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Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03, 2 AR 71/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4710
BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03, 2 AR 71/03 (https://dejure.org/2003,4710)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2003 - 2 ARs 80/03, 2 AR 71/03 (https://dejure.org/2003,4710)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2003 - 2 ARs 80/03, 2 AR 71/03 (https://dejure.org/2003,4710)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 12 Abs. 2 StPO; § 407 StPO; § 46 Abs. 1 OWiG
    Antrag auf Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Erfordernis des Beginns der Hauptverhandlung); Strafbefehlsverfahren

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 12 Abs. 2; ; StPO § 411 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 411 Abs. 3 Satz 2; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 71 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Übertragung des laufenden Strafbefehlsverfahrens auf ein anderes Gericht nach Beginn der Hauptverhandlung; Verhandlung der Sache vor dem Gericht des Tatorts nach der Sach- und Beweislage sachgemäß; Einspruch als Voraussetzung der Hauptverhandlung; Beachtung der ...

  • Wolters Kluwer

    Übertragung des laufenden Strafbefehlsverfahrens auf ein anderes Gericht nach Beginn der Hauptverhandlung; Verhandlung der Sache vor dem Gericht des Tatorts nach der Sach- und Beweislage sachgemäß; Einspruch als Voraussetzung der Hauptverhandlung; Beachtung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung eines Strafbefehls- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach § 12 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Cottbus - 88 OWi 1440 JsOWi 5315/03
  • AG Cottbus - 88 OWi 75/03
  • BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03, 2 AR 71/03

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 558
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.1990 - 2 ARs 588/89

    Übertragung des Verfahrens im Strafbefehlsverfahen - Folgen und Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03
    Solange sie auf diese Weise auch ein anderes Gericht auswählen kann, besteht keine Übertragungsmöglichkeit nach § 12 Abs. 2 StPO (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 12. Januar 1990 - 2 ARs 588/89;… Göhler Ordnungswidrigkeitengesetz 13. Aufl. § 69 Rdn. 25 a).
  • BGH, 30.06.1976 - 2 ARs 169/76

    Möglichkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des …

    Auszug aus BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03
    Rn. 1 1. Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO, der gemäß § 46 Abs. 1 OWiG auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren Anwendung findet, auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186 ff.; 26, 374 f.).
  • BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
    Auszug aus BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03
    Rn. 1 1. Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO, der gemäß § 46 Abs. 1 OWiG auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren Anwendung findet, auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186 ff.; 26, 374 f.).
  • BGH, 13.02.2025 - 2 ARs 13/25

    Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Zusammentreffen mehrerer …

    April 2003 - 2 ARs 80/03, NStZ 2003, 558).
  • BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03

    Übertragung eines Verfahrens auf ein anderes Gericht im Strafbefehlsverfahren …

    Rn. 1 1. Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 86 ff.; 26, 374 f.; BGH Beschl. vom 2. April 2003 - 2 ARs 80/03).
  • BGH, 16.09.2003 - 2 AR 210/03

    Zulässigkeit der Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 …

    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186 ff.; 26, 374 f.; BGH Beschl. vom 2. April 2003 - 2 ARs 80/03).
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