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Rechtsprechung
   BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,19556
BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82 (https://dejure.org/1983,19556)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1983 - 2 AZR 209/82 (https://dejure.org/1983,19556)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - 2 AZR 209/82 (https://dejure.org/1983,19556)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (19)

  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

    Auszug aus BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu IV 2 der Gründe; BAG 39, 180 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu C II 2 d der Gründe) ist die aktive Mitgliedschaft eines Lehrers oder Sozialpädagogen in der DKP geeignet, vernünftige Zweifel an der für eine endgültige Anstellung im öffentlichen Dienst erforderlichen Verfassungstreue zu begründen; es ist nicht erforderlich, daß der Bewerber über diese Anhaltspunkte hinaus noch zusätzlich konkrete verfassungsfeindliche Aktivitäten entfaltet.

    Die DKP, und zwar auch nach ihrem am 21. Oktober 1978 neu beschlossenen Parteiprogramm, verfolgt Ziele, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind (vgl. BAG 28, 62, zu IV der Gründe; BAG 39, 180, zu C II 2 b der Gründe).

    Dies gilt umsomehr, als es Sache des Klägers ist, die durch die Parteimitgliedschaft begründeten Zweifel an seiner Verfassungstreue auszuräumen, und der Beklagten bei der anzustellenden Gesamtabwägung, ob unter Berücksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstände und seiner persönlichen Glaubwürdigkeit die erforderliche Gewähr für das von ihm zu fordernde Maß an Verfassungstreue vorliegt, ein Beurteilungsspielraum zusteht (BAG 39, 180, zu C II I d und 2 d aa der Gründe).

    Das Bundesarbeitsgericht hat des halb auch die Weigerung eines Bewerbers, diese Frage zu beant worten, bis zum Bekanntwerden jener Entscheidung nicht für geeignet angesehen, vernünftige Zweifel an seiner Verfassungstreue zu begründen (vgl. BAG 39, 180, zu D II der Gründe m.w.N.).

    Hierzu muß ihm die Behörde, in der Regel durch ein Einstellungsgespräch, Gelegenheit geben, da sie sich nicht nur auf die Prüfung der gegen seine Verfassungstreue sprechenden formalen Kriterien beschränken darf, sondern aufgrund einer persönlichen Beurteilung des Bewerbers entscheiden muß, inwieweit er sich die verfassungsfeindlichen Ziele der Organisation, der er angehört, zu eigen gemacht hat (vgl. BAG 39, 180, zu C II 2 d aa der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer - …

    Auszug aus BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
    Die DKP, und zwar auch nach ihrem am 21. Oktober 1978 neu beschlossenen Parteiprogramm, verfolgt Ziele, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind (vgl. BAG 28, 62, zu IV der Gründe; BAG 39, 180, zu C II 2 b der Gründe).

    Mitgliedschaft und Aktivitäten in dieser Partei sind formale Kriterien, die geeignet sind, vernünftige Zweifel an der für eine endgültige Einstellung des Klägers in den öffentlichen Dienst als angestellter Sozialpädagoge in einem Freizeitzentrum für Jugendliche erforderlichen Verfassungstreue zu begründen (vgl. BAG 28, 62, zu V 1 der Grün de).

    Der Bewerber um ein öffentliches Amt hat nach Art. 33 Abs. 2 GG einen Einstellungsanspruch, wenn sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles seine Einstellung als die einzig rechtmäßige Entscheidung der Behörde darstellt (BAG 28, 62).

  • BAG, 12.02.1970 - 2 AZR 184/69

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses nach langjähriger Tätigkeit - Verstoß gegen …

    Auszug aus BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
    a) Eine Beschränkung des Anfechtungsrechts wegen arglistiger Täuschung kann sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben er geben (BAG 22, 278, 281 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB, zu 1 der Gründe;… Urteil vom 19. Mai 1983, aaO, zu A I 2 d der Gründe), etwa dann, wenn nach den Umständen des Falles nach langjähriger Tätigkeit der Anfechtungsgrund im Zeitpunkt der Anfechtungserklärung objektiv für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses keine Bedeutung mehr hat.

    Aus der Fristenregelung des § 124 BGB läßt sich nichts gegen diese Auffassung herleiten, weil schon bei Kenntniserlangung von dem die Anfechtung an sich begründenden Umstand dieser keine für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhebliche Bedeutung mehr hat (BAG 22, 278).

    Die Würdigung des Berufungsgerichts, zu diesem, für die Frage eines Treueverstoßes gegenüber der Beklagten maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. BAG 22, 278) und somit nach knapp sechsmonatiger Beschäfigungsdauer habe der die Anfechtung an sich begründende Umstand, nämlich die unrichtige Angabe des Klägers über Mitgliedschaft und Funktionen in der DKP, seine Bedeutung für das Arbeitsverhältnis noch nicht verloren, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
    Dies hat der Senat in dem Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - (DB 1984, 298 = BB 1984, 533 = ZiP 1984, 210, zu A I 2 der Gründe) entschieden und näher begründet.

    a) Eine Beschränkung des Anfechtungsrechts wegen arglistiger Täuschung kann sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben er geben (BAG 22, 278, 281 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB, zu 1 der Gründe; Urteil vom 19. Mai 1983, aaO, zu A I 2 d der Gründe), etwa dann, wenn nach den Umständen des Falles nach langjähriger Tätigkeit der Anfechtungsgrund im Zeitpunkt der Anfechtungserklärung objektiv für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses keine Bedeutung mehr hat.

  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAG 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB) kann grundsätz lich der Arbeitsvertrag durch Anfechtung gemäß § 123 BGB beendet werden.

    Der Kläger war deshalb verpflichtet, sie wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. BAG 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB, zu III der Gründe; 15, 261 = AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, zu I 1 der Gründe).

  • BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66

    Anfechtung eines Prozeßvergleichs wegen Willensmängeln des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
    Diese Vorschrift schützt die rechtsgeschäftliche Entschließungsfreiheit (BGHZ 51, 141, 147).
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des …

    Auszug aus BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
    War das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Anfechtung noch nicht aktualisiert oder bereits wieder außer Funktion gesetzt, ist auch die Vorschrift des § 1M2 BGB anzuwenden mit der Folge, daß der Arbeitsvertrag von Anfang an oder zu dem Zeitpunkt aufgelöst wird, zu dem das Arbeitsverhältnis außer Funktion gesetzt wurde (vgl. Senatsurteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - EzA § 123 BGB Nr. 22, zu IV 3 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw; …

    Auszug aus BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
    Sein Verhalten darf nur dann als stillschweigende Kundgebung des Bestätigungswillens gewertet werden, wenn jede andere, den Umständen nach einigermaßen verständliche Deutung dieses Verhaltens ausscheidet (vgl. BGH NJW 1967, 720; 1971, 1795).
  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 92/73

    Verhältnis Anfechtung und Kündigung - Krankheit als verkehrswesentliche …

    Auszug aus BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
    a) Eine Beschränkung des Anfechtungsrechts wegen arglistiger Täuschung kann sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben er geben (BAG 22, 278, 281 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB, zu 1 der Gründe;… Urteil vom 19. Mai 1983, aaO, zu A I 2 d der Gründe), etwa dann, wenn nach den Umständen des Falles nach langjähriger Tätigkeit der Anfechtungsgrund im Zeitpunkt der Anfechtungserklärung objektiv für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses keine Bedeutung mehr hat.
  • BGH, 14.06.1951 - IV ZR 42/50

    Kindesannahme. Widerrechtliche Drohung

    Auszug aus BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
    Eine Täuschung ist für die Willenserklärung ursächlich, wenn der Getäuschte sie ohne die Täuschung nicht, mit anderem Inhalt oder jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt abgegeben hätte (BGHZ 2, 287, 299; BGH NJW 1958, 177; 1964, 811).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation - …

  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75

    Arbeitsvertragsanfechtungsrecht bei vorsätzlich falscher Beantwortung der Frage …

  • BGH, 21.09.1967 - III ZR 208/66

    Erbunwürdigkeit bei Verschweigen ehelicher Untreue

  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79

    Einstellungsbehörde - Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum - Eignung

  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 794/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Schulbehörde - Lehrereinstellung - Bewerbung - …

  • BGH, 17.10.1952 - V ZR 139/51

    Grundstückskaufpreis. Täuschungsabsicht

  • BGH, 22.01.1964 - VIII ZR 103/62
  • BGH, 04.01.1967 - V ZR 51/64
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1983 - CL 22/82

    Frage nach Mitgliedschaft in verfassungsfeindlicher Organisation

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch …

    Die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Anfechtungsgrund im Zeitpunkt der Anfechtungserklärung seine Bedeutung für die weitere Durchführung des Arbeitsverhältnisses bereits verloren hat (BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 128 BGB; Senatsurteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB;… Senatsurteil vom 19. Mai 1983 = AP, a.a.O.; Senatsurteil vom 27. Oktober 1983 - 2 AZR 209/82 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 18. September 1987 - 7 AZR 507/86 - AP Nr. 32 zu § 123 BGB; vgl. auch KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds.

    Die Anfechtung eines Arbeitsvertrags kann auch gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer sogleich hätte wieder einstellen müssen (Senatsurteil vom 27. Oktober 1983, a.a.O., zu III 3 der Gründe; vgl. auch für den Fall einer nicht dem KSchG unterliegenden Kündigung BAGE 29, 256 [BAG 20.07.1977 - 4 AZR 142/76]; 51, 247 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]= AP Nr. 3 und 23 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

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