Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 2. Abschnitt - Gerichtsstand (§§ 7 - 21) |
(1) Für zusammenhängende Strafsachen, die einzeln nach den Vorschriften der §§ 7 bis 11 zur Zuständigkeit verschiedener Gerichte gehören würden, ist ein Gerichtsstand bei jedem Gericht begründet, das für eine der Strafsachen zuständig ist.
(2) 1Sind mehrere zusammenhängende Strafsachen bei verschiedenen Gerichten anhängig gemacht worden, so können sie sämtlich oder zum Teil durch eine den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechende Vereinbarung dieser Gerichte bei einem unter ihnen verbunden werden. 2Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, so entscheidet, wenn die Staatsanwaltschaft oder ein Angeschuldigter hierauf anträgt, das gemeinschaftliche obere Gericht darüber, ob und bei welchem Gericht die Verbindung einzutreten hat.
(3) In gleicher Weise kann die Verbindung wieder aufgehoben werden.
bestimmung durch den Bundesgerichtshof § 14Zuständigkeits-
bestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht § 15Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts § 16Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit § 17- § 18 (weggefallen) § 19Zuständigkeits-
bestimmung bei Zuständigkeitsstreit § 20Untersuchungs-
handlungen eines unzuständigen Gerichts § 21Befugnisse bei Gefahr im Verzug
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Rechtsprechung zu § 13 StPO
236 Entscheidungen zu § 13 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 12.07.2022 - 3 StR 121/22
Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung ...
- BGH, 29.04.2021 - 2 ARs 137/21
Verfahrensverbindung (Voraussetzungen)
- OLG Hamm, 21.10.2025 - 3 Ws 391/25
Örtliche Zuständigkeit; zusammenhängende Strafsachen
- BGH, 29.03.2023 - 2 ARs 254/22
Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen; Gerichtsstand bei ...
- VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 48/13
Gesetzlicher Richter; Subsidiarität; Vorabentscheidung; örtliche Zuständigkeit in ...
- BGH, 25.05.2022 - 2 ARs 180/22
Antragstellung der Staatsanwaltschaft zur Verfahrensverbindung hinsichtlich der ...
- OLG Frankfurt, 13.12.2022 - 3 Ws 442/22
Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen (Teil-)AbtrennungsbeschIuss des ...
- BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13
Verbindung zusammenhängender Strafsachen bei unterschiedlicher sachlicher ...
- BGH, 27.09.2022 - 2 ARs 189/22
Auslieferungsverfahren (örtliche Zuständigkeit: Zuständigkeitsbestimmung durch ...
- BayObLG, 16.11.2022 - 201 AR 111/22
Zur Frage der Zuständigkeit des BayObLG für die Verbindung zusammenhängender ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 13 StPO:
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Befugnisse des Bundeskriminalamtes
- Zentralstelle
- § 7 (Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen der Zentralstelle)