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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2004 - 2 ARs 189/04, 2 AR 117/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7992
BGH, 21.07.2004 - 2 ARs 189/04, 2 AR 117/04 (https://dejure.org/2004,7992)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2004 - 2 ARs 189/04, 2 AR 117/04 (https://dejure.org/2004,7992)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 2 ARs 189/04, 2 AR 117/04 (https://dejure.org/2004,7992)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • HRR Strafrecht

    § 51f StGB; § 460 StPO; § 462a StPO
    Nachträgliche Entscheidungen über die Bewährung (Zuständigkeitskonzentration; Widerruf); Gericht des ersten Rechtszuges

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …

    Auszug aus BGH, 21.07.2004 - 2 ARs 189/04
    Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hamburg, die, wie sich aus deren Beschluß vom 20. Februar 2002 ergibt, unter 613 StVK 926/03 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen den Verurteilten führt, ist daher nach § 462 a Abs. 4 Satz 1, 3 StPO zuständig für die nachträglichen Entscheidungen, die sich aus allen anderen Verurteilungen ergeben (BGHSt 26, 118, 120; 30, 189, 192; BGH NStZ 2001, 222;… KK-Fischer StPO 5. Aufl. § 462 a Rdn. 11, 13 m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1975 - 2 ARs 83/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …

    Auszug aus BGH, 21.07.2004 - 2 ARs 189/04
    Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hamburg, die, wie sich aus deren Beschluß vom 20. Februar 2002 ergibt, unter 613 StVK 926/03 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen den Verurteilten führt, ist daher nach § 462 a Abs. 4 Satz 1, 3 StPO zuständig für die nachträglichen Entscheidungen, die sich aus allen anderen Verurteilungen ergeben (BGHSt 26, 118, 120; 30, 189, 192; BGH NStZ 2001, 222;… KK-Fischer StPO 5. Aufl. § 462 a Rdn. 11, 13 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 172/99
    Auszug aus BGH, 21.07.2004 - 2 ARs 189/04
    Dieser Widerrufsbeschluß ging ins Leere und war deshalb ohne Wirkung, weil die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 31. Januar 1995 in die nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch Beschluß gemäß § 460 StPO des Amtsgerichts Bremen vom 25. Januar 1996 einbezogen worden war und damit ihre selbständige Bedeutung verloren hatte (OLG Düsseldorf JR 2000, 302 f;… Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 460 Rdn. 17).
  • BGH, 27.09.2000 - 2 AR 174/00

    Vollstreckung - Strafaussetzung - Bewährung - Zuständigkeit - Bewährungsaufsicht …

    Auszug aus BGH, 21.07.2004 - 2 ARs 189/04
    Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hamburg, die, wie sich aus deren Beschluß vom 20. Februar 2002 ergibt, unter 613 StVK 926/03 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen den Verurteilten führt, ist daher nach § 462 a Abs. 4 Satz 1, 3 StPO zuständig für die nachträglichen Entscheidungen, die sich aus allen anderen Verurteilungen ergeben (BGHSt 26, 118, 120; 30, 189, 192; BGH NStZ 2001, 222;… KK-Fischer StPO 5. Aufl. § 462 a Rdn. 11, 13 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Arbeitsauflagen: …

    Der Beschluss vom 26.01.2011 ging ins Leere und war deshalb ohne Wirkung, weil die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Z. vom 10.12.2008 in die nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch Beschluss gemäß § 460 StPO des Amtsgerichts Z. vom 07.04.2009 einbezogen worden war und damit ihre selbständige Bedeutung verloren hatte (BGH, Beschluss vom 21.07.2004 - 2 ARs 189/04 [bei juris]).
  • BGH, 25.04.2023 - 2 ARs 159/23

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Zuständigkeit …

    Denn mit der Einbeziehung der jeweiligen Freiheitsstrafen in die neu gebildete und zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe haben diese ihre Selbstständigkeit verloren (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 2 ARs 189/04).
  • BGH, 21.07.2004 - 2 AR 117/04

    Begründung der Zuständigkeit eines Gerichts für nachträgliche Entscheidungen - …

    2 ARs 189/04 2 AR 117/04.
  • OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Ws 248/07

    Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Entscheidung einer …

    Die durch die Generalstaatsanwaltschaft angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21. Juli 2004, Az.: 2 ARs 189/04) und des OLG Düsseldorf (als durch juris recherchiert bezeichnet; reale Fundstellen: OLGSt StPO § 311 Nr. 1 = NStZ-RR 2001, 111) stützen kein abweichendes Ergebnis.
  • OLG Hamm, 14.10.2025 - 3 ORs 42/25

    Sozialleistungsbetrug; Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den …

    Rn. 21 Mit der Aufhebung der Gesamtstrafe entfällt auch die Grundlage für die hierauf bezogene - für sich genommen rechtsfehlerfreie - Entscheidung nach § 56 StGB, die durch die Aufhebung der Gesamtstrafe gegenstandslos wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 2 ARs 189/04, juris Rn. 2).
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