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Rechtsprechung
   BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,64
BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 (https://dejure.org/2002,64)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 (https://dejure.org/2002,64)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 (https://dejure.org/2002,64)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Prognose - Beschäftigungsmöglichkeit - Sozialwidrigkeit - Betriebliche Erfordernisse - Auftragsverlängerung - Neuvergabe - Neuausschreibung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung; Beendigung des Reinigungsauftrags; Beteiligung des Arbeitgebers an Neuausschreibung; Kündigung vor Entscheidung über die Neuvergabe; "Vorratskündigung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG
    Ungewissheit über Auftragslage kein Kündigungsgrund

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige "Vorratskündigung" bei offener Neuvergabe (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 3/2003, S. 20)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3795
  • NZA 2002, 1205
  • NZA 2002, 1206
  • BB 2002, 2184
  • DB 2002, 2553
  • DB 2002, 2653
  • JR 2003, 132
 
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Wird zitiert von ... (143)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher …

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (Senat 17. Juni 1999 aaO).

    Der Anspruch ist zeitlich begrenzt (zum Umfang dieser Begrenzung vgl. BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 einerseits und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 andererseits) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber keine anderweitigen Dispositionen in gutem Glauben getroffen hat (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194), soziale Gesichtspunkte sind nur im Rahmen des § 315 BGB zu berücksichtigen (…BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - aaO) und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitnehmer (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99

    Kündigung unter auflösender Bedingung

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    b) Dieser Maßstab gilt, wie das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat, grundsätzlich auch dann, wenn die Kündigung - wie hier - auf außerbetriebliche Gründe gestützt wird (st. Rspr. vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26 = EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 2: Unsicherheit über Neuerteilung eines Bewachungsauftrags; vgl. auch Senat 24. August 1989 - 2 AZR 653/88 - Gewährung von Drittmitteln).

    Die Kündigung ist daher als sog. Vorratskündigung unwirksam (vgl. Senat 15. März 2001 aaO).

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Der - nicht auf Schlagworte beschränkte - Vortrag des Arbeitgebers muß erkennen lassen, ob das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (Senat 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36).

    a) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist derjenige des Kündigungszugangs (BAG 30. Mai 1985 aaO;… KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 550;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 406).

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Der Anspruch ist zeitlich begrenzt (zum Umfang dieser Begrenzung vgl. BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 einerseits und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 andererseits) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber keine anderweitigen Dispositionen in gutem Glauben getroffen hat (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194), soziale Gesichtspunkte sind nur im Rahmen des § 315 BGB zu berücksichtigen (…BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - aaO) und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitnehmer (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. zB BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche …

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79 mwN) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie zB Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (zB Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen …

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sein (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99; 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 110).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Der Anspruch ist zeitlich begrenzt (zum Umfang dieser Begrenzung vgl. BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 einerseits und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 andererseits) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber keine anderweitigen Dispositionen in gutem Glauben getroffen hat (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194), soziale Gesichtspunkte sind nur im Rahmen des § 315 BGB zu berücksichtigen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - aaO) und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitnehmer (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sein (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99; 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 110).
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    So ist eine Kündigung wegen Betriebsschließung nicht gerechtfertigt, so lange der Arbeitgeber den Stillegungsbeschluß lediglich erwägt oder plant, aber noch nicht gefaßt hat (BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87).
  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen …

  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88

    Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Unwirksamkeit der Kündigung und …

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 3 (7) Sa 1487/00

    Ordentliche Kündigung; Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs; Prognoseentscheidung …

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Hinzu kommen häufig lange Kündigungsfristen, die einer kurzfristigen Änderung der Arbeitszeit entgegenstehen (dazu BAG 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118).
  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Das ist der Fall, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, mit Ablauf der Kündigungsfrist werde mit einiger Sicherheit ein die Entlassung erforderlich machender betrieblicher Grund vorliegen (…BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240; 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40; 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - zu II 2 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118).

    Bei der Kündigung länger beschäftigter Arbeitnehmer würden sonst unter Umständen geringere Anforderungen an eine Prognose und damit an den Kündigungsgrund gestellt als bei weniger lang beschäftigten Arbeitnehmern (vgl. BAG 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - zu II 2 c der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118).

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erforderniisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Senatsrechtsprechung zB 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36, zu II der Gründe; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 -AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126, zu B I 1 der Gründe).
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