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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19, 2 AR 232/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11027
BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19, 2 AR 232/19 (https://dejure.org/2020,11027)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2020 - 2 ARs 312/19, 2 AR 232/19 (https://dejure.org/2020,11027)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2020 - 2 ARs 312/19, 2 AR 232/19 (https://dejure.org/2020,11027)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO
    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafvollstreckungssache: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für eine nachträgliche Entscheidung zur Bewährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 462a Abs 1 S 1 StPO, § 56 StGB, § 56f StGB
    Strafvollstreckungssache: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für eine nachträgliche Entscheidung zur Bewährung

  • IWW

    § 462a StPO, § 14 StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 StPO

  • IWW

    § 462a StPO, § 14 StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für nachträgliche Entscheidungen bzgl. einer Strafaussetzung zur Bewährung; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für nachträgliche Entscheidungen bzgl. einer Strafaussetzung zur Bewährung; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für nachträgliche Entscheidungen bzgl. einer Strafaussetzung zur Bewährung; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung

  • rechtsportal.de

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für nachträgliche Entscheidungen bzgl. einer Strafaussetzung zur Bewährung; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung

  • rechtsportal.de

    StPO § 14 ; StPO § 462a Abs. 1 S. 1
    Bestimmung des zuständigen Gerichts für nachträgliche Entscheidungen bzgl. einer Strafaussetzung zur Bewährung; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung

  • rechtsportal.de

    StPO § 14 ; StPO § 462a Abs. 1 S. 1
    Bestimmung des zuständigen Gerichts für nachträgliche Entscheidungen bzgl. einer Strafaussetzung zur Bewährung; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung

  • datenbank.nwb.de

    Strafvollstreckungssache: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für eine nachträgliche Entscheidung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 264
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.05.2011 - 2 ARs 164/11

    Befasstsein der für die Invollzugsetzung der Unterbringung nach § 67h StGB …

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19
    Das Befasstsein der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe endet erst, wenn diese in der Sache abschließend entschieden hat (Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 1975 - 2 ARs 181/75, BGHSt 26, 165, 166; vom 13. Februar 1976 - 2 ARs 395/75, BGHSt 26, 278, 279, und vom 25. Mai 2011 - 2 ARs 164/11, BGHSt 56, 252, 253;… KK-StPO/Appl, aaO, § 462a Rn. 13 mwN).
  • BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des …

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19
    Das Befasstsein der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe endet erst, wenn diese in der Sache abschließend entschieden hat (Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 1975 - 2 ARs 181/75, BGHSt 26, 165, 166; vom 13. Februar 1976 - 2 ARs 395/75, BGHSt 26, 278, 279, und vom 25. Mai 2011 - 2 ARs 164/11, BGHSt 56, 252, 253;… KK-StPO/Appl, aaO, § 462a Rn. 13 mwN).
  • BGH, 27.02.2019 - 2 ARs 8/19

    Entscheidung über das zuständige Gericht

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19
    Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer verdrängt stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges; eine Zuständigkeitsfixierung durch Befasstsein des Tatgerichts gibt es insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 27. Februar 2019 - 2 ARs 8/19, NStZ-RR 2019, 160;… KK-StPO/Appl, 8. Aufl., § 462a Rn. 16 und 30, jeweils mwN).
  • BGH, 13.02.1976 - 2 ARs 395/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19
    Das Befasstsein der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe endet erst, wenn diese in der Sache abschließend entschieden hat (Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 1975 - 2 ARs 181/75, BGHSt 26, 165, 166; vom 13. Februar 1976 - 2 ARs 395/75, BGHSt 26, 278, 279, und vom 25. Mai 2011 - 2 ARs 164/11, BGHSt 56, 252, 253;… KK-StPO/Appl, aaO, § 462a Rn. 13 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.10.2026 - 18 Qs 35/26

    Sofortige Beschwerde gegen Bewährungswiderruf, Ersatzfreiheitsstrafe, …

    Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer verdrängt stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges; eine Zuständigkeitsfixierung durch Befasstsein des Tatgerichts gibt es insoweit nicht (BGH, Beschluss vom 28.04.2020 - 2 ARs 312/19, juris Rn. 8).
  • BGH, 23.11.2021 - 2 ARs 268/21

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Zuständigkeit …

    "Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer verdrängt stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges; eine Zuständigkeitsfixierung durch Befasstsein des Tatgerichts gibt es insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 ARs 312/19;… KK-StPO/Appl. 8. Aufl., § 462a Rn. 16 und 30, jeweils mwN).
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