Rechtsprechung
| BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19, 2 AR 232/19 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 462a Abs. 1 Satz 1 StPO
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafvollstreckungssache: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für eine nachträgliche Entscheidung zur Bewährung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 462a Abs 1 S 1 StPO, § 56 StGB, § 56f StGB
Strafvollstreckungssache: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für eine nachträgliche Entscheidung zur Bewährung - IWW
§ 462a StPO, § 14 StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 StPO
- IWW
§ 462a StPO, § 14 StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts für nachträgliche Entscheidungen bzgl. einer Strafaussetzung zur Bewährung; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts für nachträgliche Entscheidungen bzgl. einer Strafaussetzung zur Bewährung; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des zuständigen Gerichts für nachträgliche Entscheidungen bzgl. einer Strafaussetzung zur Bewährung; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung
- rechtsportal.de
Bestimmung des zuständigen Gerichts für nachträgliche Entscheidungen bzgl. einer Strafaussetzung zur Bewährung; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung
- rechtsportal.de
StPO § 14 ; StPO § 462a Abs. 1 S. 1
Bestimmung des zuständigen Gerichts für nachträgliche Entscheidungen bzgl. einer Strafaussetzung zur Bewährung; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung - rechtsportal.de
StPO § 14 ; StPO § 462a Abs. 1 S. 1
Bestimmung des zuständigen Gerichts für nachträgliche Entscheidungen bzgl. einer Strafaussetzung zur Bewährung; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung - datenbank.nwb.de
Strafvollstreckungssache: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für eine nachträgliche Entscheidung zur Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst - 5 StVK 54/19
- LG Karlsruhe - 22 Qs 30/19
- AG Bruchsal, 22.07.2014 - 1 Ds 220 Js 42665/13
- BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19, 2 AR 232/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 264
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.05.2011 - 2 ARs 164/11
Befasstsein der für die Invollzugsetzung der Unterbringung nach § 67h StGB …
Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19
Das Befasstsein der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe endet erst, wenn diese in der Sache abschließend entschieden hat (Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 1975 - 2 ARs 181/75, BGHSt 26, 165, 166; vom 13. Februar 1976 - 2 ARs 395/75, BGHSt 26, 278, 279, und vom 25. Mai 2011 - 2 ARs 164/11, BGHSt 56, 252, 253;… KK-StPO/Appl, aaO, § 462a Rn. 13 mwN). - BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75
Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des …
Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19
Das Befasstsein der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe endet erst, wenn diese in der Sache abschließend entschieden hat (Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 1975 - 2 ARs 181/75, BGHSt 26, 165, 166; vom 13. Februar 1976 - 2 ARs 395/75, BGHSt 26, 278, 279, und vom 25. Mai 2011 - 2 ARs 164/11, BGHSt 56, 252, 253;… KK-StPO/Appl, aaO, § 462a Rn. 13 mwN). - BGH, 27.02.2019 - 2 ARs 8/19
Entscheidung über das zuständige Gericht
Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19
Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer verdrängt stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges; eine Zuständigkeitsfixierung durch Befasstsein des Tatgerichts gibt es insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 27. Februar 2019 - 2 ARs 8/19, NStZ-RR 2019, 160;… KK-StPO/Appl, 8. Aufl., § 462a Rn. 16 und 30, jeweils mwN). - BGH, 13.02.1976 - 2 ARs 395/75
Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …
Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19
Das Befasstsein der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe endet erst, wenn diese in der Sache abschließend entschieden hat (Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 1975 - 2 ARs 181/75, BGHSt 26, 165, 166; vom 13. Februar 1976 - 2 ARs 395/75, BGHSt 26, 278, 279, und vom 25. Mai 2011 - 2 ARs 164/11, BGHSt 56, 252, 253;… KK-StPO/Appl, aaO, § 462a Rn. 13 mwN).
- LG Nürnberg-Fürth, 12.10.2026 - 18 Qs 35/26
Sofortige Beschwerde gegen Bewährungswiderruf, Ersatzfreiheitsstrafe, …
Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer verdrängt stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges; eine Zuständigkeitsfixierung durch Befasstsein des Tatgerichts gibt es insoweit nicht (BGH, Beschluss vom 28.04.2020 - 2 ARs 312/19, juris Rn. 8). - BGH, 23.11.2021 - 2 ARs 268/21
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Zuständigkeit …
"Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer verdrängt stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges; eine Zuständigkeitsfixierung durch Befasstsein des Tatgerichts gibt es insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 ARs 312/19;… KK-StPO/Appl. 8. Aufl., § 462a Rn. 16 und 30, jeweils mwN).
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