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Rechtsprechung
   BAG, 21.12.1967 - 2 AZR 105/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1180
BAG, 21.12.1967 - 2 AZR 105/67 (https://dejure.org/1967,1180)
BAG, Entscheidung vom 21.12.1967 - 2 AZR 105/67 (https://dejure.org/1967,1180)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 1967 - 2 AZR 105/67 (https://dejure.org/1967,1180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abweisung einer Widerklage - Antrag des Arbeitnehmers - Fristlose Kündigung - Feststellung der Wirksamkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1968, 334
  • DB 1968, 404
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Dementsprechend sind an Inhalt und Form der Kündigungsschutzklage keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. u. a. BAGE 3, 107, 109 = AP Nr. 8 zu § 3 KSchG; BAG Urteil vom 21. Dezember 1967 - 2 AZR 105/67 - AP Nr. 33 zu § 3 KSchG; BAG Urteil vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 133/79 - AP Nr. 7 zu § 4 KSchG 1969, zu B I 1 der Gründe).

    Stellt der Arbeitnehmer einen angekündigten Hilfsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung nicht, sondern beschränkt er sich darauf, die Abweisung der Widerklage des Arbeitgebers auf Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung zu beantragen, kann dieser Abweisungsantrag die Kündigungsschutzklage ersetzen (BAG Urteil vom 21. Dezember 1967 - 2 AZR 105/67 - AP Nr. 33 zu § 3 KSchG).

  • BAG, 08.09.1998 - 3 AZR 368/98

    Verlängerung der Begründungsfrist für eine selbständige Anschlußberufung

    Eine hieran orientierte weite Auslegung von Prozeßhandlungen findet jedoch dort ihre Grenzen, wo es darum geht, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu bewahren (BAG Urteil vom 11. September 1956 - 3 AZR 163/54 - BAGE 3, 107, 108 f. = AP Nr. 8 zu § 3 KSchG; Urteil vom 30. November 1961 - 2 AZR 295/61 - BAGE 12, 75, 76 f. = AP Nr. 3 zu § 5 KSchG; Urteil vom 21. Dezember 1967 - 2 AZR 105/67 - AP Nr. 33 zu § 3 KSchG).
  • LAG Hamm, 02.07.1992 - 17 Sa 205/92

    Kündigungsschutzklage; Klagefrist; Klagehäufung; Außerordentliche Kündigung; …

    Schließlich kann eine Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG fristwahrend gemäß § 6 KSchG vom Arbeitnehmer nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.12.1967 - 2 AZR 105/67 - AP Nr. 33 zu § 3 KSchG, auf das Friedrich in KR, 3. Aufl., § 4 KSchG, Rdnr. 24 verweist, dann erhoben sein, wenn der Arbeitnehmer zunächst selbst gekündigt, dann der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen, der Arbeitnehmer die Feststellungsklage erhoben hat, daß seine Eigenkündigung wirksam ist, der Arbeitgeber die Abweisung der Klage des Arbeitnehmers beantragt und dabei Widerklage dahingehend erhoben hat, daß seine Kündigung wirksam ist, und der Arbeitnehmer innerhalb der Ausschlußfrist des § 4 KSchG den Hilfsantrag, die Unwirksamkeit der Kündigung seines Arbeitgebers gerichtlich feststellen zu lassen, angekündigt, dann aber außerhalb der Frist des § 4 KSchG nur die Abweisung der Widerklage seines Arbeitgebers beantragt hat.
  • BAG, 27.11.1974 - 5 AZR 20/74

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - …

    Dieses Urteil hat das Bundesarbeitsgericht auf die Revisionen beider Parteien unter dem 21. Dezember 1967 unter Zurückverweisung der Sache aufgehoben (2 AZR 105/67 - AP Nr. 33 zu § 3 KSchG).
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