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Rechtsprechung
   BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 239/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,251
BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 239/54 (https://dejure.org/1955,251)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1955 - 2 AZR 239/54 (https://dejure.org/1955,251)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1955 - 2 AZR 239/54 (https://dejure.org/1955,251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wichtiger Kündigungsgrund - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Dauer der Kündigungsfrist - Prüfung in Revisionsinstanz - Anstellungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung, Begriff des "wichtigen Grundes", Besondere Umstände des Falles

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung …

    Auszug aus BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 239/54
    Diese Grundsätze hat der Senat in seinen zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidungen vom 3. November 1955 ( 2 A2R 39/54 und 2 AZR 86/54 ) ausgesprochen und angewandt.
  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des …

    Wegen der ausdrücklichen Feststellung des Berufungsgerichts, die Beklagte habe sich nicht auf die Notwendigkeit einer Ersatzeinstellung berufen, geht es insoweit nicht um eine unvollständige Interessenabwägung, die als materiell-rechtlicher Fehler auch ohne Verfahrensrüge zu beachten wäre (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senates vom 15. Dezember 1955 - 2 AZR 239/54 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB).
  • LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 275/10

    Außerordentliche Änderungskündigung - personenbedingte Druckkündigung - …

    Fehlt es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung, kommt eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen in Betracht (BAG 26.Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - BAGE 12, 220, 231 = AP Nr. 6 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 18. September 1975 - 2 AZR 311/74 - BAGE 27, 263, 268 = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung.; BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - AP Nr. 13 zu § 626 BGB Druckkündigung, unter II. 5. a) der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13

    Außerordentliche Verdachtskündigung wegen Bestechlichkeit

    Solange der Kündigungsberechtigte diese Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, insbesondere dem Kündigungsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, kann die Ausschlussfrist nicht beginnen; die Anhörung ist in der Regel geeignet, den Fristlauf zu hemmen (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAG vom 10.06.1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlussfrist, m.w.N.).
  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 249/81

    Kirchenaustritt - Kündigung

    Dies gilt sowohl für den Fall, daß die Zumutbarkeitserwägungen sich auf eine fiktive Kündigungsfrist oder auf einen darüber hinaus gehenden Zeitraum - etwa bis zur voraus sichtlichen altersbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses - beziehen (vgl. hierzu BAG 5, 20, 25; BAG Urteil vom 15. Dezember 1955 - 2 AZR 239/54 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 22. August 1980 - 7 AZR 589/78 - unveröffentlicht; LAG Berlin, Urteil vom 3- Oktober 1983 - 12 Sa 63/83 - DB 1984, 671).
  • LAG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 Sa 2062/97

    Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB; Entbehrlichkeit einer …

    Zwar muß eine Kündigung wegen der mit ihr bezweckten Rechtsfolge, Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Termin, genügend bestimmt und klar sein, weshalb der Kündigungsempfänger nicht durch eine Kündigung in eine ungewisse Lage versetzt werden darf (BAG v. 27.06.1968 - 2 AZR 329/67 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB Bedingung; BAG v. 10.11.1994 - 2 AZR 207/94 - EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 43).
  • BGH, 28.04.1960 - VII ZR 218/59

    Nachschieben von Kündigungsgründen oder eines Kündigungsgrundes, …

    Ein wichtiger Grund zu fristloser Kündigung (§ 89 a HGB, § 626 BGB) liegt vor, wenn dem Kündigenden nicht zuzumuten ist, den Vertrag bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen (BAG 2, 214; SAG AP § 626 BGB Nr. 6;… RGRK BGB 11. Aufl. § 626, Anm. 3).
  • BGH, 28.04.1958 - II ZR 12/57

    Wichtiger Grund, fristlose Kündigung eines HVV, Ausschluss des ordentlichen …

    In diesem Fall ist zwar einerseits zu berücksichtigen, daß die fristlose Lösung bei einem auf unbegrenzte Dauer abgeschlossenen Vertrage eher möglich sein kann als bei einem befristeten (RG JW 1937, 1311; BAG AP BGB § 626 Nr. 6 ); auf der anderen Seite muß aber bei einer solchen unbegrenzten Bindung ein besonders strenger Maßstab angelegt werden, da der Dienstverpflichtete in besonderem Maße gesichert sein soll.

    Das Berufungsgericht hat in dieser Richtung ebenfalls keine Erwägungen angestellt (vgl. RG JR 1927 Nr. 916; BAG AP BGB § 626 Nr. 6).

  • LAG Hamm, 05.06.1998 - 5 Sa 1397/97

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags; Inanspruchnahme des Schreibdienstes …

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  • LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00

    Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes - …

    a) Gemäß § 626 Abs. 1 BGB mußte das Landesarbeitsgericht prüfen, ob ein wichtiger Grund zur Kündigung vorlag; es mußte nicht nur die zur Kürdigung berechtigenden Tatsachen feststellen, 12 - sondern auch unter Berücksichtigung der festgestellten Tatsachen und aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien prüfen, ob dem Beklagten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zuzumuten war- Die Frage, ob der Tatsachenrichter diese Zumutbarkeitserwägung vollständig vorgenommen hat, gehört zum materiellen Recht und muß von der Revisionsinstanz ohne formelle Rüge überprüft werden (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB [zu I der Gründe]; BAG 9, 263 [265 f.] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 und III 3 der Gründe]).
  • BAG, 08.02.1962 - 2 AZR 252/60

    Arbeitnehmerstatus bei Entwicklung eines Maschine

  • LAG Hessen, 08.12.2009 - 1 Sa 394/09

    Führungsverhalten einer Kindergartenleiterin - Vertragsverstoß - mangelnde …

  • LAG Berlin, 20.06.1995 - 3 Sa 31/95

    Kündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach §§ 38 Abs. 1 , 15 …

  • OLG Jena, 01.12.1998 - 5 U 1501/97

    Kenntnis des zur Kündigung befugten Organs ; Erfordernis des wichtigen Grundes; …

  • BAG, 08.10.1957 - 3 AZR 136/55
  • BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 927/78
  • LAG Nürnberg, 05.09.1990 - 3 Sa 346/89

    Verstoß gegen die Pflicht, vor Entscheidungen den Arbeitgeber über mögliche …

  • BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 519/78
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.12.2012 - 3 TaBV 28/12

    Zustimmungsersetzung bei außerordentlicher Kündigung eines Betriebsratsmitglieds …

  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 366/81
  • BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 200/82
  • BAG, 13.05.1981 - 7 AZR 271/79
  • BAG, 14.02.1980 - 2 AZR 256/78
  • BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 799/78
  • BAG, 24.07.1980 - 2 AZR 685/78
  • BAG, 26.06.1957 - 2 AZR 248/57

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung - Fristlose Entlassung - Mangelhafte …

  • BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 804/79
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