Rechtsprechung
| BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03, 2 AR 71/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 12 Abs. 2 StPO; § 407 StPO; § 46 Abs. 1 OWiG
Antrag auf Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Erfordernis des Beginns der Hauptverhandlung); Strafbefehlsverfahren - openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 12 Abs. 2; ; StPO § 411 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 411 Abs. 3 Satz 2; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 71 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Übertragung des laufenden Strafbefehlsverfahrens auf ein anderes Gericht nach Beginn der Hauptverhandlung; Verhandlung der Sache vor dem Gericht des Tatorts nach der Sach- und Beweislage sachgemäß; Einspruch als Voraussetzung der Hauptverhandlung; Beachtung der ...
- Wolters Kluwer
Übertragung des laufenden Strafbefehlsverfahrens auf ein anderes Gericht nach Beginn der Hauptverhandlung; Verhandlung der Sache vor dem Gericht des Tatorts nach der Sach- und Beweislage sachgemäß; Einspruch als Voraussetzung der Hauptverhandlung; Beachtung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung eines Strafbefehls- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach § 12 StPO
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cottbus - 88 OWi 1440 JsOWi 5315/03
- AG Cottbus - 88 OWi 75/03
- BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03, 2 AR 71/03
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 558
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.01.1990 - 2 ARs 588/89
Übertragung des Verfahrens im Strafbefehlsverfahen - Folgen und Voraussetzungen …
- BGH, 30.06.1976 - 2 ARs 169/76
Möglichkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des …
Auszug aus BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03
Rn. 1 1. Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO, der gemäß § 46 Abs. 1 OWiG auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren Anwendung findet, auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186 ff.; 26, 374 f.). - BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
Auszug aus BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03
Rn. 1 1. Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO, der gemäß § 46 Abs. 1 OWiG auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren Anwendung findet, auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186 ff.; 26, 374 f.).
- BGH, 13.02.2025 - 2 ARs 13/25
Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Zusammentreffen mehrerer …
April 2003 - 2 ARs 80/03, NStZ 2003, 558). - BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03
Übertragung eines Verfahrens auf ein anderes Gericht im Strafbefehlsverfahren …
Rn. 1 1. Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 86 ff.; 26, 374 f.; BGH Beschl. vom 2. April 2003 - 2 ARs 80/03). - BGH, 16.09.2003 - 2 AR 210/03
Zulässigkeit der Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 …
Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186 ff.; 26, 374 f.; BGH Beschl. vom 2. April 2003 - 2 ARs 80/03).
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