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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.08.2010 - 2 ARs 7/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31882
OLG Naumburg, 17.08.2010 - 2 ARs 7/10 (https://dejure.org/2010,31882)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.08.2010 - 2 ARs 7/10 (https://dejure.org/2010,31882)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. August 2010 - 2 ARs 7/10 (https://dejure.org/2010,31882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 23 Abs 1 GVGEG, § 23 Abs 3 GVGEG, § 25 Abs 1 GVGEG, Art 74 Abs 1 Nr 1 GG, Art 125a Abs 1 S 2 GG
    Untersuchungshaftvollzug: Rechtsschutz bei Maßnahmen der Vollzugsbehörden in Sachsen-Anhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Rhmen der Untersuchungshaft im Land Sachsen-Anhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen i.R.d. Untersuchungshaft im Land Sachsen-Anhalt

Verfahrensgang

  • LG Magdeburg - 26 Ns 87/10
  • OLG Naumburg, 17.08.2010 - 2 ARs 7/10
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 29.08.2021 - 1 Ws (s) 269/19

    1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die …

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die Untersuchungshaft betreffende abstrakt-generelle Regelungen mit unmittelbarer Außenwirkung, welche nicht nur den einzelnen Gefangenen sondern die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffen, der zulässige Rechtsbehelf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 VAs 18/17 - m. w. N., ohne nähere Begründung auch KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 3 Ws 136/11,OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 ARs 7/10; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2011, 1 VAs 42/11, jew. juris).
  • OLG Naumburg, 29.08.2019 - 1 Ws (s) 269/19

    Vollzug der Untersuchungshaft in Sachsen-Anhalt: Antrag auf gerichtliche …

    Rn. 11 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die Untersuchungshaft betreffende abstrakt-generelle Regelungen mit unmittelbarer Außenwirkung, welche nicht nur den einzelnen Gefangenen sondern die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffen, der zulässige Rechtsbehelf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 VAs 18/17 - m. w. N., ohne nähere Begründung auch KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 3 Ws 136/11, OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 ARs 7/10 ; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2011, 1 VAs 42/11, jew. juris).
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