Rechtsprechung
| KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 281 Abs. 2
Bindungswirkung einer Verweisung nach vorheriger Verbindung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2007, 173
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- AG Berlin-Neukölln, 10.03.2006 - 7 C 9/06
Auszug aus KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Rn. 2 Die Verfahren sind dort zunächst unter den AZ.: 7 C 9/06 (Mahnbescheid vom 18.11.2005) und 10 C 7/06 (Mahnbescheid vom 06.12.2005) eingetragen und nach Anhörung der Parteien mit Beschluss vom 10. März 2006 verbunden worden.Das Verfahren 7 C 9/06 führt.
- BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Die grundsätzliche Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen entfällt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, insbesondere wenn der Verweisung jegliche Grundlage fehlt und sie deshalb willkürlich erscheint (BGH NJW 1993, 1273). - BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …
Auszug aus KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Da das deutsche Recht eine Präjudizienbindung nicht kennt, folgt das Willkürurteil nicht aus der schlichten Abweichung von gefestigter höchstrichterlicher oder obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH NJW 2003, 3201, 3202), sondern allenfalls aus dem Fehlen einer ernsthaften Auseinandersetzung mit ihr.
- BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97
Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Ersatzzustellung in der Wohnung
Auszug aus KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Rn. 8 Die Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegen vor, denn sowohl das Amtsgericht Neukölln als auch das Landgericht Halle haben sich rechtskräftig (vgl. allg. zum Begriff BGH NJW 1988, 1794; NJW-RR 1997, 1161) für unzuständig erklärt. - BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …
Auszug aus KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Rn. 8 Die Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegen vor, denn sowohl das Amtsgericht Neukölln als auch das Landgericht Halle haben sich rechtskräftig (vgl. allg. zum Begriff BGH NJW 1988, 1794; NJW-RR 1997, 1161) für unzuständig erklärt. - BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56
Staat als Beschwerdeführer
Auszug aus KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Von Willkür kann in diesen Konstellationen gesprochen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 6, 45, 53; BGH NJW-RR 1996, 877, 878) Dies ist der Fall, wenn das verweisende Gericht eine in Rechtsprechung und Schrifttum einhellige Ansicht außer Acht gelassen und deswegen seine Unzuständigkeit nicht nachvollziehbar begründet hat. - BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95
"Fensterstellungserfassung"; Zuständigkeitsabgrenzung der technischen …
Auszug aus KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Von Willkür kann in diesen Konstellationen gesprochen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 6, 45, 53; BGH NJW-RR 1996, 877, 878) Dies ist der Fall, wenn das verweisende Gericht eine in Rechtsprechung und Schrifttum einhellige Ansicht außer Acht gelassen und deswegen seine Unzuständigkeit nicht nachvollziehbar begründet hat.
- OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 UH 5/17
Bindungswirkung einer Verweisung durch das Amtsgericht an das Landgericht nach …
Vor diesem Hintergrund ist die seitens des Amtsgerichtes Waren (Müritz) erfolgte Verweisung zumindest in ihrem Ergebnis noch nicht einmal bereits unvertretbar oder gar als falsch zu bezeichnen (vgl. die Argumentation bei AG Neukölln, Beschluss vom 21.02.2005, Az.: 19 C 244/03, und KG, Beschluss vom 15.06.2006, Az.: 2 AR 22/06, wo eine solche Begründung jedenfalls als "ernsthafte Auseinandersetzung mit der herrschenden Auffassung" bezeichnet wird - jeweils zitiert nach juris -). - OLG Rostock, 23.04.2008 - 1 UH 3/08
Örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Girovertrag
Dabei kann Willkür u.a. dann anzunehmen sein, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar, offenbar gesetzeswidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft ist (…vgl. BGH, OLG Brandenburg, BayObLG, KG, jeweils a.a.O.; KG, MDR 2007, 173; OLG Rostock - 8. Zivilsenat -, OLGR 2005, 558;… Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 17;… MK/Prütting, a.a.O., Rn. 56, 57, alle m.w.N.). - OLG Rostock, 15.04.2008 - 1 UH 4/07
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines sachlich zu Unrecht …
Dabei kann Willkür u.a. dann anzunehmen sein, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offen-sichtlich unhaltbar, offenbar gesetzeswidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft ist (…vgl. BGH, OLG Brandenburg, BayObLG, KG, jeweils a.a.O.; KG, MDR 2007, 173;… Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 17;… MK/Prütting, a.a.O., Rn. 56, alle m.w.N.).
- OLG München, 05.05.2015 - 34 AR 108/15
Bindender Verweisungsbeschluss trotz sachlicher Zuständigkeit bei Streit um Miete …
Rn. 9 a) Nach herrschender, vom Senat geteilter Meinung ist aber in Fällen, in denen das Amtsgericht den Rechtsstreit nach einer vom Kläger beantragten Verbindung mit einer anderen Sache wegen Überschreitung des dann zusammengerechneten Zuständigkeitsstreitwerts (§ 23 Nr. 1, § 71 Abs. 1 GVG) wegen vermeintlicher sachlicher Unzuständigkeit an das Landgericht verweist, der Beschluss für das Landgericht bindend (KG MDR 2007, 173/174; OLG Hamm MDR 2013, 1307;… Zöller/Herget § 506 Rn. 2;… Schelp in Prütting/Gehrlein ZPO 3. Aufl. § 506 Rn. 3). - OLG Rostock, 30.01.2018 - 4a 4 UH 5/17
Bindungswirkung einer Verweisung durch das Amtsgericht an das Landgericht nach …
Vor diesem Hintergrund ist die seitens des Amtsgerichtes Waren (Müritz) erfolgte Verweisung zumindest in ihrem Ergebnis noch nicht einmal bereits unvertretbar oder gar als falsch zu bezeichnen (vgl. die Argumentation bei AG Neukölln, Beschluss vom 21.02.2005, Az.: 19 C 244/03, und KG, Beschluss vom 15.06.2006, Az.: 2 AR 22/06, wo eine solche Begründung jedenfalls als "ernsthafte Auseinandersetzung mit der herrschenden Auffassung" bezeichnet wird - jeweils zitiert nach juris -). - OLG Rostock 4a., 30.01.2018 - 4a) 4 UH 5/17 Vor diesem Hintergrund ist die seitens des Amtsgerichtes Waren (Müritz) erfolgte Verweisung zumindest in ihrem Ergebnis noch nicht einmal bereits unvertretbar oder gar als falsch zu bezeichnen (vgl. die Argumentation bei AG Neukölln, Beschluss vom 21.02.2005, Az.: 19 C 244/03, und KG, Beschluss vom 15.06.2006, Az.: 2 AR 22/06, wo eine solche Begründung jedenfalls als "ernsthafte Auseinandersetzung mit der herrschenden Auffassung" bezeichnet wird - jeweils zitiert nach juris -).
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