Rechtsprechung
| BAG, 17.02.1966 - 2 AZR 162/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung von Willenserklärungen - Ermittlung der Begleitumstände - Willen der vertragsschließenden Parteien - Tatrichterliche Aufgabe - Rechtsfehler
Verfahrensgang
- LAG Bremen, 19.01.1965 - 2 Sa 88/64
- BAG, 17.02.1966 - 2 AZR 162/65
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (1)
- BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54
Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung
Auszug aus BAG, 17.02.1966 - 2 AZR 162/65
Die zur Auslegung von Willenserklärungen erforder liche Ermittlung der Begleitumstände sowie des inneren Willens der vertragsschließenden Parteien ist eine tatrichterliche Aufgabe" Das Revisions- Bericht hat nur zu prüfen, ob dem Tatrichter hier bei Rechtsfehler unterlaufen sind (Bestätigung von BAG 4, 360)" .
- BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01
Betriebsübergang
In diesen Fällen ist eine Überprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin möglich, ob das Berufungsgericht eine Auslegung völlig unterlassen hat, ob diese unzureichend ist oder gegen ein Gesetz verstößt oder wesentlicher Auslegungsstoff nicht herangezogen worden ist (BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62 = AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 49; 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP BGB § 133 Nr. 30; 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9). - BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01
Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung
Hierzu gehören nicht nur die Feststellungen des inneren Willens der Parteien und der für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände, sondern auch die Ermittlung des Erklärungswerts einer Äußerung (BAG 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP BGB § 133 Nr. 30;… 12. März 1987 - 2 AZR 176/86 - aaO). - BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99
GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis
In diesen Fällen ist eine Überprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin möglich, ob das Berufungsgericht eine Auslegung völlig unterlassen hat, ob diese unzureichend ist oder gegen ein Gesetz verstößt oder wesentlicher Auslegungsstoff nicht herangezogen worden ist (st. Rspr. ua. BAG 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP BGB § 133 Nr. 30; 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9).
- BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86
Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung
In das Gebiet der Tatsachen gehören nicht nur die Feststellungen des inneren Willens der Parteien und der für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände, sondern auch die Ermittlung des Erklärungswerts einer Äußerung (vgl. Senatsurteil vom 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP Nr. 30 zu § 133 BGB). - BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 260/93
Ruhendes Arbeitsverhältnis - Geschäftsführervertrag
In diesen Fällen ist eine Überprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin möglich, ob das Berufungsgericht eine Auslegung völlig unterlassen hat, ob diese unzureichend ist oder ob gegen ein Gesetz verstoßen oder wesentlicher Auslegungsstoff nicht herangezogen worden ist (ständige Rechtsprechung, u. a. BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß; BAG Urteile vom 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 -, vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 30 und 32 zu § 133 BGB; BAGE 22, 424 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB; Urteil vom 14. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 34 zu § 133 BGB sowie BAG Urteile vom 16. Mai 1964 - 5 AZR 534/63 - und vom 27. Oktober 1964 - 5 AZR 117/64 - AP Nr. 1 und 2 zu § 157 BGB). - BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83
Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung
Sie ist deswegen revisionsrechtlich nur darauf hin zu überprüfen, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, anerkannten Auslegungsgrundsätzen, Erfahrungssätzen, Denkgesetzen oder Verfahrensvorschriften entspricht, nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist und ob sie alle für die Auslegung wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BAG Urteile vom 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP Nr. 30; vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32; BAG 22, 424 = AP Nr. 33, unter 1 a der Gründe, alle zu § 133 BGB; BAG 4, 360 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt und BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß). - BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 33/91
Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft
Die Auslegung des Schreibens der Klägerin vom 7. April 1989 durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) oder gegen Denkgesetze und Erfahrungsregeln verstößt (BAG Urteil vom 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP Nr. 30 zu § 133 BGB). - BAG, 31.05.1989 - 2 AZR 548/88
Anforderungen an den Widerruf eines Prozessvergleiches - Auswirkung eines …
Gerade bei einer an § 133 BGB orientierten Auslegung sind das Gesamtverhalten der Parteien und eine etwaige, in den in Betracht kommenden Berufskreisen herrschende Übung zu berücksichtigen (so auch BAG Urteil vom 29. Januar 1958 - 4 AZR 105/55 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; ferner BAG Urteile vom 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - und vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 30 und 32 zu § 133 BGB). - BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 53/87
Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages - Dreijährige …
Da im konkreten Fall die Ermittlung des Vertragsinhalts nicht nur anhand des Vertragstextes, sondern auch der Vorverhandlungen erfolgte, handelt es sich insoweit um die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen, die vom Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen ist, ob das Berufungsgericht gegen die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB, gegen die Gesetze der Logik oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BAG Urteil vom 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP Nr. 30 zu § 133 BGB; nicht veröffentlichtes Senatsurteil vom 3. Dezember 1986 - 7 AZR 363/85 - zu B II 2 der Gründe, m.w.N.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 45. Aufl., § 550 Anm. 2 B, m.w.N.). - BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97
Sonderzuwendung: Anspruch während des Erziehungsurlaubs
Dabei gehört zu den Tatsachen auch die Ermittlung des Erklärungswertes einer Äußerung, da bei der richterlichen Vertragsauslegung die Feststellung des tatsächlichen Willens unter Berücksichtigung der Begleitumstände mit der Beurteilung des Erklärungswertes untrennbar zu einem einheitlichen Denkvorgang verwoben sind (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAG Urteil vom 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP Nr. 30 zu § 133 BGB). - BAG, 24.04.1991 - 4 AZR 570/90
Eingruppierung einer Werkstattlehrerin - Gleichbehandlung
- BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85
Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen …
- BAG, 03.11.1988 - 8 AZR 409/86
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung - Anwendbarkeit eines …
- BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 116/85
Verrechnung von freiwilliger Zulage mit erhöhtem Tariflohn - Zuschnitt einer …
- BAG, 23.11.1988 - 5 AZR 663/87
Anspruch auf Beschäftigung auf bestimmten Arbeitsplätzen aus dem allgemeinen …
- BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 117/85
Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen …
- BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 277/81
- BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 627/84
In Jugoslawien abgeschlossener Arbeitsvertrag - Anspruch auf höheres …
- BAG, 13.03.1985 - 7 AZR 56/84
Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Befristung - Abschluss eines Arbeitsvertrags …
- BAG, 03.12.1986 - 7 AZR 363/85
- BAG, 16.12.1982 - 6 AZR 1193/79
- BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 743/87
- BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 343/82
- BAG, 18.01.1989 - 7 AZR 17/88
Fortbestand des Arbeitsverhältnisses eines städtischen Angestellten nach der …
- BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 287/87
Verstoß gegen betriebliche Ordnung - Auslegung einer mißbilligenden Erklärung des …
- BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 722/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung
- BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 648/85
Zusage einer Vergütung nach bestimmter Vergütungsgruppe - Anwendung einer …
- BAG, 31.05.1983 - 3 AZR 312/81
- BAG, 09.09.1980 - 6 AZR 569/78
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 373/82
- BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 71/83
- BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 351/79
- BAG, 27.05.1981 - 2 AZR 23/79
- BAG, 09.09.1980 - 6 AZR 518/78
- BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 600/80
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