthalt des …
Maßgeblich ist insofern nur der tatsächliche Aufenthalt des Verurteilten in der Justizvollzugsanstalt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 2 ARs 237/24, StV 2025, 53, 54 Rn. 6). - BGH, 22.10.2025 - 2 ARs 418/25 Ob dort überhaupt Nachtragsentscheidungen notwendig werden, ist ohne Belang (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 2 ARs 237/24, StV 2025, 53, 54 mwN).
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