Rechtsprechung
| BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1050/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.02.2008, 2 AZR 1041/06.
- Judicialis
KSchG § 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung wegen einer Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegengestehenden dringenden betrieblichen Erfordernissen; Gesteigerte Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers bei einer auf eine Unternehmerentscheidung gestützten ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 03.11.2005 - 25 Ca 4605/05
- LAG München, 27.06.2006 - 6 Sa 1265/05
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1050/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1050/06
Spricht der Arbeitgeber ohne vorheriges oder gleichzeitiges Angebot der geänderten Arbeitsbedingungen sofort eine Beendigungskündigung aus, so ist diese Kündigung regelmäßig sozialwidrig (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243). - BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
Auflösungsantrag - leitender Angestellter
Auszug aus BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1050/06
Auszugehen ist von der ständigen Senatsrechtsprechung, wonach gesteigerte Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers zu stellen sind, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf eine Unternehmerentscheidung stützt, welche lediglich in der Streichung einer Hierarchieebene besteht (17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122). - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
Auszug aus BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1050/06
Auszugehen ist von der ständigen Senatsrechtsprechung, wonach gesteigerte Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers zu stellen sind, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf eine Unternehmerentscheidung stützt, welche lediglich in der Streichung einer Hierarchieebene besteht (17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122).
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1050/06
Hinweise des Senats: Parallelsache zu BAG 13. Febuar 2008 - 2 AZR 1041/06 -. - BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01
Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender …
Auszug aus BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1050/06
Auszugehen ist von der ständigen Senatsrechtsprechung, wonach gesteigerte Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers zu stellen sind, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf eine Unternehmerentscheidung stützt, welche lediglich in der Streichung einer Hierarchieebene besteht (17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122). - LAG München, 27.06.2006 - 6 Sa 1265/05
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1050/06
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Juni 2006 - 6 Sa 1265/05 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06
Betriebsbedingte Kündigung
Hinweise des Senats: Parallelsache zu BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 1050/06 -. - LAG Köln, 18.02.2011 - 4 Sa 1122/10
Alter vor Kinderzahl
Rn. 24 1. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gesteigerte Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers zu stellen sind, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf eine Unternehmerentscheidung stützt, welche wie die "Streichung einer Hierarchieebene" (vgl. dazu z. B. BAG 13.02.2008 - 2 AZR 1050/06) oder die "Stellenstreichung zum Zwecke der Ersparnis von Personal und Kosten" (vgl. dazu BAG 18.09.2008 - 2 AZR 560/07) nahe an den Kündigungsschlussentschluss als solchen heranrückt. - LAG Hamm, 17.06.2020 - 6 Sa 1521/19
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, häufige Kurzerkrankungen
Hier hätte die Beklagte zu der durch die Abwesenheit des Klägers bedingten Arbeitsverdichtung des Arbeitskollegen substantiiert im Einzelnen vortragen müssen (vgl. hierzu im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen grundlegend: BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 1041/06, 2 AZR 1050/06), statt auf einen durchschnittlichen Saldo der Arbeitszeitkonten in der Abteilung des Klägers zu verweisen.
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