Rechtsprechung
| BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 147/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerisches Stillegungskonzept - Sozialauswahl - Erledigung der Hauptsache
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache eines Kündigungsschutzprozesses durch Vergleich; Rechtfertigung einer Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse; Unternehmerentscheidung der Betriebsstillegung; Erfordernis einer sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozeßrecht; Kündigung - Erledigung der Hauptsache; Betriebsstillegung zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Beachtung der Kündigungsfristen; Notwendigkeit einer Sozialauswahl bei Entlassung aller Arbeitnehmer entsprechend den unterschiedlichen Kündigungsfristen; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 24.08.2000 - 12 Ca 10185/00
- LAG Berlin, 21.12.2000 - 14 Sa 2251/00
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 147/01
Papierfundstellen
- NZA 2002, 1111 (Ls.)
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (4)
- BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern
Auszug aus BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 147/01
Eine solche Unternehmerentscheidung ist nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen (st. Rspr., vgl. zB BAG 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22 mwN).Erforderlich ist der ernstliche und endgültige Entschluß des Unternehmers, die Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzuheben (vgl. BAG 22. Mai 1986 aaO mwN).
- BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99
Kündigung wegen Betriebsstillegung
Auszug aus BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 147/01
Eine aus diesem Grund erklärte ordentliche Kündigung ist aber nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die auf eine Betriebsstillegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70; 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115 = EzA KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 109).§ 1 Abs. 3 KSchG verpflichtet den Arbeitgeber jedoch nicht, auch nicht vorübergehend, einen solchen Überhang in Kauf zu nehmen (Senat 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - aaO).
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
Auszug aus BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 147/01
Eine aus diesem Grund erklärte ordentliche Kündigung ist aber nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die auf eine Betriebsstillegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70; 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115 = EzA KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 109). - BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
Massenentlassung
Auszug aus BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 147/01
Der auf die Massenentlassungsanträge (§ 17 KSchG) der Beklagten vom 5. April 2000 ergangene Bescheid des Arbeitsamts vom 19. Mai 2000 machte den Weg für die Entlassung des Klägers zum 30. Juni 2000 frei (vgl. BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - BAGE 84, 267).
- BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit
Eine solche Verlängerung ist aber nicht Zweck der Sozialauswahl (BAG 22. September 2005 - 6 AZR 526/04 - zu II 3 e der Gründe, BAGE 116, 19; 7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - zu B II 3 a der Gründe;… LKB/Krause 16. Aufl. § 1 Rn. 862). - BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04
Betriebsbedingte Kündigung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der festzuhalten ist, ist der Entschluss des Arbeitgebers, ab sofort keine neuen Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu kündigen, zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge eigene Arbeitnehmer nur noch während der jeweiligen Kündigungsfristen einzusetzen und so den Betrieb schnellstmöglich stillzulegen, als unternehmerische Entscheidung grundsätzlich geeignet, die entsprechenden Kündigungen sozial zu rechtfertigen (18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 18. Januar 2001 - 2 AZR 239/00 - AiB 2002, 318; 7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 116).Auf die nur vorsorglichen Angaben der Beklagten, wie sie sich konkret die Verteilung der Arbeitsaufgaben während der gestaffelt auslaufenden Kündigungsfristen aller Arbeitnehmer vorstellte, kommt es deshalb nach der zitierten Senatsrechtsprechung (18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 18. Januar 2001 - 2 AZR 239/00 - AiB 2002, 318; 7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 116) nicht mehr an.
- LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 900/03
Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original
Damit entfiel die Verpflichtung zur Auswahl der Arbeitnehmer unter sozialen Gesichtspunkten, denn eine solche kommt grundsätzlich dann nicht mehr in Betracht, wenn allen Arbeitnehmern gekündigt wird (BAG v. 10.10.1996 - 2 AZR 651/95, NJW 1997, 886 = NZA 1997, 92 = WiB 1997, 315 [Seitz]; BAG v. 07.03.2002 - 2 AZR 147/01, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 116 = NZA 2002, 1111).
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
Der Schutzzweck des § 1 Abs. 3 KSchG geht dahin, sozial schutzbedürftigen Arbeitnehmern den Arbeitsplatz längerfristig zu erhalten, nicht jedoch solchen Arbeitnehmern längere Kündigungsfristen einzuräumen (BAG 7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 116, zu B II 3 a der Gründe). - BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 554/05
Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige
Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, der Entschluss des Arbeitgebers, ab sofort keine neuen Aufträge mehr für den Zeitpunkt nach dem Kündigungsfristende anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu kündigen, zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge einige Arbeitnehmer nur noch während der jeweiligen Kündigungsfrist einzusetzen und so den Betrieb schnellstmöglich stillzulegen, als unternehmerische Entscheidung grundsätzlich geeignet, die entsprechenden Kündigungen wegen Betriebsstilllegung sozial zu rechtfertigen (18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 18. Januar 2001 - 2 AZR 239/00 - AiB 2002, 318; 7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 116; 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139). - LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 (12) Sa 1057/02
Anwendung des § 125 InsO bei Stilllegung des Betriebs
b) Die Planung einer Stilllegung setzt voraus, dass der Unternehmer ernstlich und endgültig entschlossen ist, die Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzuheben (st. Rspr., z. B. BAG 07.03.2002 - 2 AZR 147/01 - NZA 2002, 1111 nur L.;… BAG 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - a. a. O.).Zwar hat der Beklagte sämtlichen Arbeitnehmern gekündigt und war - zu seinen Gunsten unterstellt - zur Ausproduktion entschlossen, was für eine beabsichtigte Betriebsstilllegung gesprochen haben mag (vgl. BAG 07.03.2002 - 2 AZR 147/01 - a. a. O.).
- LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 (13) Sa 1102/02
Rechtsunwirksamkeit einer sozial ungerechtfertigten Kündigung; Wirksamkeit einer …
b) Die Planung einer Stilllegung setzt voraus, dass der Unternehmer ernstlich und endgültig entschlossen ist, die Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzuheben (st. Rspr., z. B. BAG 07.03.2002 - 2 AZR 147/01 - NZA 2002, 1111 nur L.;… BAG 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - a. a. O.).Zwar hat der Beklagte sämtlichen Arbeitnehmern gekündigt und war ausweislich § 1 Abs. 1 des Interessenausgleichs vom 20.03.2002 zur Ausproduktion entschlossen, was für eine beabsichtigte Betriebsstillegung gesprochen haben mag (vgl. BAG 07.03.2002 - 2 AZR 147/01 - a. a. O.).
- ArbG Koblenz, 27.09.2023 - 4 Ca 982/23
Auslegung von Klageanträgen und Justizgewährungsanspruch; Kündigung wegen …
Das ist nicht zu verwechseln mit dem Fall des BAG (7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - juris-Rn. 18), wonach schon die "konkrete Planung der zur Durchführung der Betriebsstilllegung erforderlichen Maßnahmen" ausreichend sein kann, denn dort ging es um eine vollständige Stilllegung des Betriebs durch den Betriebsinhaber selbst. - ArbG Cottbus, 20.01.2016 - 2 Ca 223/15
Eine Betriebsstilllegung rechtfertigt regelmäßig den Ausspruch einer …
52 Eine demzufolge wegen Betriebsstilllegung erklärte ordentliche Kündigung ist allerdings nur dann als sozial gerechtfertigt anzusehen, wenn die auf eine Betriebsstilllegung gerichtete unternehmerische Entscheidung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden könne (BAG vom 19.06.1991, EzA § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung Nr. 70 mit zustimmender Anmerkung von Kraft/Raab; BAG vom 18.01.2001, 2 AZR 514/99, EzA § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung Nr. 109; BAG vom 05.04.2001, 2 AZR 696/99, NJW 2001 3356 ff.;… BAG vom 21.06.2001, 2 AZR 137/00, a.a.O; BAG vom 07.03.2002, 2 AZR 147/01, NZA 2002, 1111).Rn. 54 Die unternehmerische Entscheidung muss allerdings im Kündigungszeitpunkt zumindest durch die konkrete Planung der zur Durchführung der Betriebsstilllegung erforderlichen Maßnahmen bereits greifbare Formen angenommen haben (BAG vom 07.03.2002, a.a.O.).
- LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung durch die Stilllegung eines Betriebsteils …
Für eine Kündigung wegen Betriebsstilllegung ist vielmehr erforderlich, dass der Arbeitgeber den Stilllegungsbeschluss nicht lediglich erwägt oder plant, sondern ihn bereits gefasst hat (BAG vom 7. März 2002, 2 AZR 147/01, NZA 2002, S. 1111). - LAG Hessen, 09.01.2007 - 1 Sa 1245/06
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsschließung - sinnentleertes …
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 569/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 527/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05
Betriebsbedingte Kündigung
- ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04
Wirksamkeit einer vor der Massenentlassungsanzeige ausgesprochenen Kündigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 Sa 1580/15
Betriebsstilllegung - Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige
- LAG Baden-Württemberg, 18.08.2003 - 15 Sa 60/03
Abgrenzung mehrerer befristeter Arbeitsverträge von der einverständlichen …
- LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 239/13
- LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 240/13
- LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 248/13
- ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 470/04
Massenentlassungsanzeige - richtlinienkonforme Auslegung von § 17 KSchG
- LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 249/13
- LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 250/13
- LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 241/13
- LAG Hamm, 03.08.2004 - 19 Sa 728/04
Notwendigkeit einer Sozialauswahl nach einer mit dem Betriebsrat im Zusammenhang …
- LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 251/13
- LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 238/13
- LAG Nürnberg, 13.05.2004 - 5 Sa 874/03
Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedingten Kündigung einer Näherin; …
- ArbG Lörrach, 23.03.2005 - 5 Ca 574/04
Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige
- ArbG Cottbus, 29.04.2009 - 7 Ca 1519/08
- ArbG Cottbus, 15.07.2009 - 7 Ca 1872/08
Prüfung des Vorliegens eines dringenden betrieblichen Erfordernisses im …
- LAG Hamm, 20.05.2003 - 6 Sa 1283/02
Einzelfallentscheidung
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