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Rechtsprechung
   BAG, 22.12.1960 - 2 AZR 140/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,692
BAG, 22.12.1960 - 2 AZR 140/58 (https://dejure.org/1960,692)
BAG, Entscheidung vom 22.12.1960 - 2 AZR 140/58 (https://dejure.org/1960,692)
BAG, Entscheidung vom 22. Dezember 1960 - 2 AZR 140/58 (https://dejure.org/1960,692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertreter der Spitzenorganisationen - Prozeßvertreter vor ArbG - Gewerkschaftssekretär - Gewerkschaft - Parteifähigkeit - Eigenschaft als Arbeitgeberin - Selbständiger Ortsverein - Tariffähigkeit - Normsetzungsbefugnis

Papierfundstellen

  • BB 1961, 334
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 02.11.1960 - 1 ABR 18/59

    Aussetzung des Verfahrens - Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - …

    Auszug aus BAG, 22.12.1960 - 2 AZR 140/58
    So bedeutungsvoll die Vorschrift des § 97 Abs. 1 Ziff. 5 ArbGG ist, obwohl es sich bei ihr um eine J\usnahraevorschrift handelt - vgl" den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Ersten Senats vom 2. November I960 in 1 ABR 18/59 so ist sie doch nur in Pallen anzuwenden, in denen die Tariffähigkeit als solche, d.h. in ihrem Zusammenhang mit der den tariffähigen Verbänden eingeräumten Normsetzungsbefugnis, streitig ist, wie das z.B, der Pall ist, wenn der das vereinbarte Entgelt übersteigende Tariflohn eingeklagt wird und streitig ist, ob der Tarifvertrag von tarif fähigen Verbänden abgeschlossen ist« Bann hat die Einleitung eines Verfahrens nach § 97 ArbGG ihren guten Sinn, da mit nämlich über den Einzelfall hinaus die Tariffähigkeit des betreffenden Verbandes bindend festgestellt wird" Ein gleiches Bedürfnis besteht nicht, wenn lediglich - wie hier - die Porteifähigkeit eines gegen seinen Arbeitnehmer klagen den Verbandes streitig ist.

    Darin liegt auch der grundlegende Unterschied zwischen dem hier zur Entscheidung stehenden Pall und dem vom Ersten Senat entschiedenen Pall in 1 ABR 18/59" In dem vom Ersten Senat entschiedenen Palle handelte es sich um einen zwischen Verbänden gerade um ihre Tariffähigkeit geführten Streit, in dem dann die Vorfrage nach der Tariffähigkeit einer dem Verband angeschlossenen Gruppe auftauchte, was dem Sinn und Zweck des § 97 Abs. 5 ArbGG zufolge zur Aus setzung des Verfahrens zwang, damJt in einem gesonderten Verfahren nun die Tariffähigkeit oder TarifUnfähigkeit dieser Gruppe festgestellt werde" Hier dagegen berührt der Streit der Parteien das allgemeine Tarifleben überhaupt nicht; hier geht es nur um die Parteifähigkeit des Klägers in einem mit seinen Angestellten geführten Individualstreit" Außerdem sind hier die Umstände, an'denen im Verfahren nach § 2 Abs" 1 Ziff" 5 ArbGG die Tariffähigkeit eines Verbandes scheitern kann, zweifelsfrei gegeben, nämlich die Freiwilligkeit des Zusammenschlusses, die vom Wechsel der Mitglieder unabhängige Organisation, die Geg nerfreiheit und die Bejahung des Arbeitskampfes, die politische und konfessionelle Neutralität, die staatliche und betriebliche Unabhängigkeit".

  • BAG, 06.07.1956 - 1 AZB 18/55

    Tarifvertragsrecht: Begriff der Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 22.12.1960 - 2 AZR 140/58
    Der Ansicht des Ersten Senats (BAG 4, 351)? daß der Begriff "Gewerkschaft" in allen arbeitsrechtlichen Gesetzen der selbe sei und stets die Tariffähigkeit verlange, schließt sich der erkennende Senat an.
  • LAG Bremen, 23.10.1957 - I Sa 134/56
    Auszug aus BAG, 22.12.1960 - 2 AZR 140/58
    Durch Urteil vom 23- Oktober 1957 - I Sa 134/56 - hat das Landesarbeitsgericht die Klage gegen den Beklagten U hi B abgewiesen.
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91

    Postulationsfähigkeit eines Gewerkschaftsvertreters

    Vertreter der Spitzenorganisationen können als Prozeßvertreter für die der Spitzenorganisation angeschlossenen Verbände und für deren Mitglieder auftreten (vgl. BAG Urteil vom 22. Dezember 1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953, zu II der Gründe).

    Im Hinblick hierauf ist über den bloßen Wortlaut des § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 ArbGG hinaus zwar die Vertretungsbefugnis eines Verbandsvertreters gegeben, der für ein Rechtsgebilde auftritt, das zwar selbst keine Gewerkschaft, aber ein Zusammenschluß gewerkschaftlich organisierter Mitglieder ist (vgl. BAG Urteil vom 22. Dezember 1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953, zu II der Gründe; LAG Bremen Beschluß vom 17. Januar 1984 - 4 TaBV 10/83 - AP Nr. 7 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter).

  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Gleichwohl können Untergliederungen von Gewerkschaften selbst beteiligtenfähig sein, wenn sie körperschaftlich organisiert und gegenüber der Gesamtorganisation weitgehend selbständig sind (BAG Urteil vom 22. Dezember 1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953; Beschluß vom 26. Februar 1964 - 5 AR 66/64 - AP Nr. 5 zu § 36 ZPO; BAGE 26, 107 = AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 375/92

    Verbandsmitgliedschaft bei Betriebsinhaberwechsel

    Die Bereitschaft zum Abschluß von Tarifverträgen (vgl. zu diesem Erfordernis BAG Urteil vom 22. Dezember 1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 2 Rz 181) kommt in der Satzung des Landesverbandes mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck.
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 64/87

    Gesamtbetriebsrat: kein einheitlicher bei mehreren Unternehmen

    Das ist aber für die Rechtsfähigkeit der antragstellenden Kreisverbände ohne Bedeutung, denn sie sind jeweils eigene Vereine und nicht etwa körperschaftlich unselbständige Untergliederungen des antragstellenden Bezirksverbandes oder gar des Bundesverbandes (vgl. für Gewerkschaften und deren Untergliederungen: BAG Urteil vom 22. Dezember 1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953 m. Anm. Nikisch; BAGE 26, 107 = AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972).
  • ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 11 Ga 60/07

    Zur Unzulässigkeit einer Gewerkschaftswerbung per E-Mail und zur Parteifähigkeit …

    Untergliederungen von Gewerkschaften können selbst parteifähig sein, wenn sie körperschaftlich organisiert und gegenüber der Gesamtorganisation weitgehend selbständig sind (BAG Urt. v. 22.12.1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953 = DB 1961, 444; zur Beteiligtenfähigkeit siehe BAG Beschl. v. 19.11.1985 - 1 ABR 37/83 - AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit = NZA 1986, 480 - 483).
  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 18 Sa 858/00

    Arbeitskampf einstweilige Verfügung Firmentarifvertrag, betriebszogener …

    Rn. 46 b) Aber auch Unterorganisationen einer Gewerkschaft, wie die Verfügungsbeklagte zu 2) können - unbeschadet ihrer unselbständigen Tätigkeit als Organ der Hauptgewerkschaft - dann parteifähig sein, wenn sie körperschaftlich organisiert und gegenüber der Gesamtorganisation weitgehend selbständig sind (vgl. BAG, Urteil vom 22.12.1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953; BAG, Urteil vom 26.02.1964 - 5 AR 66/64 - AP Nr. 5 zu § 36 ZPO; BAG, Urteil vom 29.03.1974 - 1 ABR 27/73 - AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 06.12.1977 - 1 ABR 28/77- AP Nr. 10 zu § 118 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 19.11.1985 - 1 ABR 37/83 - EzA § 2 TVG Nr. 15;… Germelmann u. a., ArbGG, 3. Aufl., § 10, Rz. 11;… GK-ArbGG/Leinemann, § 10, Rz. 16).
  • LAG Hamm, 04.08.1999 - 18 Sa 2151/98

    Zum Anspruch auf Ersatz entstandener Eigen- und Fremdschäden gegen streikende …

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  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 535/91

    Betrieb des Rohrleitungsbaus - Allgemeinverbindlicherklärung des …

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22. Dezember 1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953) hält eine Aussetzung nicht für geboten, wenn die Tariffähigkeit eines Verbandes nur als Vorfrage für die Parteifähigkeit umstritten ist.
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 17 Sa 1573/98

    Einvernehmlich erbrachte Tätigkeit eines Fahrausweisprüfers ; Bemessung des …

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  • BFH, 12.11.1981 - IV B 76/81

    Deutscher Gewerkschaftsbund - Befugnis des Deutschen Gewerkschaftsbunds - …

    Die Rechtshilfe, die die Rechtsstellen des DGB für Mitglieder der Einzelgewerkschaften leisten, wird bereits seit Jahrzehnten von den Gerichten und Behörden als zulässig angesehen (so für den arbeitsgerichtlichen Bereich Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 22. Dezember 1960 2 AZR 140/58, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts, Arbeitsrechtliche Praxis, Arbeitsgerichtsgesetz 1953, § 11 Nr. 25).
  • ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen ; Parteifähigkeit von …

  • LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung; …

  • LAG Hessen, 16.04.1971 - 5 Sa 72/71
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