Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1981 - 2 ARs 156/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Abgabe eines Verfahrens nach § 42 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des …
Auszug aus BGH, 08.07.1981 - 2 ARs 156/81
Die Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (BGHSt 13, 209). - BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
Auszug aus BGH, 08.07.1981 - 2 ARs 156/81
Die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung auf das Wohnsitzgericht nach § 12 Abs. 2 StPO erscheint unzweckmäßig, da der in der Anklageschrift benannte Zeuge in Kellinghusen wohnt (vgl. ferner BGHSt 13, 186, 190 ).
- BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99
Zulässigkeit der Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG
Die Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (BGHSt 13, 209, 218; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - 2 ARs 156/81). - BGH, 10.11.1999 - 2 AR 181/99
Zuständigkeit des Amtsgerichts - Abgabe des Verfahres - Wohnsitzgericht
Die Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (BGHSt 13, 209, 218; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - 2 ARs 156/81).
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