Rechtsprechung
| BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung - Stilllegung eines Sprachschulbetriebs - Dringende betriebliche Erfordernisse - Substantiierte Darlegung der zur Betriebsstillegung führenden organisatorischen Maßnahmen - Vorliegen eines Stilllegungsbeschlusses ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Sozialauswahl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 23.02.1989 - 30 Ca 6250/88
- LAG München, 01.03.1990 - 4 Sa 314/89
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (26)
- BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Betriebsübergang im Großhandel
Auszug aus BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Sie beruhen auf einer zu wortgetreuen Anwendung und Übertragung der im Senatsurteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - (AP Nr. 74 zu § 613 a BGB) aufgestellten Grundsätze auf den hier vorliegenden Sachverhalt.Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1956 - 2 AZR 302/54 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 27. Februar 1958, BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vorm 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 27. September 1984, BAGE 47, 13 - AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAGE 54, 215, 227 ff. = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 der Gründe; Senatsurteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - und vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - AP Nr. 74 und 75 zu § 613 a BGB) gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.
Wird die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, so kann sie ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist eine geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (ständige Rechtsprechung seit BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; vgl. Senatsurteile vom 28. April 1988, a.a.O., zu II der Gründe …und vom 19. Mai 1988, a.a.O., zu V 2 b ee der Gründe).
Hierzu gehören neben der vollständigen Aufgabe des Betriebszwecks die Einstellung der Betriebstätigkeit, (insbesondere Produktion und Vertrieb) sowie die Auflösung der Betriebseinheit von materiellen, immateriellen und personellen Mitteln (Senatsurteil vom 28. April 1988, a.a.O.).
Soweit die Entscheidung das Senats vom 28. April 1988 (- 2 AZR 623/87 - AP, a.a.O.) dahin verstanden worden ist - wie im angefochtenen Urteil, während im Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Januar 1991 - 5 Sa 315/89 - diese Entscheidung zutreffend anders interpretiert worden ist -, bei einer ernsthaft und endgültig beabsichtigten Betriebsstillegung, die zum Kündigungszeitpunkt bereits greifbare Formen angenommen habe (vgl. dazu noch zu II 4 c der Gründe), müsse außerdem zu diesem Zeitpunkt bereits mit deren Verwirklichung begonnen worden sein, mag diese Äußerung im vorgenannten Senatsurteil (…AP, a.a.O., zu IV 1 a cc der Gründe) mißverständlich sein, so daß der Senat die vorliegende Entscheidung zum Anlaß folgender Klarstellung nimmt:.
- BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87
Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus …
Auszug aus BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1956 - 2 AZR 302/54 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 27. Februar 1958, BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vorm 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 27. September 1984, BAGE 47, 13 - AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAGE 54, 215, 227 ff. = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 der Gründe; Senatsurteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - und vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - AP Nr. 74 und 75 zu § 613 a BGB) gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.Wird die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, so kann sie ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist eine geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (ständige Rechtsprechung seit BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe;… vgl. Senatsurteile vom 28. April 1988, a.a.O., zu II der Gründe und vom 19. Mai 1988, a.a.O., zu V 2 b ee der Gründe).
Wie der Senat auch im zeitlich nachfolgenden Urteil vom 19. Mai 1988 (- 2 AZR 596/87 - AP Nr. 75 zu § 613 a BGB, zu V 2 b ee der Gründe) bereits betont hat, schließt die Notwendigkeit, die rechtliche Überprüfung einer Kündigung auf deren Zugangszeitpunkt zu beziehen, es nicht aus, zu diesem Zeitpunkt schon feststehende künftige Entwicklungen zu berücksichtigen; es genüge bei einer Kündigung, die mit einer demnächst erfolgenden Stillegung begründet wird, daß die beabsichtigte Maßnahme bereits "greifbare Formen" angenommen hat; grundsätzlich brauchten betriebliche Gründe noch nicht tatsächlich eingetreten zu sein, sondern es genüge, wenn sie sich konkret und greifbar abzeichneten; sie lägen dann vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen sei, daß mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sei (so auch die bisherige, zu II 3 wiedergegebene BAG-Rechtsprechung).
- BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 409/82
Auszug aus BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1956 - 2 AZR 302/54 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 27. Februar 1958, BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vorm 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 27. September 1984, BAGE 47, 13 - AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAGE 54, 215, 227 ff. = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 der Gründe; Senatsurteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - und vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - AP Nr. 74 und 75 zu § 613 a BGB) gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.Dabei besagt die Entlassung von Arbeitnehmern allein für die Betriebsstilllegung i. S. eines betriebsbedingten Kündigungsgrundes nichts, da es gerade um die Frage geht, ob diese Entlassungen gerechtfertigt sind (so auch BAG Urteil vom 23. März 1984, a.a.O., zu I 2 der Gründe).
Im Urteil vom 23. März 1984 (- 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) wurde in einem Fall, in dem der Stillegungsbeschluß als solcher streitig war (der Konkursverwalter verhandelte als Arbeitgeber noch über die Weiterveräußerung in der von ihm, betreuten Firma, als er sich - angeblich - zur Betriebsstillegung entschloß), entschieden, über die Entschlußfassung hinaus müsse der Arbeitgeber substantiiert vortragen, daß auch die geplanten Maßnahmen selbst im Kündigungszeitpunkt bereits greifbare Formen angenommen haben müßten (zu I 2 der Gründe).
- BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55
Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes …
Auszug aus BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1956 - 2 AZR 302/54 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 27. Februar 1958, BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vorm 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 27. September 1984, BAGE 47, 13 - AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAGE 54, 215, 227 ff. = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 der Gründe; Senatsurteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - und vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - AP Nr. 74 und 75 zu § 613 a BGB) gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.Wird die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, so kann sie ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist eine geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (ständige Rechtsprechung seit BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe;… vgl. Senatsurteile vom 28. April 1988, a.a.O., zu II der Gründe …und vom 19. Mai 1988, a.a.O., zu V 2 b ee der Gründe).
An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest, da sie - soweit ersichtlich - nur Zustimmung erfahren hat (vgl. Hueck, Anm. zu BAG AP Nr. 19 zu § 1 KSchG; Molitor, SAE 1958, 131, 135 f.; Herschel. Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; G. Müller. Arbeitsrecht der Gegenwart Bd. 1 (1963), S. 19, 30 f.; Hueck, KSchG.
- BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren …
Auszug aus BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Nach den von Bundesarbeitsgericht erarbeiteten Abgrenzungskriterien zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft (vgl. BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu E II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II der Gründe, jeweils m.w.N.; Senatsurteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - zur Veröffentlichung bestimmt) sind die Studenten nicht als Arbeitnehmer anzusehen.Ergibt sich bei Gesamtwürdigung der Tätigkeit eines Beschäftigten im Vergleich zu seinen festangestellten Kollegen dabei kein wesentlicher Unterschied, vermag dies bereits für sich allein einen Grund zu bilden, den Arbeitnehmerstatus zuzusprechen (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 445/74 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Abhängigkeit sowie Senatsurteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83
Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1956 - 2 AZR 302/54 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 27. Februar 1958, BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vorm 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 27. September 1984, BAGE 47, 13 - AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAGE 54, 215, 227 ff. = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 der Gründe; Senatsurteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - und vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - AP Nr. 74 und 75 zu § 613 a BGB) gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.Wie der Senat in dem Urteil vom 27. September 1984 (BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB) und im Urteil vom 28. April 1988 (…AP, a.a.O., zu IV 1 a der Gründe) klargestellt hat, gehört eine auf Betriebsstillegung gestützte Kündigung zu den Kündigungen aus anderen Gründen i. S. dieser Vorschrift; liegt dieser Grund tatsächlich nicht vor, so ist die Kündigung bereits nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial ungerechtfertigt.
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
Auszug aus BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Nach einem entsprechenden Auflagenbeschluß des Landesarbeitsgerichts hatte die Klägerin - anders als der Kläger im Parallelprozeß 2 AZR 127/91 - ursprünglich weiter vorgetragen, bei Ausspruch der Kündigungen hätten einzelne Lehrer den Plan erwogen, die Schule in eigener Verantwortung fortzusetzen und daher beim Vorstandsmitglied V. des Beklagten angefragt, ob unter den Umständen, daß die Schule vollständig aufgelöst werden solle, nicht dem Kollegium unentgeltlich der Firmenname überlassen werden könne.Im Gegenteil: Sie hat sich nur auf den Sachvortrag im Parallel-Rechtsstreit 2 AZR 127/91 bezogen, in dem der Kläger W. diesen Sachvortrag jedoch nicht gebracht hat.
- BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher …
Auszug aus BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1956 - 2 AZR 302/54 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 27. Februar 1958, BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vorm 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 27. September 1984, BAGE 47, 13 - AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAGE 54, 215, 227 ff. = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 der Gründe; Senatsurteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - und vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - AP Nr. 74 und 75 zu § 613 a BGB) gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.Im Urteil vom 27. Februar 1987 (- 7 AZR 652/85 - AP Nr. 41, a.a.O.), wo dem Krankenhausträger durch den Sozialminister mittels Streichung des Krankenhauses vom Bedarfsplan eine.
- BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Liegen damit dringende betriebliche Erfordernisse i. S. des § 1 Abs. 2 KSchG vor und ist deshalb die Kündigung wegen einer bei Zugang der Kündigung bereits endgültig beabsichtigten Betriebsstillegung sozial gerechtfertigt - davon ist für den Normalfall einer betriebsbedingten Kündigung auszugehen (vgl. BAG Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, siehe auch KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG, Rz 303 f.) -, so ist die Kündigung auch dann nicht wegen Betriebsübergangs nach § 613 a Abs. 4 Satz 2 BGB oder wegen Umgehung dieser Norm unwirksam, wenn es nach Ausspruch der Kündigung tatsächlich noch zu einem Betriebsübergang gekommen sein sollte. - BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Nach den von Bundesarbeitsgericht erarbeiteten Abgrenzungskriterien zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft (vgl. BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu E II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II der Gründe, jeweils m.w.N.; Senatsurteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - zur Veröffentlichung bestimmt) sind die Studenten nicht als Arbeitnehmer anzusehen. - BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82
Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte
- BAG, 06.12.1973 - 2 AZR 10/73
Entlassung - Begriff - Definition - Kündigung - Kündigung durch Arbeitnehmer - …
- BAG, 31.07.1986 - 2 AZR 594/85
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Unterlassung einer Massenentlassungsanzeige - …
- BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 445/74
Arbeitnehmerstatus eines bei einer Fernsehanstalt als "freier Mitarbeiter" …
- BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79
Änderungskündigung - Kündigungsverbot
- BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 273/90
Anforderungen für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - Abgrenzungskriterien …
- BAG, 02.06.1976 - 5 AZR 131/75
Abhängigkeit - Befristeter Arbeitsvertrag - Feststellung der …
- BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 19/73
Feststellen der Arbeitnehmereigenschaft
- BAG, 14.07.1965 - 1 AZR 343/64
Kompetenzbereich - Schuldhafte Überschreitung - Direktionsrecht des Arbeitgebers …
- LAG München, 23.01.1991 - 5 Sa 315/89
Kündigung ; Betriebsstillegung; Greifbare Formen; Sprachenschule
- BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Verhaltensbedingte Kündigung
- BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf
- BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
- BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54
Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst
- BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54
Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels
- LAG München, 01.03.1990 - 4 Sa 314/89
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - …
- BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 434/91
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkreporters - Vorliegen eines unbefristeten …
Diese Feststellung ist vom Kläger nicht mit einer Gegenrüge (vgl. dazu nur BAGE 17, 236 [BAG 14.07.1965 - 1 AZR 343/64] = AP Nr. 2 zu § 276 BGB Vertragsbruch; BAG Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 14/91 -, n.v., zu II 4 der Gründe, m.w.N.) angegriffen worden.
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