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Rechtsprechung
   BAG, 21.12.1967 - 2 AZR 2/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1218
BAG, 21.12.1967 - 2 AZR 2/67 (https://dejure.org/1967,1218)
BAG, Entscheidung vom 21.12.1967 - 2 AZR 2/67 (https://dejure.org/1967,1218)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 1967 - 2 AZR 2/67 (https://dejure.org/1967,1218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1968, 169
  • DB 1968, 228
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85

    Ordentliche Kündigung bei Nebenbeschäftigung - Lehrer

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 80, 83 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81] = AP Nr. 2 zu § 23 KSchG 1969, zu B III der Gründe; Urteil vom 21. Dezember 1967 - 2 AZR 2/67 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wartezeit; Urteil vom 21. Juni 1983 - 7 AZR 11/83 -,unveröff.) fallen unter den Begriff des Arbeitnehmers i. S. des § 1 KSchG auch Teilzeitarbeitnehmer, und zwar ohne Rücksicht auf den Umfang der Arbeitszeit.

    Aus dem Umstand, daß der Gesetzgeber in Kenntnis der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…BAGE 43, 80, 83 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81], aaO; Urteil vom 21. Dezember 1967, aaO;… Urteil vom 21. Juni 1983, aaO) in § 1 KSchG keine dem § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG entsprechende Regelung aufgenommen hat, ist weiterhin davon auszugehen, daß Arbeitnehmer i. S. des § 1 KSchG auch Teilzeitarbeitnehmer sind, und zwar ohne Rücksicht auf den Umfang der Arbeitszeit.

  • BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78

    Befristeter Arbeitsvertrag - ABM

    Auf die gesetzliche Wartezeit ist die von dem Beginn des ersten Vertrages an zurückgelegte Vertragszeit anzurechnen, so daß das Arbeitsverhältnis der Klägerin bereits mit Beginn des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen dritten Vertrages dem Kündigungsschutzgesetz unterlag (vgl. zu diesen Fragen Hueck, Anm. AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wartezeit [unter I 1]).
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 723/85

    Kündigungsschutz eines nebenberuflich tätigen Lehrers - Anwendbarkeit des …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 80, 83 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81] = AP Nr. 2 zu § 23 KSchG 1969, zu B III der Gründe; Urteil vom 21. Dezember 1967 - 2 AZR 2/67 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wartezeit; Urteil vom 21. Juni 1983 - 7 AZR 11/83 -, unveröff.) fallen unter den Begriff des Arbeitnehmers i. S. des § 1 KSchG auch Teilzeitarbeitnehmer, und zwar ohne Rücksicht auf den Umfang der Arbeitszeit.

    Aus dem Umstand, daß der Gesetzgeber in Kenntnis der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…BAGE 43, 80, 83 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81], aaO; Urteil vom 21. Dezember 1967, aaO;… Urteil vom 21. Juni 1983, aaO) in § 1 KSchG keine dem § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG entsprechende Regelung aufgenommen hat, ist weiterhin davon auszugehen, daß Arbeitnehmer i.S. des § 1 KSchG auch Teilzeitarbeitnehmer sind, und zwar ohne Rücksicht auf den Umfang der Arbeitszeit.

  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 416/92

    Schwerbehindertenkündigungsschutz; Arbeit nach § 19 BSHG

    Danach ist es, weil keine zeitliche Unterbrechung vorliegt, unerheblich, daß mehrere Arbeitsverträge geschlossen wurden und sich der Inhalt des Arbeitsverhältnisses änderte (BAGE 28, 176, 180 ff. [BAG 23.09.1976 - 2 AZR 309/75] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wartezeit, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 494/81

    Beschäftigtenzahl - Kündigungsschutz

    Dies gilt umso mehr, als er denselben Begriff auch für die Umschreibung des persönlichen Geltungsbereichs des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes verwendet hat und unter den Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des § 1 Abs. 1 KSchG nach allgemeiner Meinung auch die teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer fallen (vgl. BAG Urteil vom 21. Dezember 1967 - 2 AZR 2/67 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wartezeit; KR-Becker, § 1 KSchG Rz 23;… Hueck, a.a.O., § 1 Rz 8 und 39).
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