Rechtsprechung
| BGH, 15.01.2020 - 2 ARs 236/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 265 StPO
Kein Entgegenstehen der Rechtsprechung des 5. Strafsenats (keine allgemeine Hinweispflicht in allen Fällen einer Einziehung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Hinweispflicht in den Fällen einer Einziehung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 265 StPO, § 73 StGB, § 73c StGB
Hinweispflicht in den Fällen einer Einziehung - Wolters Kluwer
Gebotenheit der allgemeinen Hinweispflicht in allen Fällen einer Einziehung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Hinweispflicht in den Fällen einer Einziehung
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 03.07.2018 - 13 KLs 16/14
- LG Neuruppin, 03.07.2018 - 365 Js 19703/10
- BGH, 03.04.2019 - 5 StR 20/19
- BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19
- BGH, 10.10.2019 - 1 ARs 14/19
- BGH, 31.10.2019 - 3 ARs 15/19
- BGH, 15.01.2020 - 2 ARs 236/19
- BGH, 15.01.2020 - 4 ARs 15/19
- BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19
- BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20
- BGH, 07.12.2021 - 5 StR 20/19
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20
Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage …
Die übrigen Senate haben mitgeteilt, die dortige Rechtsprechung stehe der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen (2. Strafsenat, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 ARs 236/19; 3. Strafsenat, Beschluss vom 31. Oktober 2019 - 3 ARs 15/19; 4. Strafsenat, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 4 ARs 15/19). - BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines …
Der 2. Strafsenat hat - in Übereinstimmung mit der Ansicht des anfragenden Senats - überdies mitgeteilt, dass § 265 StPO nach seiner Rechtsauffassung keine allgemeine Hinweispflicht in Fällen einer Einziehung statuiere, ein solcher in bestimmten Fallgestaltungen (etwa bei der Problematik der Mitverfügungsgewalt von mehreren Tatbeteiligten) aber unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs geboten sein könne (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 ARs 236/19).
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