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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2011 - 2 ARs 41/11, 2 AR 39/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12926
BGH, 16.03.2011 - 2 ARs 41/11, 2 AR 39/11 (https://dejure.org/2011,12926)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2011 - 2 ARs 41/11, 2 AR 39/11 (https://dejure.org/2011,12926)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2011 - 2 ARs 41/11, 2 AR 39/11 (https://dejure.org/2011,12926)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 12 Abs. 2 StPO
    Zuständigkeitsübertragung im Strafbefehlsverfahren

  • lexetius.com

Verfahrensgang

  • AG Heidelberg - 15 Js 11723/10
  • BGH, 16.03.2011 - 2 ARs 41/11, 2 AR 39/11
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03

    Übertragung eines Verfahrens auf ein anderes Gericht im Strafbefehlsverfahren …

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - 2 ARs 41/11
    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens nach § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Verhandlung begonnen hat (BGHSt 26, 374 f.; Senat NStZ 2004, 449;… Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 12 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 30.06.1976 - 2 ARs 169/76

    Möglichkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des …

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - 2 ARs 41/11
    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens nach § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Verhandlung begonnen hat (BGHSt 26, 374 f.; Senat NStZ 2004, 449;… Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 12 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 20.04.2011 - 2 ARs 120/11

    Rechtsfehlerhafte Abgabe im Strafbefehlsverfahren (mangelnde Anberaumung einer …

    Im Strafbefehlsverfahren ist - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hinweist - eine Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG oder eine Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Verhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186, 187; Senat, Beschluss vom 16. März 2011 - 2 ARs 41/11).
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