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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1981 - 2 ARs 156/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,18581
BGH, 08.07.1981 - 2 ARs 156/81 (https://dejure.org/1981,18581)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1981 - 2 ARs 156/81 (https://dejure.org/1981,18581)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1981 - 2 ARs 156/81 (https://dejure.org/1981,18581)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Abgabe eines Verfahrens nach § 42 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58

    Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des …

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - 2 ARs 156/81
    Die Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (BGHSt 13, 209).
  • BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - 2 ARs 156/81
    Die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung auf das Wohnsitzgericht nach § 12 Abs. 2 StPO erscheint unzweckmäßig, da der in der Anklageschrift benannte Zeuge in Kellinghusen wohnt (vgl. ferner BGHSt 13, 186, 190 ).
  • BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99

    Zulässigkeit der Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG

    Die Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (BGHSt 13, 209, 218; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - 2 ARs 156/81).
  • BGH, 10.11.1999 - 2 AR 181/99

    Zuständigkeit des Amtsgerichts - Abgabe des Verfahres - Wohnsitzgericht

    Die Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (BGHSt 13, 209, 218; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - 2 ARs 156/81).
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