Rechtsprechung
| BAG, 01.08.2022 - 2 AZB 6/22 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesarbeitsgericht
Berufung - Einlegung als elektronisches Dokument - Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bei führender Papierakte
- rechtsinformationen.bund.de
Berufung - Einlegung als elektronisches Dokument - Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bei führender Papierakte
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46c Abs 1 ArbGG, § 64 Abs 6 ArbGG, § 2 Abs 1 ERVV
Berufung - Einlegung als elektronisches Dokument - Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bei führender Papierakte - IWW
- JurPC
Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bei führender Papierakte
- Wolters Kluwer
Druckbares und in Papier aufzubewahrendes elektronisches Dokument als wirksame Berufungseinlegung nach § 46c Abs. 2 Satz 1 ArbGG a.F.
- Betriebs-Berater
Berufung - Einlegung als elektronisches Dokument - Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bei führender Papierakte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozessrecht; Elektronischer Rechtsverkehr - Berufung; Einlegung als elektronisches Dokument; Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bei führender Papierakte
- rechtsportal.de
Druckbares und in Papier aufzubewahrendes elektronisches Dokument als wirksame Berufungseinlegung nach § 46c Abs. 2 Satz 1 ArbGG a.F.
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufungseinlegung per beA - und die gerichtliche Papierakte
- bag-urteil.com (Tenor)
Berufung, Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bei führender Papierakte, Einlegung als elektronisches Dokument
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 27.10.2021 - 11 Ca 162/21
- LAG Hessen, 09.03.2022 - 6 Sa 1448/21
- BAG, 01.08.2022 - 2 AZB 6/22
Papierfundstellen
- NJW 2022, 3172
- NZA 2022, 1359
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung
Auszug aus BAG, 01.08.2022 - 2 AZB 6/22
Dies gilt unabhängig davon, ob die Begründung des Ausbaugesetzes entsprechende Rückschlüsse auf die Rechtslage bereits vor dem 1. Januar 2022 erlaubt (vgl. dazu BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 22 ff.).Es stellte in dieser Konstellation eine reine Förmelei dar, die Formwirksamkeit des elektronisch eingereichten Schriftsatzes von seiner Durchsuchbarkeit und Kopierbarkeit sowie der Einbettung der verwendeten Schriftarten im elektronischen Dokument abhängig zu machen (zu § 130a ZPO vgl. BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 20 f.).
In der Anlage zu der auf dieser Grundlage erlassenen Justiz-Informationstechnik-VO vom 29. November 2017 (GVBl. S. 415) ist das Hessische Landesarbeitsgericht aber nicht aufgeführt (vgl. auch BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 17).
Ob und inwiefern für sie überhaupt wirksame Rechtsgrundlagen bestanden (für die ERVB 2019 verneinend BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 29 ff.), bedarf daher keiner Entscheidung.
- BAG, 12.03.2020 - 6 AZM 1/20
Formatfehler bei elektronischem Dokument - einmalige gerichtliche Hinweispflicht …
Auszug aus BAG, 01.08.2022 - 2 AZB 6/22
Rn. 13 b) Der erkennende Senat setzt sich mit dieser Auffassung nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Sechsten Senats vom 12. März 2020 (- 6 AZM 1/20 -). - LAG Hessen, 09.03.2022 - 6 Sa 1448/21
Anforderungen an die elektronisch eingereichte Berufungsbegründung Heilung eines …
Auszug aus BAG, 01.08.2022 - 2 AZB 6/22
Auf die Revisionsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. März 2022 - 6 Sa 1448/21 - aufgehoben.
- BGH, 10.02.2026 - VI ZR 313/24
Schriftsätze sind zwingend im PDF-Format einzureichen!
Dies ergibt sich auch aus der Gesetzesbegründung (…vgl. ungeachtet der missverständlichen und teilweise in sich widersprüchlichen Erwägungen BT-Drucks. 19/28399, S. 33 insbesondere BT-Drucks. 19/28399, S. 40: "Zwingend ist danach nur noch die Übermittlung im Format pdf."; Bader, NZA 2023, 403 f.;… siehe weiter BVerfG [K], Beschluss vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21, FamRZ 2023, 875 Rn. 17; zur alten Rechtslage etwa BAG, Beschluss vom 1. August 2022 - 2 AZB 6/22, NJW 2022, 3172 Rn. 10 ff.). - BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21
Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze
Jedenfalls bei führender elektronischer Akte ist daher in der Gesamtschau der gesetzlichen Ausgestaltung der Zugang zu Gericht durch die Anforderung, vorbereitende Schriftsätze im Dateiformat PDF einzureichen, nicht unverhältnismäßig erschwert (vgl. Radke jM 2020, 461, 462; aA bei führender Papierakte und druckbarem sowie zur Papierakte genommenem elektronischen Dokument BAG 1. August 2022 - 2 AZB 6/22 - Rn. 11 f.;… zweifelnd bei führender Papierakte hinsichtlich des Ausschlusses druckbarer Dokumente auch BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 19 f.). - LAG Hessen, 25.01.2023 - 6 Sa 369/22
Unwirksame Dokumentenübermittlung mittels Word-Datei oder per Telefax; Effektiver …
Insoweit ist es auch unbeachtlich, dass die Zivilprozessordnung zB in § 298 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit dem obligatorischen Ausdruck bei (noch) geführten Papierakten und § 371b ZPO eine Überführung von Dokumenten in andere "Formate" kennt (…vgl. zu § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV aF BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - Rn. 45; aA ErfK/Koch 23. Aufl. § 46c ArbGG Rn. 3 unter Berufung auf BAG 25. April 2022 - 3 AZB 3/22 - sowie 1. August 2022 - 2 AZB 6/22 -).Auch bei weiterhin geführter Papierakte bedarf es aus den oben genannten Gründen und angesichts der niedrigschwelligen Heilungsmöglichkeit des Formmangels nach § 46c Abs. 6 ArbGG (dazu unten) zur Garantie eines effektiven Rechtsschutzes keiner einschränkenden Auslegung des § 46c ArbGG bzw. § 2 ERVV (so aber ErfK/Koch 23. Aufl. § 46c ArbGG Rn. 3 unter Berufung auf BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - sowie 1. August 2022 - 2 AZB 6/22 -, wobei es in diesen Entscheidungen um die Frage der Einbettung von Schriftarten bzw. die Kopier- und Durchsuchbarkeit der Dokumente ging).
Die hier entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind von grundsätzlicher Bedeutung und jedenfalls für den Fall der nicht ausschließlich elektronisch geführten Akten höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt, also klärungsbedürftig; dies gilt umso mehr, als die Argumentationslinien in den Entscheidungen des Sechsten Senats Bundesarbeitsgerichts vom 25. August 2022 (- 6 AZR 499/21 -) einerseits und des Dritten Sentas des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 2022 (ua. - 3 AZB 2/22 -) sowie des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 1. August 2022 (- 2 AZB 6/22 -) in unterschiedliche Richtungen zu laufen scheinen.
- BAG, 29.06.2023 - 3 AZB 3/23
Elektronischer Rechtsverkehr und Word-Datei
Dies bestätigt auch vorliegend der Umstand, dass die Erstbearbeitung der Berufung durch das Gericht und den Kammervorsitzenden ohne Weiteres anhand der Papierakte möglich war (vgl. BAG 1. August 2022 - 2 AZB 6/22 - Rn. 11, 12).Rn. 13 b) Die Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts zu unzureichenden Word-Dokumenten steht dieser Annahme nicht entgegen (vgl. BAG 1. August 2022 - 2 AZB 6/22 - Rn. 13).
- BFH, 07.05.2026 - VI R 20/24
Formwirksame Klageerhebung bei elektronischer Übermittlung einer Word-Datei im …
Rn. 18 Es würde in dieser Konstellation eine reine und damit mit Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes nicht vereinbare Förmelei darstellen, die Formwirksamkeit des elektronisch eingereichten Schriftsatzes von dem verwendeten Format abhängig zu machen (vgl. BAG-Beschluss vom 29.06.2023 - 3 AZB 3/23, BAGE 181, 301, Rz 12; zu § 130a der Zivilprozessordnung vgl. BAG-Beschluss vom 25.04.2022 - 3 AZB 2/22, BAGE 177, 284, Rz 20 f.; zudem BAG-Beschluss vom 01.08.2022 - 2 AZB 6/22, Rz 12). - LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 2/22
Auskunftsanspruch - Wettbewerbsverbot - Konkurrenztätigkeit - angestellter …
Insoweit können sich lediglich Einschränkungen hinsichtlich der Formunwirksamkeit der Einreichung ergeben, soweit ein Dokument elektronisch zwar übermittelt worden ist, dies jedoch die - nach aktueller Rechtslage ohnehin geringen - Anforderungen an das elektronische Dokument nicht vollständig erfüllt (vergleiche BAG 1. August 2022 - 2 AZB 6/22 - Rn. 8 ff. für Anforderungen nach früherer Rechtslage). - LAG Sachsen-Anhalt, 25.08.2022 - 3 Sa 552/21
Erfüllung restliche Urlaubsansprüche - Festlegung Jahresurlaub bei Zweiteilung
Ein anderes Verständnis verstößt gegen den Justizgewährleistungsanspruch (…vgl. ausführlich, wenn auch im Ergebnis offengelassen: BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22, Rn. 13 ff., 18 ff.; so jetzt ausdrücklich BAG 01. August 2022 - 2 AZB 6/22, Rn. 12). - LAG Sachsen-Anhalt, 25.08.2022 - 3 Sa 553/21
Urlaubsansprüche eines Orchestermusikers - Festlegung des Jahresurlaub bei …
Ein anderes Verständnis verstößt gegen den Justizgewährleistungsanspruch (…vgl. ausführlich, wenn auch im Ergebnis offengelassen: BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22, Rn. 13 ff., 18 ff.; so jetzt ausdrücklich BAG 01. August 2022 - 2 AZB 6/22, Rn. 12). - VGH Hessen, 28.08.2024 - 28 A 1429/21
Gerichtliches Fristsetzungsverfahren nach § 67 HDG
Es stellte in dieser Konstellation eine reine Förmelei dar, die Formwirksamkeit des elektronisch eingereichten Schriftsatzes von der Einbettung der verwendeten Schriftarten im elektronischen Dokument abhängig zu machen (zu § 298 ZPO: BAG, Beschluss vom 1. August 2022 - 2 AZB 6/22 -, juris Rn. 10 ff.). - FG Sachsen-Anhalt, 12.06.2024 - 1 K 658/23
Elektronischer Rechtsverkehr und § 52a FGO: Ohne --zeitgleiche-- Glaubhaftmachung …
Rn. 43 (1) Nach Auffassung des BAG (Beschluss vom 1. August 2022 2 AZB 6/22, NJW 2022, 3172) ist bei führender Papierakte ein elektronisch eingereichtes Dokument auch schon i.S.v. § 46c Abs. 2 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz [ArbGG] a.F. zur Bearbeitung durch das Gericht geeignet gewesen, wenn es druckbar war und gem. § 298 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) zur Papierakte genommen wurde. - FG Sachsen-Anhalt, 01.02.2024 - 1 V 659/23
Pflicht zur Einreichung der elektronischen Dokumente im Dateiformat "pdf" oder …
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