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Rechtsprechung
   BAG, 28.11.1963 - 2 AZR 140/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,295
BAG, 28.11.1963 - 2 AZR 140/63 (https://dejure.org/1963,295)
BAG, Entscheidung vom 28.11.1963 - 2 AZR 140/63 (https://dejure.org/1963,295)
BAG, Entscheidung vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 (https://dejure.org/1963,295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristung - Probezeit - Schwangerschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 620 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 4; MuSchG § 9
    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Vereinbarung einer Probezeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 132
  • NJW 1964, 567
  • MDR 1964, 355
  • DB 1964, 225
  • JR 1965, 96
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …

    Auszug aus BAG, 28.11.1963 - 2 AZR 140/63
    Mit Recht ist das angefochtene Urteil im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere mit dem Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober i960 (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), davon ausgegangen, daß die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtswirksam ist, es sei denn, daß bei Vertragsabschluß keine sachlichen Gründe für die Befristung Vorgelegen haben.
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger auf Grund der Erklärungen oder des Verhaltens der E Kundenservice GmbH oder ihrer Rechtsvorgängerin darauf vertrauen durfte, nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit am 31. August 2002 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden und ob ein derartiges vertrauensbegründendes Verhalten des Arbeitgebers dazu führt, dass die Berufung des Arbeitgebers auf die Befristung rechtsmissbräuchlich und die Befristung deshalb unwirksam ist (BAG 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - BAGE 14, 11 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 24; 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 -BAGE 15, 132 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 26 = EzA BGB § 620 Nr. 5, zu 3 der Gründe; 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 8 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 7, zu II 3 a, b und c der Gründe) oder ob der Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags erwirbt, der mit einer Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen ist (vgl. hierzu BAG 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu II 2 der Gründe; 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 -).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwerbehinderten und schwangeren …

    Ein Arbeitgeber kann dann verpflichtet sein, einen an sich wirksam befristeten Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit fortzusetzen, wenn er bei einem Arbeitnehmer die Erwartung geweckt und bestätigt hat, [dieser] werde bei Eignung und Bewährung unbefristet weiterbeschäftigt, und wenn der Arbeitgeber sich mit einer Ablehnung in Widerspruch zu seinem früheren Verhalten und dem von ihm geschaffenen Vertrauenstatbestand setzt (im Anschluß an das Senatsurteil vom 28.11.1963 - 2 AZR 140/63, AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Auf diese vom Großen Senat erwogene Möglichkeit eines Rechtsmißbrauches hat der erkennende Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 13. Dezember 1962 (- 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und vom 28. November 1963 (- 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) zurückgegriffen.

  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht, ist bei der Prüfung, ob die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt ist, neben den Gründen für die Befristung auch deren Dauer in Betracht zu ziehen; die gewählte Dauer des Vertrages muß sich am Sachgrund für die Befristung orientieren und mit ihm im Einklang stehen (seit dem Urteil vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. u.a. BAGE 31, 40, 44; 32, 274, 280; 36, 235, 237 f. = AP Nr. 46, 56 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 51, 119, 129 f. = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Hochschule; BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 7 AZR 53/87 - AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu II 2 der Gründe, auch für die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmt).
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