Rechtsprechung
| BGH, 05.01.1978 - 2 ARs 463/77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Örtliche Zuständigkeit eines Jugendrichters für psychiatrische Unterbringungsmaßnahmen - Zuständigkeit des Vollstreckungsleiters für nachträgliche Entscheidungen betreffend die Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus - Geltunsbereich des § ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75
Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 05.01.1978 - 2 ARs 463/77
Auf die Beschwerde des Untergebrachten hob das Landgericht in Mannheim diesen Beschluß unter Berufung auf die Entscheidung BGHSt 26, 162 auf, weil nicht der Jugendrichter in Mannheim, sondern der Jugendrichter in Northeim, dem die vormundschaftsgerichtlichen Erziehungsaufgaben oblägen, gemäß § 84 Abs. 2 JGG örtlich zuständig sei.Wie bereits in BGHSt 26, 162 ausgeführt wird, ist der Jugendrichter gemäß § 82 Abs. 1, § 84 JGG als Vollstreckungsleiter , und nicht mehr als Gericht des ersten Rechtszuges für die nachträglichen Entscheidungen zuständig, die infolge der Anordnung der Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich werden.
In dem in BGHSt 26, 162 entschiedenen Fall hatte nicht der Jugendrichter oder ein Jugendschöffengericht, sondern die Jugendkammer eines Landgerichts entschieden, so daß dort § 84 Abs. 2 JGG zur Anwendung kam.
- BGH, 13.06.1979 - 2 ARs 169/79
Zuständigkeit für eine Unterbringung in einer "Heilanstalt und Pflegeanstalt"
Insoweit scheidet die Anwendung sowohl des § 58 JGG wie auch des § 85 Abs. 2 JGG aus, die beide die Vollstreckung von Jugendstrafe betreffen (…vgl. BGH a.a.O.); auch Beschluß vom 5. Januar 1978 - 2 ARs 463/77 - und Beschluß vom 25. Januar 1978 - 2 ARs 444/77 -). - BGH, 25.01.1978 - 2 ARs 444/77
Bestimmung der Zuständigkeit hinsichtlich weiterer Entscheidungen über eine …
Eine entsprechende Anwendung des § 85 Abs. 2 JGG auf eine Unterbringung scheidet aus (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Januar 1978 - 2 ARs 463/77 -). - BGH, 05.01.1979 - 2 ARs 441/78
Zuständigkeit bei Unterbrechung einer Strafvollstreckung zwecks Vollzugs einer …
Er bleibt aber nach §§ 82, 84 Abs. 1 und 3 JGG weiter zuständig (BGHSt 26, 162 ff; BGH, Beschlüsse vom 5. und 25. Januar 1978 - 2 ARs 463/77 und 444/77 -). - OLG Karlsruhe, 07.02.1978 - 1 ARs 1/78 Die örtliche Zuständigkeit des Jugendrichters als Vollstreckungsleiter bestimmt sich nicht nach StPO § 462a, StPO § 463, sondern nach JGG § 84, JGG § 85 und ist für die genannte Entscheidung weder nach JGG § 85 Abs. 2 noch nach JGG § 84 Abs. 2, sondern nach JGG § 84 Abs. 1 begründet (Vergleiche BGH, 1976-10-20, 2 ARs 347/76, BGHSt 27, 25 und BGH, 1978-01-05, 2 ARs 463/77).
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