Rechtsprechung
| BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der nachträglichen Abänderung eines Prozesskostenhilfebescheids; Voraussetzungen für die Änderung eines Prozesskostenhilfebescheides; Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse als Voraussetzung für eine Änderung der Bewilligung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 30.10.2002 - 4 Ca 2894/02
- LAG Hamm, 07.03.2003 - 4 Ta 35/03
- LAG Hamm, 21.05.2003 - 4 Ta 35/03
- BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (20)
- LAG Köln, 09.07.2002 - 8 (6) Ta 94/02
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Existenzsicherung
Auszug aus BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
bb) Es kann dahinstehen, ob der vom Landesarbeitsgericht und auch von anderen Landesarbeitsgerichten (siehe beispielsweise LAG Köln 9. Juli 2002 - 8 (6) Ta 94/02 - AR-Blattei-ES 1290 Nr. 31) gewählten typisierenden Lösung zu folgen ist.Diese unbestimmten Rechtsbegriffe wären dann nach dem Grundgedanken und der Auslegungsregel des § 3 Abs. 1 BSHG (Hilfe im Einzelfall) auszulegen, was jedoch eine Typisierung und Schematisierung, wie sie das Landesarbeitsgericht hier vornehmen will, grundsätzlich in Frage stellt (zur Individualisierung der Anrechnung insoweit aber LAG Köln 9. Juli 2002 aaO).
- LAG Niedersachsen, 28.03.2003 - 17 Ta 86/03
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Im Vergleichswege …
Auszug aus BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur wird deshalb die gezahlte Abfindung als Vermögen iSd. § 115 ZPO betrachtet (siehe insbesondere LAG Schleswig-Holstein 24. Juni 1987 - 5 Ta 91/87 - LAGE ZPO § 115 Nr. 25; LAG Frankfurt 7. April 1988 - 13 Ta 28/88 - LAGE ZPO § 115 Nr. 28; LAG Berlin 5. April 1989 - 9 Ta 6/89 - LAGE ZPO § 115 Nr. 34; LAG Nürnberg 24. August 1989 - 4 Ta 39/89 - LAGE ZPO § 115 Nr. 40; LAG Rheinland-Pfalz 6. März 1995 - 4 Ta 14/95 - LAGE ZPO § 115 Nr. 51; LAG Köln 7. März 1995 - 7 Ta 22/95 - LAGE ZPO § 115 Nr. 49; LAG Hamburg 13. August 1997 - 1 Ta 3/97 - LAGE ZPO § 115 Nr. 52; LAG Nürnberg 27. Januar 2000 - 3 Sa 140/99 - MDR 2000, 588; LAG Niedersachsen vom 28. März 2003 - 17 Ta 86/03 - Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 11a Rn. 41;… Künzl/Koller aaO Rn. 38, 206;… Musielak/Fischer ZPO 3. Aufl. § 115 Rn. 52;… Ostrowizc/Künzl/Schäfer Der Arbeitsgerichtsprozeß Rn. 71; Ascheid Urteils- …und Beschlussverfahren im Arbeitsrecht Rn. 331; aA LAG Bremen 20. Juli 1988 - 1 Ta 38/88 - LAGE ZPO § 115 Nr. 29; LAG Niedersachsen 26. Juli 1998 - 16 Ta 143/98 - LAGE ZPO § 120 Nr. 32;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 62. Aufl. § 115 Rn. 51).Vielmehr ist die Frage, in welchem Maße dem Arbeitnehmer der Einsatz einer die Schongrenze des § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG übersteigenden Abfindung zuzumuten ist, nach den konkreten Einzelfallumständen zu bemessen (siehe auch LAG Niedersachsen 28. März 2003 - 17 Ta 86/03 -).
- BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83
Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für …
Auszug aus BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Hierunter ist aber das eigentliche Streitverfahren, nicht aber das Prozesskostenhilfe-Verfahren, in dem es nur um die Gewährung einer staatlichen Hilfe geht, zu verstehen (vgl. zum Ganzen BGH 30. Mai 1984 - VII ZR 298/93 - BGHZ 91, 311; OLG Karlsruhe 10. Dezember 1993 - 2 WF 172/92 - JurBüro 1994, 606).
- BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02
Zulässigkeit einer vorweggenommenen Beweiswürdigung im …
Auszug aus BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Da die Gewährung von Prozesskostenhilfe als Leistung staatlicher Daseinsfürsorge vor allem gewährleisten soll, der bedürftigen Partei in gleicher Weise wie einer vermögenden Partei die Führung eines Prozesses zu ermöglichen und ihr den gleichen Zugang zum Verfahren zu verschaffen (vgl. zuletzt beispielsweise BVerfG 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976, 2977 mwN), kann weder aus dem Charakter einer - vergleichsweise erzielten - Abfindung noch aus dem Zweck der Prozesskostenhilfe erkannt werden, dass eine solchermaßen vereinbarte Abfindung als Bestandteil des Vermögens des Arbeitnehmers bei der Betrachtung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zu berücksichtigen ist. - OLG Karlsruhe, 10.12.1993 - 2 WF 172/92
Auszug aus BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Hierunter ist aber das eigentliche Streitverfahren, nicht aber das Prozesskostenhilfe-Verfahren, in dem es nur um die Gewährung einer staatlichen Hilfe geht, zu verstehen (vgl. zum Ganzen BGH 30. Mai 1984 - VII ZR 298/93 - BGHZ 91, 311; OLG Karlsruhe 10. Dezember 1993 - 2 WF 172/92 - JurBüro 1994, 606). - BGH, 22.06.1994 - XII ZR 39/93
Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs zugunsten eines im Wege der …
Auszug aus BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, darf zwar die Prozesskostenhilfe-Bewilligung an sich nicht aufgehoben werden (BGH 22. Juni 1994 - XII ZR 39/93 - NJW 1994, 3292, 3294), dass Gericht kann aber einen teilweisen Vermögenseinsatz anordnen (OLG Bamberg 13. April 1988 - 2 WF 98/88 - JurBüro 1988, 1223; LAG Rheinland-Pfalz LAGE ZPO § 127 Nr. 15;… Zöller/Philippi ZPO 23. Aufl. § 120 Rn. 24). - LAG Hamm, 07.03.2003 - 4 Ta 35/03
Zumutbarer Einsatz von 10% der Kündigungs- oder Sozialplanabfindung
Auszug aus BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. März 2003 - 4 Ta 35/03 - abgeändert. - LAG Köln, 30.01.2002 - 7 Ta 220/01
PKH; Abfindung; Eigenbeitrag
Auszug aus BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Übersteigen somit die Schulden einer Partei ihre verwertbaren Vermögenswerte so braucht sie - entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts - ihr Geld grundsätzlich nicht zur Zahlung der Prozesskosten zu verwenden (OLG Bamberg 16. November 1992 - 7 WF 182/92 - JurBüro 1993, 232, 233; LAG Köln 30. Januar 2002 - 7 Ta 220/01 - LAGE ZPO § 115 Nr. 58;… Zöller/Philippi ZPO 23. Aufl. § 115 Nr. 47). - LAG Nürnberg, 27.01.2000 - 3 Sa 140/99
Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Abfindung
Auszug aus BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur wird deshalb die gezahlte Abfindung als Vermögen iSd. § 115 ZPO betrachtet (siehe insbesondere LAG Schleswig-Holstein 24. Juni 1987 - 5 Ta 91/87 - LAGE ZPO § 115 Nr. 25; LAG Frankfurt 7. April 1988 - 13 Ta 28/88 - LAGE ZPO § 115 Nr. 28; LAG Berlin 5. April 1989 - 9 Ta 6/89 - LAGE ZPO § 115 Nr. 34; LAG Nürnberg 24. August 1989 - 4 Ta 39/89 - LAGE ZPO § 115 Nr. 40; LAG Rheinland-Pfalz 6. März 1995 - 4 Ta 14/95 - LAGE ZPO § 115 Nr. 51; LAG Köln 7. März 1995 - 7 Ta 22/95 - LAGE ZPO § 115 Nr. 49; LAG Hamburg 13. August 1997 - 1 Ta 3/97 - LAGE ZPO § 115 Nr. 52; LAG Nürnberg 27. Januar 2000 - 3 Sa 140/99 - MDR 2000, 588;… LAG Niedersachsen vom 28. März 2003 - 17 Ta 86/03 - Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 11a Rn. 41;… Künzl/Koller aaO Rn. 38, 206;… Musielak/Fischer ZPO 3. Aufl. § 115 Rn. 52;… Ostrowizc/Künzl/Schäfer Der Arbeitsgerichtsprozeß Rn. 71; Ascheid Urteils- …und Beschlussverfahren im Arbeitsrecht Rn. 331; aA LAG Bremen 20. Juli 1988 - 1 Ta 38/88 - LAGE ZPO § 115 Nr. 29; LAG Niedersachsen 26. Juli 1998 - 16 Ta 143/98 - LAGE ZPO § 120 Nr. 32;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 62. Aufl. § 115 Rn. 51). - LAG Köln, 07.03.1995 - 7 Ta 22/95
Prozesskostenhilfe: Abfindung als einzusetzendes Vermögen
Auszug aus BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur wird deshalb die gezahlte Abfindung als Vermögen iSd. § 115 ZPO betrachtet (siehe insbesondere LAG Schleswig-Holstein 24. Juni 1987 - 5 Ta 91/87 - LAGE ZPO § 115 Nr. 25; LAG Frankfurt 7. April 1988 - 13 Ta 28/88 - LAGE ZPO § 115 Nr. 28; LAG Berlin 5. April 1989 - 9 Ta 6/89 - LAGE ZPO § 115 Nr. 34; LAG Nürnberg 24. August 1989 - 4 Ta 39/89 - LAGE ZPO § 115 Nr. 40; LAG Rheinland-Pfalz 6. März 1995 - 4 Ta 14/95 - LAGE ZPO § 115 Nr. 51; LAG Köln 7. März 1995 - 7 Ta 22/95 - LAGE ZPO § 115 Nr. 49; LAG Hamburg 13. August 1997 - 1 Ta 3/97 - LAGE ZPO § 115 Nr. 52; LAG Nürnberg 27. Januar 2000 - 3 Sa 140/99 - MDR 2000, 588;… LAG Niedersachsen vom 28. März 2003 - 17 Ta 86/03 - Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 11a Rn. 41;… Künzl/Koller aaO Rn. 38, 206;… Musielak/Fischer ZPO 3. Aufl. § 115 Rn. 52;… Ostrowizc/Künzl/Schäfer Der Arbeitsgerichtsprozeß Rn. 71; Ascheid Urteils- …und Beschlussverfahren im Arbeitsrecht Rn. 331; aA LAG Bremen 20. Juli 1988 - 1 Ta 38/88 - LAGE ZPO § 115 Nr. 29; LAG Niedersachsen 26. Juli 1998 - 16 Ta 143/98 - LAGE ZPO § 120 Nr. 32;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 62. Aufl. § 115 Rn. 51). - OLG Bamberg, 16.11.1992 - 7 WF 182/92
Nachforderungen nach § 120 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO); Errechnung des …
- LAG Berlin, 05.04.1989 - 9 Ta 6/89
Prozesskostenhilfe; Ratenzahlung; Rechtsmittel; Beschwerde; Besondere Belastung; …
- LAG Bremen, 20.07.1988 - 1 Ta 38/88
Zur Frage der Anrechenbarkeit einer gezahlten Abfindung auf das Vermögen im …
- LAG Nürnberg, 24.08.1989 - 4 Ta 39/89
Abfindung im Kündigungsschutzprozeß als Vermögenswert bei Prozeßkostenhilfe
- LAG Hessen, 07.04.1988 - 13 Ta 28/88
Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung von Abfindungen
- LAG Niedersachsen, 26.07.1998 - 16 Ta 143/98
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.1995 - 4 Ta 14/95
Abfindung; Prozeßvergleich; Kündigungsschutzverfahren; Abfindungsleistung; …
- LAG Hamburg, 13.08.1997 - 1 Ta 3/97
Abfindung als einzusetzendes Vermögen bei Beantragung von Prozesskostenhilfe
- LAG Schleswig-Holstein, 24.06.1987 - 5 Ta 91/87
Kündigungsschutzklage ; Prozeßkostenhilfe; Abfindungsvergleich; Abfindung
- OLG Bamberg, 13.04.1988 - 2 WF 98/88
- LAG Hamm, 09.02.2016 - 14 Ta 370/15
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des für die Prozessführung …
Rn. 15 aa) Prozesskostenhilfe als Leistung der staatlichen Daseinsvorsorge soll vor allem gewährleisten, einer bedürftigen Partei in gleicher Weise wie einer vermögenden Partei die Führung eines Prozesses zu ermöglichen und ihr den gleichen Zugang zum Verfahren zu verschaffen (vgl. BAG, 22. Dezember 2003, 2 AZB 23/03, RVGReport 2004, 196 = juris, Rn. 14). - BAG, 27.03.2025 - 4 AZB 29/24
Prozesskostenhilfe - Entschädigungszahlungen nach AGG als Einkommen oder Vermögen
Zum Vermögen in diesem Sinne zählen alle beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie geldwerte Forderungen und sonstige Rechte (BAG 22. Dezember 2003 - 2 AZB 23/03 - zu II 2 b der Gründe). - LAG Hamm, 20.06.2006 - 5 Ta 195/06
Prozesskostenhilfe, Abfindung als einzusetzendes Vermögen, Berücksichtigung von …
Eine Abfindung analog §§ 9, 10 KSchG ist grundsätzlich als Bestandteil des nach § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO einzusetzenden Vermögens anzusehen (BAG, Beschluss vom 22.12.2003 - 2 AZB 23/03 -, RVG Report 2004, S. 196 unter II. 2. b).Bei der Feststellung, ob ein die Schongrenze übersteigendes Vermögen des Prozesskostenhilfe-Antragstellers vorhanden ist, sind Schulden durch eine Gegenüberstellung der Plus- und Minuspositionen zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 22.12.2003 - 2 AZB 23/03 -, RVG Report 2004, S. 196 unter II. 2. e) cc) der Gründe).
Da die Abfindung regelmäßig nicht der Erfüllung von geschuldetem Arbeitsentgelt, sondern der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes einerseits und zur Überbrückung für die Zeit, bis ein neuer Arbeitsplatz angetreten wird, andererseits dient, ist sie kein zeitraumbezogenes Einkommen, sondern Vermögensbestandteil (BAG, Beschluss vom 22.12.2003 - 2 AZB 23/03 -, RVG Report 2004, S. 196 unter II. 2. b) der Gründe mit weiteren Nachweisen).
- LAG Hamm, 17.02.2015 - 14 Ta 472/14
Ermittlung des einzusetzenden Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe
Lediglich der dabei verbleibende Differenzbetrag ist in voller Höhe als Vermögen einzusetzen (vgl. BAG, 22. Dezember 2003, 2 AZB 23/03, RVGreport 2004, 196, II. 2. der Gründe;… 3 AZB 12/05, NZA 2006, 751, Rn. 10 ff.;… LAG Hamm, 25. September 2006, 18 Ta 539/06, juris, Rn. 14 ff.;… 20. Juni 2006, 5 Ta 185/06, juris, Rn. 9 ff.;… 20. Juni 2006, 5 Ta 195/06, juris, Rn. 8 ff.).Rn. 18 aa) Zwar können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, 22. Dezember 2003, 2 AZB 23/03, RVGreport 2004, 196, II. 2 c) ee) der Gründe) nur fällige Schulden mit einer ausgezahlten Nettoabfindung verrechnet werden.
- LAG Hamm, 23.03.2005 - 4 Ta 705/04
Zumutbarer Einsatz von 10 % einer Kündigungsabfindung - Unbeachtlichkeit der …
Selbst wenn man vorliegend der "Saldotheorie" folgen und die Antwort auf die Frage, ob ein einzusetzendes Vermögen vorhanden wäre, durch eine Gegenüberstellung der Plus- und Minuspositionen errechnet würde (so BAG v. 22.12.2003 - 2 AZB 23/03, n.v.), käme man vorliegend zu keinem anderen Ergebnis.Vielmehr ist die Frage, in welchem Maße dem Arbeitnehmer der Einsatz einer die Schongrenze des § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG übersteigenden Abfindung zuzumuten ist, nach den konkreten Einzelfallumständen zu bemessen (BAG v. 22.12.2003 - 2 AZB 23/03, n.v.).
- LAG Hamm, 20.06.2006 - 5 Ta 185/06
Prozesskostenhilfe-Abfindung als einzusetzendes Vermögen - Berücksichtigung von …
Eine Abfindung analog §§ 9, 10 KSchG ist grundsätzlich als Bestandteil des nach § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO einzusetzenden Vermögens anzusehen (BAG, Beschluss vom 22.12.2003 - 2 AZB 23/03 -, RVG Report 2004, S. 196 unter II.Bei der Feststellung, ob ein die Schongrenze übersteigendes Vermögen des Prozesskostenhilfe-Antragstellers vorhanden ist, sind Schulden durch eine Gegenüberstellung der Plus- und Minuspositionen zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 22.12.2003 - 2 AZB 23/03 -, RVG Report 2004, S. 196 unter II.
Da die Abfindung regelmäßig nicht der Erfüllung von geschuldetem Arbeitsentgelt, sondern der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes einerseits und zur Überbrückung für die Zeit, bis ein neuer Arbeitsplatz angetreten wird, andererseits dient, ist sie kein zeitraumbezogenes Einkommen, sondern Vermögensbestandteil (BAG, Beschluss vom 22.12.2003 - 2 AZB 23/03 -, RVG Report 2004, S. 196 unter II. 2. b) der Gründe mit weiteren Nachweisen).
- LAG Hamm, 04.04.2005 - 18 Ta 90/05
Zumutbarkeit des Einsatzes einer Kündigungsschutzabfindung bei bestehenden …
Da die Abfindung regelmäßig nicht der Erfüllung von geschuldetem Arbeitsentgelt dient, ist sie kein zeitraumbezogenes Einkommen, sondern Vermögensbestandteil (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 22.12.2003 - 2 AZB 23/03 - RVGreport 2004, 196 f m.w.N.).aa) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 22.12.2003 - 2 AZB 23/03 - bei der Festlegung des zumutbaren Anteils eine Typisierung und Schematisierung, wie sie das Arbeitsgericht angewandt hat, abgelehnt.
- LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2006 - 2 Ta 69/06
Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung
Die Abfindung ist als Bestandteil seines Vermögens bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - ).Der Kostenbeitrag von 10% der Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallen gelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 -1 Ta 15/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.5.2005 - 1 Ta 93/05 - ).
- LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05
Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Entscheidungsreife, Zeitpunkt, Vermögen, …
Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die Abfindung als Bestandteil seines Vermögens bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 -).Dieser Kostenbeitrag von 10% der Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallen gelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.5.2005 - 1 Ta 93/05 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 11 Ta 32/05
Prozesskostenhilfe
Nach der ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der die Kammer folgt, ist auch eine gemäß §§ 9, 10 KSchG gezahlte Abfindung als Bestandteil des Vermögens bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen ist (BAG Beschluss vom 22.12.2003 - 2 AZB 23/03 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).Denn selbst dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen im Übrigen erfüllt wären, darf die Prozesskostenhilfe-Bewilligung an sich nicht aufgehoben werden (BAG Beschluss vom 22.12.2003 - 2 AZB 23/03 - mit Hinweis auf BGH vom 22.06.1994 - XII ZR 39/93 - NJW 1994, 3292).
- LAG Köln, 13.03.2008 - 7 Ta 250/07
Abfindung; PKH; einsetzbares Vermögen; Schonvermögen; Kreditverbindlichkeiten; …
- LAG Hamm, 14.06.2019 - 14 Ta 566/18
Keine rückwirkende Prozesskostenhilfebewilligung bei Instanzbeendigung oder …
- LAG Hamm, 25.09.2006 - 18 Ta 539/06
Prozesskostenhilfe, einzusetzendes Vermögen, Abfindung im …
- LAG Köln, 12.04.2006 - 14 Ta 144/06
Heranziehung einer erhaltenen Abfindung zur Prozesskostenhilfe
- LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Anrechnung, Freibetrag
- LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 60/06
Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung
- LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung
- LAG Baden-Württemberg, 04.01.2011 - 18 Ta 8/10
Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung einer Abfindungszahlung und des …
- LAG Köln, 23.04.2010 - 11 Ta 409/09
Zumutbarer Einsatz einer Arbeitsplatzabfindung zur Deckung der Prozesskosten
- LAG Köln, 11.03.2008 - 9 Ta 63/08
Prozesskostenhilfe - Vermögen - Abfindung
- LAG Hamm, 07.03.2003 - 4 Ta 35/03
Zumutbarer Einsatz von 10% der Kündigungs- oder Sozialplanabfindung
- OLG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 WF 144/08
Berücksichtigung des Erlöses aus dem Verkauf des Familienheims im Rahmen der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2004 - 4 Ta 269/04
Kein Einsatz der Abfindung bei übersteigenden Verbindlichkeiten
- LAG Hamm, 29.08.2018 - 5 Ta 20/18
Prozesskostenhilfe; Sachbezug Wohnen
- LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09
Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert; stillschweigende Antragstellung für …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 6 Ta 133/09
Abänderung der Zahlungsbestimmung im Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren …
- OLG Bremen, 15.02.2007 - 4 WF 26/07
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - verwendbares Vermögen; Einsatz einer …
- LAG Hamm, 17.12.2018 - 5 Ta 477/18
Pflicht der Prozesskostenhilfe beantragenden Partei zum Einsatz einer bis zum …
- LAG Sachsen-Anhalt, 30.04.2018 - 2 Ta 16/18
Ratenfreie Prozesskostenhilfe - Anrechnung eines Freibetrags auf eine im …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 11 Ta 42/06
Prozesskostenhilfe: Bewilligung nach Verfahrensbeendigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2004 - 10 Ta 223/04
Prozesskostenhilfe und einzusetzendes Vermögen
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2009 - 6 Ta 52/09
Abänderung der Zahlungsbestimmungen im Prozesskostenhilfeverfahren
- LAG Hamm, 18.12.2023 - 5 Ta 159/23
Prozesskostenhilfe; Auslandsbezug; Unterlagen in polnischer Sprache; Übersetzung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 2 Ta 141/15
Prozesskostenhilfe - Abfindung
- LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 3 Ta 139/10
Rückkaufswert einer Lebensversicherung als verwertbares Vermögen i.R.d. …
- LAG Hamm, 05.07.2010 - 14 Ta 529/09
Unzumutbarer Einsatz einer kapitalbildenden Lebensversicherung zur Deckung der …
- LAG Hamm, 08.07.2013 - 14 Ta 167/13
Schonvermögen bei Prozesskostenhilfe - Höhe des Schonvermögens bei Zahlung …
- LAG Köln, 04.05.2010 - 11 Ta 151/09
Zumutbarer Einsatz einer Arbeitsplatzabfindung zur Deckung der Prozesskosten; …
- LAG Köln, 17.10.2007 - 9 Ta 273/07
Prozesskostenhilfe - Einsatz einer Abfindung
- LAG Nürnberg, 08.09.2015 - 2 Ta 112/15
Prozesskostenhilfe - Vermögen - Schulden
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".