Rechtsprechung
| BGH, 16.03.2011 - 2 ARs 41/11, 2 AR 39/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 12 Abs. 2 StPO
Zuständigkeitsübertragung im Strafbefehlsverfahren - lexetius.com
- openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Übertragung eines Verfahrens nach § 12 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) auf ein anderes Gericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 12 Abs. 2
Zulässigkeit der Übertragung eines Verfahrens nach § 12 Abs. 2 Strafprozessordnung ( StPO ) auf ein anderes Gericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heidelberg - 15 Js 11723/10
- BGH, 16.03.2011 - 2 ARs 41/11, 2 AR 39/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03
Übertragung eines Verfahrens auf ein anderes Gericht im Strafbefehlsverfahren …
Auszug aus BGH, 16.03.2011 - 2 ARs 41/11
Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens nach § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Verhandlung begonnen hat (BGHSt 26, 374 f.; Senat NStZ 2004, 449;… Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 12 Rn. 6 mwN). - BGH, 30.06.1976 - 2 ARs 169/76
Möglichkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des …
Auszug aus BGH, 16.03.2011 - 2 ARs 41/11
Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens nach § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Verhandlung begonnen hat (BGHSt 26, 374 f.; Senat NStZ 2004, 449;… Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 12 Rn. 6 mwN).
- BGH, 20.04.2011 - 2 ARs 120/11
Rechtsfehlerhafte Abgabe im Strafbefehlsverfahren (mangelnde Anberaumung einer …
Im Strafbefehlsverfahren ist - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hinweist - eine Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG oder eine Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Verhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186, 187; Senat, Beschluss vom 16. März 2011 - 2 ARs 41/11).
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