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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2020 - 2 ARs 327/19, 2 AR 210/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3639
BGH, 05.02.2020 - 2 ARs 327/19, 2 AR 210/19 (https://dejure.org/2020,3639)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2020 - 2 ARs 327/19, 2 AR 210/19 (https://dejure.org/2020,3639)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 2 ARs 327/19, 2 AR 210/19 (https://dejure.org/2020,3639)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 356a Satz 1 StPO
    Unbegründete Anhörungsrüge

  • openjur.de

Verfahrensgang

  • OLG Hamm - 3 Ws 107/19
  • BGH, 05.02.2020 - 2 ARs 327/19, 2 AR 210/19
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.04.2020 - 2 ARs 304/19

    Rechtsweggarantie (keine Bescheidung beleidigender Eingaben)

    Im Übrigen berechtigt die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen bzw. unstatthaften Rechtsmittels nicht zur Akteneinsicht (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 ARs 327/19; vgl. auch BFH…, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X B 136/02, BFH/NV 2003, 500 mwN).
  • BGH, 10.10.2023 - 2 ARs 347/23

    Beschwerde (Zulässigkeit)

    Die Einlegung eines offensichtlich unstatthaften Rechtsmittels ? hier der "weiteren Beschwerde" gegen die Beschwerdeentscheidung eines Oberlandesgerichts über die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers - berechtigt nicht zur Akteneinsicht (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 ARs 327/19, juris Rn. 2).
  • BGH, 14.01.2026 - 2 ARs 468/25

    Verwerfung der Beschwerde als unzulässig

    Im Übrigen berechtigt die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen bzw. unstatthaften Rechtsmittels nicht zur Akteneinsicht (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 ARs 327/19, Rn. 2; vgl. auch BFH…, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X B 136/02, Rn. 9 mwN).
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