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| BGH, 10.01.1990 - 2 ARs 592/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Begründung der Zuständigkeit durch Abgabe der Streitsache seitens eines anderen Amtsgerichtes - Abgabe des Verfahrens im Stadium zwischen Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57
Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem …
Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 2 ARs 592/89
Dies gilt im Ergebnis auch für die nach Anklageerhebung, aber vor Eröffnung des Hauptverfahrens vom Amtsgericht Dorsten an das Amtsgericht Augsburg abgegebenen Verfahren 9 Ds 50 Js 1066/89 und 4 Ls 53 Js 949/89 Hw, weil in diesem Verfahrensstadium eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG nicht möglich ist (BGHSt 10, 391) und eine vom abgebenden Gericht offenbar angestrebte Vereinbarung der beteiligten Gerichte gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht zustande gekommen ist.
- BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93
Feststellung der Zuständigkeit eines Jugendgerichts - Abgabe des Verfahrens vor …
Die ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft erfolgte Abgabe des Verfahrens 6 Ls 48 Js 847/92 an das für Furtwangen zuständige Amtsgericht (Schöffengericht Villingen-Schwenningen) war unzulässig, da in diesem Verfahren die Anklage noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden war (BGHSt 10, 391; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1990 - 2 ARs 592/89).
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