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Rechtsprechung
   BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 201/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4244
BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 201/85 (https://dejure.org/1986,4244)
BAG, Entscheidung vom 20.02.1986 - 2 AZR 201/85 (https://dejure.org/1986,4244)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 201/85 (https://dejure.org/1986,4244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung wegen vermeintlich fehlender Arbeitserlaubnis - Bestehen eines objektiven Beschäftigungsverbotes - Anwendbarkeit er Grundsätze der Verdachtskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 94
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes - …

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 201/85
    Sie kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u. a. BAG 1, 99, 102 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG sowie BAG 29, 49, 52 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Maßgebend für die Beurteilung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung sind grundsätzlich die objektiven Umstände im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, nicht dagegen der subjektive Wissensstand des Arbeitgebers zu diesem Zeitpunkt (vgl. BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu III 2 der Gründe;… ferner KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 68, 69, m. w. N.).

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 201/85
    Die weitere Annahme des Berufungsgerichts, die ausschließlich für den Zeitraum des Bestehens der Arbeitserlaubnis geltend gemachten und der Höhe nach unstreitigen Zahlungsansprüche stünden dem Kläger aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges zu, entspricht der in dem angefochtenen Urteil angeführten neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAG 46, 234).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 201/85
    Wie der Senat in dem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - entschieden hat, ist der Arbeitgeber aufgrund der ihm obliegenden Aufklärungspflicht gehalten, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Verdachtskündigung zu den gegen ihn sprechenden Verdachtsmomente zu hören; die Erfüllung der Aufklärungspflicht ist Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung.
  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 201/85
    Dieser Umstand lag bei Zugang der Kündigungserklärung, dem für die Beurteilung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung maßgebenden Zeitpunkt (st. Rechtsprechung; vgl. BAG 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu III 3 der Gründe), noch nicht vor und kann somit die Kündigung vom 9. April 1984 nicht sozial rechtfertigen.
  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung - …

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 201/85
    Hierbei wird übersehen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein im Zeitpunkt der Kündigung gegen den Arbeitnehmer sprechender Verdacht bis zum Schluß der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz rückwirkend ausgeräumt werden kann, weil in diesem Fall die Unschuld bereits im Zeitpunkt der Kündigung gegeben und der Verdacht deshalb von Anfang an unbegründet war (BAG 16, 72 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 27, 113 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 5 b der Gründe).
  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 201/85
    Hierbei wird übersehen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein im Zeitpunkt der Kündigung gegen den Arbeitnehmer sprechender Verdacht bis zum Schluß der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz rückwirkend ausgeräumt werden kann, weil in diesem Fall die Unschuld bereits im Zeitpunkt der Kündigung gegeben und der Verdacht deshalb von Anfang an unbegründet war (BAG 16, 72 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 27, 113 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 5 b der Gründe).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung - …

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 201/85
    Er kann auch nicht als Kündigungsgrund nachgeschoben werden, weil auch nachgeschobene Kündigungsgründe im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv vorhanden gewesen sein müssen (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 260/78 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Nachschieben von Kündigungsgründen, zu 2 b der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 201/85
    Sie kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u. a. BAG 1, 99, 102 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG sowie BAG 29, 49, 52 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 19.01.1977 - 3 AZR 66/75

    Arbeitsverhältnis: Ablauf der Arbeitserlaubnis eines ausländischen Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 201/85
    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, das Erlöschen einer einem ausländischen Arbeitnehmer erteilten Arbeitserlaubnis und das sich hieraus ergebende Beschäftigungsverbot nach § 19 Abs. 1 Satz 5 AFG seien an sich geeignet, einen personenbedingten Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG abzugeben (BAG Urteil vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - AP Nr. 3 zu § 19 AFG, zu II der Gründe;… KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 196;… Hanau in Festschrift 25 Jahre Bundesarbeitsgericht, S. 169, 188 ff.;… Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 151).
  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 359/89

    Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis

    Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über den Neu- bzw., wie hier, den Verlängerungsantrag gilt der Aufenthalt unter den genannten Voraussetzungen als erlaubt (vgl. auch Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 201/85 - NZA 1988, 94, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 11.12.1987 - 7 AZR 709/85

    Kündigung gegenüber Lehrer wegen fehlender schulaufsichtlicher Genehmigung

    Zur Beendigung eines derartigen Arbeitsverhältnisses bedarf es daher ähnlich wie im Falle einer nachträglich fortgefallenen Arbeitserlaubnis einer Kündigung (…Senatsurteil vom 11. Juli 1980, aaO, unter III der Gründe; BAG Urteil vom 13. Januar 1977 - 2 AZR 423/75 -, BAG Urteil vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - und BAG Urteil vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 2, 3 und 4 zu § 19 AFG; BAG Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 201/85 -, unveröffentlicht).

    Das Fehlen einer notwendigen schulaufsichtlichen Genehmigung ist ebenso wie das Erlöschen einer einem ausländischen Arbeitnehmer erteilten Arbeitserlaubnis wegen des sich hieraus ergebenden Beschäftigungsverbotes an sich geeignet, einen personenbedingten Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG abzugeben (…BAG Urteil vom 19. Januar 1977, aaO, unter II der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1986, aaO, unter II 2 a der Gründe;… KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 196; Hanau in 25 Jahre Bundesarbeitsgericht, S. 169, 188 ff.;… Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 151).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2015 - 11 Sa 2288/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung

    Maßgebend für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung sind grundsätzlich die objektiven Umstände im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, nicht dagegen der subjektive Wissensstand des Arbeitgebers zu diesem Zeitpunkt (BAG, Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 201/85 - NZA 1988, 94;… Fischermeier in KR, 9. Auflage, § 626 BGB Rn. 105 m. w. N.).
  • LAG Berlin, 15.02.1988 - 9 Sa 114/87

    Beweismittel; Zivilprozess; Tonbandaufnahme; Augenscheinsbeweis

    Es entspricht deshalb der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG vom 04.06.1964, AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 27.01.1972, AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfristen; BAG vom 11.03.1976, DB 1976, 1338; BAG vom 12.12.1984, NJW 1985, 3094; BAG vom 11.04.1985, DB 1986, 1727; BAG vom 20.02.1986, NZA 1988, 94; BAG vom 03.04.1986, DB 1986, 2187) und der ganz überwiegenden Auffassung im arbeitsrechtlichen Schrifttum (…vgl. statt vieler: Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl. 1982, S. 156 Rn. 434;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl. 1987, S. 874), der sich das erkennende Gericht wiederholt angeschlossen hat, zuletzt in einer Entscheidung vom 7. Juli 1986 - 9 Sa 23/86 -, daß eine Verdachtskündigung gerechtfertigt sein kann, wenn ein besonders schwerwiegender oder dringender Verdacht besteht, der Arbeitnehmer habe eine einschlägige strafbare Handlung oder sonstige Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten begangen und dadurch das Vertrauen des Arbeitgebers derart erschüttert, daß ihm die Weiterbeschäftigung des verdächtigen Arbeitnehmers bis zum Ablauf der gesetzlichen oder der vereinbarten Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.1997 - 4 Sa 639/97

    Sexuelle Belästigung - Lügendetektor unzulässig

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