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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2020 - 2 ARs 236/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,2508
BGH, 15.01.2020 - 2 ARs 236/19 (https://dejure.org/2020,2508)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2020 - 2 ARs 236/19 (https://dejure.org/2020,2508)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 2 ARs 236/19 (https://dejure.org/2020,2508)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 265 StPO
    Kein Entgegenstehen der Rechtsprechung des 5. Strafsenats (keine allgemeine Hinweispflicht in allen Fällen einer Einziehung)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage …

    Die übrigen Senate haben mitgeteilt, die dortige Rechtsprechung stehe der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen (2. Strafsenat, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 ARs 236/19; 3. Strafsenat, Beschluss vom 31. Oktober 2019 - 3 ARs 15/19; 4. Strafsenat, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 4 ARs 15/19).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines …

    Der 2. Strafsenat hat - in Übereinstimmung mit der Ansicht des anfragenden Senats - überdies mitgeteilt, dass § 265 StPO nach seiner Rechtsauffassung keine allgemeine Hinweispflicht in Fällen einer Einziehung statuiere, ein solcher in bestimmten Fallgestaltungen (etwa bei der Problematik der Mitverfügungsgewalt von mehreren Tatbeteiligten) aber unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs geboten sein könne (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 ARs 236/19).
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