Rechtsprechung
| BGH, 25.01.1978 - 2 ARs 444/77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Zuständigkeit hinsichtlich weiterer Entscheidungen über eine Unterbringung eines verurteilten Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75
Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 25.01.1978 - 2 ARs 444/77
Der in BGHSt 26, 162 entschiedene Fall lag anders. - BGH, 26.05.1961 - 2 ARs 46/61
Auszug aus BGH, 25.01.1978 - 2 ARs 444/77
Der in BGHSt 16, 78 veröffentlichte Beschluß, auf den sich der Jugendrichter in Mainz außerdem gestützt hat, ist insoweit durch die Neufassung der §§ 82 ff JGG überholt. - BGH, 18.05.1977 - 2 ARs 170/77
Zuständigkeit des Jugendrichters zur Entscheidung über den Vollzug von Maßregeln …
Auszug aus BGH, 25.01.1978 - 2 ARs 444/77
Die streitenden Gerichte gehen zutreffend davon aus, daß anders als in dem in BGHSt 27, 189 entschiedenen Fall die Zuständigkeit des Vollstreckungsleiters nach § 85 Abs. 2 JGG weggefallen ist, da der Verurteilte die Jugendstrafe verbüßt hat. - BGH, 05.01.1978 - 2 ARs 463/77
Örtliche Zuständigkeit eines Jugendrichters für psychiatrische …
Auszug aus BGH, 25.01.1978 - 2 ARs 444/77
Eine entsprechende Anwendung des § 85 Abs. 2 JGG auf eine Unterbringung scheidet aus (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Januar 1978 - 2 ARs 463/77 -).
- BGH, 13.06.1979 - 2 ARs 169/79
Zuständigkeit für eine Unterbringung in einer "Heilanstalt und Pflegeanstalt"
Insoweit scheidet die Anwendung sowohl des § 58 JGG wie auch des § 85 Abs. 2 JGG aus, die beide die Vollstreckung von Jugendstrafe betreffen (…vgl. BGH a.a.O.); auch Beschluß vom 5. Januar 1978 - 2 ARs 463/77 - und Beschluß vom 25. Januar 1978 - 2 ARs 444/77 -). - BGH, 05.01.1979 - 2 ARs 441/78
Zuständigkeit bei Unterbrechung einer Strafvollstreckung zwecks Vollzugs einer …
- BGH, 21.06.1978 - 2 ARs 175/78
Unterbringung eines Heranwachsenden in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
§ 85 Abs. 2 JGG kann in Unterbringungsfällen weder unmittelbar noch entsprechend angewandt werden (BGH, Beschluß vom 25. Januar 1978 - 2 ARs 444/77 -).
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