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Rechtsprechung
   BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1088
BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81 (https://dejure.org/1982,1088)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1982 - 2 AZR 144/81 (https://dejure.org/1982,1088)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 (https://dejure.org/1982,1088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitgliedschaft - Verfassungstreue - Kriegsdienstgegner - Lehramtsbewerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1814 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79

    Einstellungsbehörde - Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum - Eignung

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81
    Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß sich ein Anspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst ausnahmsweise unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG ergeben kann, nämlich dann, wenn alle Voraussetzungen in der Person des Bewerbers für das erstrebte öffentliche Amt vorliegen und jede andere Entscheidung als die der Einstellung des Bewerbers nach den Verhältnissen des Einzelfalles rechtswidrig oder sonst ermessensfehlerhaft wäre (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; zuletzt Urteil des Senats vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zur Veröffent1ichung vorgesehen).

    Wie der Senat im Urteil vom 29- Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) in Zusammenfassung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 12 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334) ausgeführt hat, sind - wie auch sonst nach den all gemeinen Grundsätzen - von den Einstellungsbehörden im Einstellungsprozeß die Tatsachen vorzutragen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können.

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Ziele der Vereinigung sich bereits aus gerichtsbekannten Programmen oder anderen programmatischen Äußerungen ergeben (BAG 28, 62, 75; BAG Urteil vom 29 Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Außer der Tatsache, daß die Klägerin aktiv für die Ziele der auch verfassungskonform zu interpretierenden DFG-VK eintritt, hat der beklagte Freistaat keine weiteren durch Tatsachen belegte Gründe oder Verhaltensweisen der Klägerin vorgetragen, die etwaige Zweifel an der Verfassungstreue begründen könnten (vgl. dazu BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zur Veröffentlichung vor gesehen).

    Rückschlüsse auf ihre Einstellung zur Verfassung lassen sich aus ihren Unmutsäußerungen demnach nicht ohne weiteres ziehen (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 10.12.1980 - 5 AZR 18/79

    Einstellungsbehörde - Einstellungsprozeß - Begründung der ablehnenden …

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 - AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 5- März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Sie kann deshalb nur darauf hin überprüft werden, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemein gültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfGE 39, 334 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Wie der Senat im Urteil vom 29- Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) in Zusammenfassung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 12 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334) ausgeführt hat, sind - wie auch sonst nach den all gemeinen Grundsätzen - von den Einstellungsbehörden im Einstellungsprozeß die Tatsachen vorzutragen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können.

    Außer der Tatsache, daß die Klägerin aktiv für die Ziele der auch verfassungskonform zu interpretierenden DFG-VK eintritt, hat der beklagte Freistaat keine weiteren durch Tatsachen belegte Gründe oder Verhaltensweisen der Klägerin vorgetragen, die etwaige Zweifel an der Verfassungstreue begründen könnten (vgl. dazu BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zur Veröffentlichung vor gesehen).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des …

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81
    Sie kann deshalb nur darauf hin überprüft werden, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemein gültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfGE 39, 334 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Wie der Senat im Urteil vom 29- Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) in Zusammenfassung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 12 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334) ausgeführt hat, sind - wie auch sonst nach den all gemeinen Grundsätzen - von den Einstellungsbehörden im Einstellungsprozeß die Tatsachen vorzutragen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können.

    Außer der Tatsache, daß die Klägerin aktiv für die Ziele der auch verfassungskonform zu interpretierenden DFG-VK eintritt, hat der beklagte Freistaat keine weiteren durch Tatsachen belegte Gründe oder Verhaltensweisen der Klägerin vorgetragen, die etwaige Zweifel an der Verfassungstreue begründen könnten (vgl. dazu BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zur Veröffentlichung vor gesehen).

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer - …

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81
    Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß sich ein Anspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst ausnahmsweise unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG ergeben kann, nämlich dann, wenn alle Voraussetzungen in der Person des Bewerbers für das erstrebte öffentliche Amt vorliegen und jede andere Entscheidung als die der Einstellung des Bewerbers nach den Verhältnissen des Einzelfalles rechtswidrig oder sonst ermessensfehlerhaft wäre (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; zuletzt Urteil des Senats vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zur Veröffent1ichung vorgesehen).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 - AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 5- März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Ziele der Vereinigung sich bereits aus gerichtsbekannten Programmen oder anderen programmatischen Äußerungen ergeben (BAG 28, 62, 75; BAG Urteil vom 29 Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation - …

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 - AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 5- März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Sie kann deshalb nur darauf hin überprüft werden, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemein gültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfGE 39, 334 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Wie der Senat im Urteil vom 29- Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) in Zusammenfassung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 12 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334) ausgeführt hat, sind - wie auch sonst nach den all gemeinen Grundsätzen - von den Einstellungsbehörden im Einstellungsprozeß die Tatsachen vorzutragen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81
    Sie kann deshalb nur darauf hin überprüft werden, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemein gültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfGE 39, 334 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Wie der Senat im Urteil vom 29- Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) in Zusammenfassung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 12 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334) ausgeführt hat, sind - wie auch sonst nach den all gemeinen Grundsätzen - von den Einstellungsbehörden im Einstellungsprozeß die Tatsachen vorzutragen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können.

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht ferner angenommen, der Einstellungsbehörde stehe bei der Prüfung, ob ein Bewerber geeignet ist und den Anforderungen an die politische Treuepflicht genügen wird, ein Beurteilungsspielraum zu, zumal nur sie die politische Entscheidung treffen kann, wie die aus der Einstellung des Bewerbers zu erwartenden Risiken für die auch von ihr zu wahrende verfassungsmäßige Ordnung unseres Staates einzuschätzen sind (BAG 34, 1 = AP Fr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Wie der Senat im Urteil vom 29- Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) in Zusammenfassung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 12 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334) ausgeführt hat, sind - wie auch sonst nach den all gemeinen Grundsätzen - von den Einstellungsbehörden im Einstellungsprozeß die Tatsachen vorzutragen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können.

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81
    Diese so umschriebene freiheitliche demokratische Grundordnung, zu deren tragenden Prinzipien u.a. die Achtung vor den in der Verfassung konkretisierten Menschenrechten, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte - und das Mehrparteiensystem gehören (BVerfGE 2, 1, 13; BVerfGE 5, 85, 140), wird von der DFG-VK jedoch nach ihrem Programm nicht zwangsläufig oder auch nur deutlich erkennbar in Präge gestellt.
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81
    Diese so umschriebene freiheitliche demokratische Grundordnung, zu deren tragenden Prinzipien u.a. die Achtung vor den in der Verfassung konkretisierten Menschenrechten, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte - und das Mehrparteiensystem gehören (BVerfGE 2, 1, 13; BVerfGE 5, 85, 140), wird von der DFG-VK jedoch nach ihrem Programm nicht zwangsläufig oder auch nur deutlich erkennbar in Präge gestellt.
  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77

    Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer …

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 - AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 5- März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 794/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Schulbehörde - Lehrereinstellung - Bewerbung - …

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 471/79

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Freiheitlich demokratische Grundordnung - …

  • BAG, 23.08.1956 - 2 AZR 405/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Regelungsgehalt des § 129 ZPO

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …

    Deren Ordnung wird nicht konstitutiv durch bestimmte Regierungsprogramme oder die politischen Ansichten der jeweiligen Regierung oder der sie tragenden Parteien bestimmt (BAG Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 926/98

    Probezeitkündigung; Personalratsbeteiligung

    33 Abs. 2 GG schränkt nicht das Recht des öffentlichen Arbeitgebers ein, während der 6-monatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des neueingestellten Arbeitnehmers zu überprüfen; dies gilt auch bei einer Einstellung nach Durchführung eines Auswahlverfahrens (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist, wovon das Landesarbeitsgericht im Ansatz zutreffend ausgeht, zu berücksichtigen, daß sich ein Anspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst ausnahmsweise unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG ergeben kann, wenn alle Voraussetzungen in der Person des Bewerbers für das erstrebte öffentliche Amt vorliegen und jede andere Entscheidung als die Einstellung des Bewerbers nach den Verhältnissen des Einzelfalls rechtswidrig oder sonst ermessensfehlerhaft wäre (Senatsurteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen …

    Ein Anspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst kann sich ausnahmsweise unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG ergeben, und zwar dann, wenn alle Voraussetzungen in der Person des Bewerbers für das erstrebte öffentliche Amt vorliegen und jede andere Entscheidung als die der Einstellung des Bewerbers nach den Verhältnissen des Einzelfalles rechtswidrig oder sonst ermessensfehlerhaft wäre (vgl. BAG Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85

    Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages zwecks …

    Zur Eignung i.S. von Art. 33 Abs. 2 GG zählt auch die Bereitschaft des Bewerbers, der für das erstrebte Amt erforderlichen politischen Treuepflicht zu genügen (vgl. etwa BAGE 28, 62, 66 ff. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe; BAGE 40, 1, 7 ff. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis IV der Gründe; Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe).
  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 318/82
    I. Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, an die politische Treuepflicht eines Lehrers im Angestelltenverhältnis seien die gleichen Maßstäbe hinsichtlich Inhalt und Umfang anzulegen wie an die eines Lehrers im Beamtenverhältnis (vgl. u.a. BAG 28, 62, 71 = AP Nr. 2; BAG 33, 43, 49 f. = AP Nr. 6; BAG Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - AP Nr. 20; BAG Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19, alle zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Denn nur so ist er in der Lage, seinen Erziehungsauftrag in einem demokratischen Rechtsstaat wahrzunehmen (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 16. Dezember 1982, aaO).

  • BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 19/90

    Wirksamkeit von qualitativen Besetzungsregeln

    Und auch der Zweite Senat, der nunmehr für die Einstellungsprozesse nach Art. 33 Abs. 2 GG zuständig ist, hat ausgeführt, Eignung umfasse die fachlichen und formellen Voraussetzungen sowie die charakterliche Qualifikation (Urteil vom 16. Februar 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Sie kann daher nur darauf überprüft werden, ob die Behörde vom richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die allgemeingültigen Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BVerfGE 39, 334; BAG Urteill vom 16.12.1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9.5.1991 - 8 AZR 462/90 - ZfPR 1992, 152); BVerwG Urteil vom 27.11.1980 - 2 C 38 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 (11) Sa 330/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Sie kann daher nur darauf überprüft werden, ob die Behörde vom richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die allgemeingültigen Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BVerfGE 39, 334; BAG Urteil vom 16.12.1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9.5.1991 - 8 AZR 462/90 - ZfPR 1992, 152); BVerwG Urteil vom 27.11.1980 - 2 C 38 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • LAG Hamm, 04.10.1990 - 17 Sa 316/90

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Beförderung

    Sie kann daher nur daraufhin geprüft werden, ob die Behörde von dem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfG, Beschluß vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG ; BAG, Urteil vom 16.12.1982 - 2 AZR 144/81 -, AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG ; BVerwG, Urteil vom 27.11.1980 - 2 C 38, 79 -, AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG ).
  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 234/93

    Einstellung: Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen - Vereinbarkeit mit dem GG

    Sie kann daher nur daraufhin geprüft werden, ob die Behörde von dem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG ; BAG, Urteil vom 16.12.1982 - 2 AZR 144/81 -, AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG ; BVerwG, Urteil vom 27.11.1980 - 2 C 38.79 -, AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG ).
  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 345/88

    Anspruch auf Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem auf drei …

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 41/88

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …

  • LAG Hamm, 19.03.1998 - 17 Sa 1749/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeberseitige Kündigung wegen …

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 41/85

    Einstellungsanspruch eines Lehrers im Vorbereitungsdienst - Fragliche Treue zur …

  • ArbG Erfurt, 25.11.2024 - 3 Ga 24/24

    Besetzungsstopp - Stellenbesetzungsverfahren - Vertragsabschluss - …

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 296/84

    Abschluss eines Ausbildungsvertrages zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes für …

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 141/85

    Einstellungsanspruch eines Lehrers im Vorbereitungsdienst im Wege der …

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 613/85
  • LAG Hamm, 01.10.2002 - 19 Sa 687/02

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit; Schadensersatzanspruch des schuldhaft …

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