Rechtsprechung
| BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 214/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Eigenkündigung - Feststellungsklage des Arbeitgebers
- rechtsinformationen.bund.de
Eigenkündigung - Feststellungsklage des Arbeitgebers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 256 Abs 1 ZPO, § 256 Abs 2 ZPO, § 139 Abs 3 ZPO, § 4 S 1 KSchG
Eigenkündigung - Feststellungsklage des Arbeitgebers - IWW
- Wolters Kluwer
Fehlendes Feststellungsinteresse bei vergangenheitsbezogenem Sachverhalt; Keine Geltung des § 4 Satz 1 KSchG bei Klage des Arbeitgebers gegen Eigenkündigung des Arbeitnehmers
- bag-urteil.com
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Feststellungsklage des Arbeitgebers bei einer Eigenkündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigenkündigung; Feststellungsklage des Arbeitgebers
- rechtsportal.de
Fehlendes Feststellungsinteresse bei vergangenheitsbezogenem Sachverhalt
- datenbank.nwb.de
Eigenkündigung - Feststellungsklage des Arbeitgebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Eigenkündigung des Arbeitnehmers - und die Feststellungsklage des Arbeitgebers
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zum Feststellungsinteresse des Arbeitgebers bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fehlendes Feststellungsinteresse bei vergangenheitsbezogenem Sachverhalt
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation und Auszüge)
§ 4 KSchG gilt nicht für die Klage eines Arbeitgebers gegen eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Gilt § 4 KSchG für die Klage eines Arbeitgebers gegen eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers?
Verfahrensgang
- ArbG Suhl, 16.10.2018 - 1 Ca 533/18
- LAG Thüringen, 18.02.2020 - 1 Sa 387/18
- BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 214/20
Papierfundstellen
- NJW 2020, 3675
- MDR 2021, 173
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BGH, 17.06.2016 - V ZR 272/15
Feststellungsklage: Rechtliches Interesse an der Feststellung der …
Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 214/20
Dabei muss das rechtliche Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses selbst bestehen; ein Interesse an der Klärung streitiger Vorfragen genügt nicht (…vgl. BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 18 zu einem Feststellungsantrag im Beschlussverfahren; BGH 17. Juni 2016 - V ZR 272/15 - Rn. 13 ff.).Jedenfalls ist im Streitfall eine fortwirkende, rehabilitierungsbedürftige Herabsetzung des Klägers in Bezug auf den vom Beklagten angeführten Kündigungsgrund weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (zu den Anforderungen an ein Feststellungsinteresse aufgrund eines Rehabilitierungsinteresses vgl. BGH 17. Juni 2016 - V ZR 272/15 - Rn. 17 ff.).
Dazu wäre der gewählte Antrag auch untauglich, weil auf ihn lediglich eine Vorfrage bzw. ein Element des Rechtsverhältnisses "Schadensersatzanspruch", nämlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien erst mit Ablauf des 30. Juni 2018, festgestellt (vgl. BGH 17. Juni 2016 - V ZR 272/15 - Rn. 15) und damit keine abschließende Klärung über das Bestehen von Schadensersatzansprüchen des Klägers gegen den Beklagten bewirkt würde.
- BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18
Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage
Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 214/20
Die begehrte Feststellung schüfe keinen Rechtsfrieden (…vgl. BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 208/19 - Rn. 24 ff.; 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 15 f.).Der Kläger hat trotz eines Hinweises des Senats gemäß § 139 Abs. 3 ZPO schon nicht vorgetragen, dass zwischen den Parteien weitere Klage- oder Widerklageanträge aus dem vormals einheitlichen Verfahren noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren (vgl. BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 18 f.) in erster oder zweiter Instanz rechtshängig gewesen seien.
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 845/95
Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung
Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 214/20
Der Antrag ist daher gemäß dem vom Kläger nicht beanstandeten Verständnis beider Vorinstanzen insgesamt - nur - als Feststellungsklage (§ 256 ZPO) auszulegen, mit der der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses der Parteien bis zum 30. Juni 2018 festgestellt werden soll (vgl. BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 845/95 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 84, 255).Rn. 19 f) Es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses in anderer Hinsicht zwischen den Parteien im Streit wäre (vgl. dazu BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 845/95 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 84, 255; 9. September 1992 - 2 AZR 142/92 - zu II 1 b der Gründe) und deshalb ein rechtliches Interesse des Klägers an einer alsbaldigen Feststellung bestünde.
- BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17
Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist
Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 214/20
Diese Vorschrift ist für eine Klage - zumal des Arbeitgebers - gegen eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers nicht einschlägig (für eine Klage des kündigenden Arbeitnehmers vgl. BAG 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 - Rn. 13 ff., BAGE 160, 221). - BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08
Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand
Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 214/20
Die Vorgreiflichkeit ist zwar von Amts wegen zu beachten, doch findet eine Amtsermittlung nicht statt (für das Prozesshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO vgl. BAG 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 - Rn. 22, BAGE 133, 75). - BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 260/18
Urlaubsanspruch - vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - unzulässige …
Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 214/20
Dazu müsste der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zum 30. Juni 2018 für die Entscheidung über einen Hauptantrag vorgreiflich sein (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 260/18 - Rn. 20). - BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14
Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse - …
Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 214/20
Dabei muss das rechtliche Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses selbst bestehen; ein Interesse an der Klärung streitiger Vorfragen genügt nicht (vgl. BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 18 zu einem Feststellungsantrag im Beschlussverfahren;… BGH 17. Juni 2016 - V ZR 272/15 - Rn. 13 ff.). - BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 208/19
Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 214/20
Die begehrte Feststellung schüfe keinen Rechtsfrieden (vgl. BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 208/19 - Rn. 24 ff.;… 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 15 f.). - BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98
Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage
Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 214/20
Das ist nicht der Fall (vgl. BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 782/98 - zu B III 2 e aa der Gründe, BAGE 95, 141). - BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 296/85
Fristlose Kündigung - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Anspruch auf …
Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 214/20
Rn. 15 b) Es kann dahinstehen, ob die Feststellung, ein Arbeitsverhältnis habe bis zu einem bestimmten Termin fortbestanden, geeignet sein kann, den Arbeitgeber hinsichtlich der zur Grundlage einer außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitnehmers gemachten Vorwürfe zu rehabilitieren (vgl. BAG 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - zu B I 3 b und c der Gründe). - BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 142/92
Feststellungsklage des Arbeitgebers bei außerordentlicher Arbeitnehmerkündigung - …
- LAG Thüringen, 18.02.2020 - 1 Sa 387/18
Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung wegen erheblicher Gehaltskürzungen
- BAG, 23.04.2024 - 5 AZR 212/23
Vergütung für Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten
Sie stellt sicher, dass die Gerichte das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses tatsächlich klären können und nicht im Sinne einer gutachterlichen Tätigkeit über bloße Meinungsverschiedenheiten der Betroffenen befinden (vgl. BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 214/20 - Rn. 12;… 20. Februar 2018 - 1 AZR 361/16 - Rn. 9). - BAG, 21.03.2024 - 6 AZR 174/23
Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Justizvollzugsdienst
Rn. 20 b) Für den Antrag besteht auch das erforderliche Feststellungsinteresse iSd. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. hierzu BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 214/20 - Rn. 12;… BGH 17. Juni 2016 - V ZR 272/15 - Rn. 13 ff.). - LAG Köln, 12.05.2021 - 11 Sa 465/20
Festlegung; Arbeitszeit
Die Erstattung eines Rechtsgutachtens gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte (BAG, Beschl. v. 18.01.2012 - 7 ABR 73/10 - BAG, Urt. v. 01.10.2020 - 2 AZR 214/20 - m. w. N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2022 - 7 Sa 195/21
Rechtmäßigkeit Direktionsrecht - Weisung zur Ausbildung von Anwärtern
Dabei muss das rechtliche Interesse im Sinn von § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses selbst bestehen; ein Interesse an der Klärung streitiger Vorfragen genügt nicht (BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 214/20 - Rn. 11 f.). - LAG Düsseldorf, 13.02.2025 - 5 SLa 243/24
Eingruppierung; Eingruppierungsfeststellungsklage
Diese Prozessvoraussetzung stellt sicher, dass die Gerichte das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses tatsächlich klären können und nicht im Sinne einer gutachterlichen Tätigkeit über bloße Meinungsverschiedenheiten der Betroffenen befinden (…BAG v. 23.04.2024 - 5 AZR 212/23 - Rn. 68, juris; vgl. BAG v. 01.10.2020 - 2 AZR 214/20 - Rn. 12, juris).
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