Rechtsprechung
| BGH, 05.02.2020 - 2 ARs 327/19, 2 AR 210/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a Satz 1 StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge eines Verurteilten wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 33a
Anhörungsrüge eines Verurteilten wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm - 3 Ws 107/19
- BGH, 05.02.2020 - 2 ARs 327/19, 2 AR 210/19
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.04.2020 - 2 ARs 304/19
Rechtsweggarantie (keine Bescheidung beleidigender Eingaben)
Im Übrigen berechtigt die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen bzw. unstatthaften Rechtsmittels nicht zur Akteneinsicht (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 ARs 327/19; vgl. auch BFH…, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X B 136/02, BFH/NV 2003, 500 mwN). - BGH, 10.10.2023 - 2 ARs 347/23
Beschwerde (Zulässigkeit)
Die Einlegung eines offensichtlich unstatthaften Rechtsmittels ? hier der "weiteren Beschwerde" gegen die Beschwerdeentscheidung eines Oberlandesgerichts über die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers - berechtigt nicht zur Akteneinsicht (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 ARs 327/19, juris Rn. 2). - BGH, 14.01.2026 - 2 ARs 468/25
Verwerfung der Beschwerde als unzulässig
Im Übrigen berechtigt die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen bzw. unstatthaften Rechtsmittels nicht zur Akteneinsicht (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 ARs 327/19, Rn. 2; vgl. auch BFH…, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X B 136/02, Rn. 9 mwN).
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