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Rechtsprechung
   BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,688
BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93 (https://dejure.org/1994,688)
BAG, Entscheidung vom 13.10.1994 - 2 AZR 261/93 (https://dejure.org/1994,688)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 (https://dejure.org/1994,688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 129
  • NZA 1995, 527
  • BB 1995, 156
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob nicht das mit dem Rang eines innerstaatlichen Gesetzes geltende Übereinkommen Nr. 111 verfassungskonform im Lichte der mit Verfassungsrang bestehenden politischen Treuepflicht (Art. 33 Abs. 2 und 5 GG) einschränkend auszulegen ist (vgl. BAG Urteil vom 28. April 1994, BAGE 77, 323 [BAG 10.08.1994 - 10 ABR 61/93] = NJ 1994, 483, zu B I 2 e der Gründe, m. w. N.).

    Wer wiederholt in ein solch wichtiges Parteiamt gewählt wurde, bei dem kann davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n. v.; vom 28. April 1994, aaO, m. w. N.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 128 und 174/93 -, n. v.; Senatsurteil vom 13. Oktober 1994, BAGE 78, 119 [BAG 13.10.1994 - 2 AZR 201/93]).

    Eine etwaige Beweislosigkeit ginge zu seinen Lasten (vgl. BAG Urteil vom 28. April 1994, aaO).

    Sofern das Berufungsgericht in dem erneuten Berufungsverfahren die Rechtswirksamkeit der Kündigung bejaht, kommt die Kündigungsfrist des § 55 Abs. 2 AGB-DDR zum Zuge (BAG Urteil vom 25. März 1993, BAGE 73, 26 = AP Nr. 14 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; Urteil vom 28. April 1994, BAGE 76, 323 = NJ 1994, 483).

  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 248/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung für die …

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93
    Der erkennende Senat schließt sich zu dieser Problematik der ständigen Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts an (vgl. eingehend Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 -, zu B V bzw. B IV der Gründe, m. w. N.).

    Wie bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 KSchG handelt es sich bei der entsprechenden Eignungsfeststellung, die nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung zu treffen ist (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n.v.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 -, n.v.), um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Wer wiederholt in ein solch wichtiges Parteiamt gewählt wurde, bei dem kann davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n. v.;… vom 28. April 1994, aaO, m. w. N.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 128 und 174/93 -, n. v.; Senatsurteil vom 13. Oktober 1994, BAGE 78, 119 [BAG 13.10.1994 - 2 AZR 201/93]).

  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93
    Hat ein Lehrer in der DDR über längere Zeit eine Funktion wahrgenommen, die aufgrund ihrer Exponiertheit oder Aufgabenzuweisung regelmäßig eine Mitwirkung an der Umsetzung der SED-Ideologie bedingte, so läßt dies den Schluß auf seine mangelnde persöniche Eignung im Sinne des Einigungsvertrages Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziffer 1 zu (Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93).

    Wer wiederholt in ein solch wichtiges Parteiamt gewählt wurde, bei dem kann davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n. v.;… vom 28. April 1994, aaO, m. w. N.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 128 und 174/93 -, n. v.; Senatsurteil vom 13. Oktober 1994, BAGE 78, 119 [BAG 13.10.1994 - 2 AZR 201/93]).

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93
    Als Beispiel sei nur die Verteilung der Darlegungslast bei der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. insbesondere BAGE 62, 116, 125 f. = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 3 b aa der Gründe, m. w. N.) oder bei der Arbeitgeberkündigung wegen unentschuldigten Fehlens bzw. wegen der Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit (vgl. Senatsurteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB, zu B 11 c cc der Gründe) genannt.
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93
    Wie bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 KSchG handelt es sich bei der entsprechenden Eignungsfeststellung, die nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung zu treffen ist (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n.v.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 -, n.v.), um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines …

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93
    Wie bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 KSchG handelt es sich bei der entsprechenden Eignungsfeststellung, die nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung zu treffen ist (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n.v.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 -, n.v.), um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob nicht das mit dem Rang eines innerstaatlichen Gesetzes geltende Übereinkommen Nr. 111 verfassungskonform im Lichte der mit Verfassungsrang bestehenden politischen Treuepflicht (Art. 33 Abs. 2 und 5 GG) einschränkend auszulegen ist (vgl. BAG Urteil vom 28. April 1994, BAGE 77, 323 [BAG 10.08.1994 - 10 ABR 61/93] = NJ 1994, 483, zu B I 2 e der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von …

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93
    Als Beispiel sei nur die Verteilung der Darlegungslast bei der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. insbesondere BAGE 62, 116, 125 f. = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 3 b aa der Gründe, m. w. N.) oder bei der Arbeitgeberkündigung wegen unentschuldigten Fehlens bzw. wegen der Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit (vgl. Senatsurteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB, zu B 11 c cc der Gründe) genannt.
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93
    Die Rechtsprechung steht, den Besonderheiten des Einigungsvertrages Rechnung tragend, in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Kündigung von Lehrern im öffentlichen Dienst wegen Nichteignung aufgrund Zugehörigkeit zu einer als verfassungsfeindlich einzustufenden Partei (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1989, BAGE 63, 72 = AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, m. w. N.).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93
    Wie bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 KSchG handelt es sich bei der entsprechenden Eignungsfeststellung, die nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung zu treffen ist (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n.v.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 -, n.v.), um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 252/92

    Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung nach Einigungsvertrag

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche …

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

    Diese Vorschriften sicherten lediglich ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren und setzten das Vorhandensein einer erstzuständigen Personalvertretung voraus (vgl. nur Senatsurteile vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68/93 - und - 8 AZR 128/93 - jeweils n.v., zu B V 2 bzw. B IV 2 der Gründe; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v., zu B II 1 b der Gründe; Urteil des Zweiten Senats vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 2 der Gründe).

    Die Kündigung wegen Nichteignung eines Lehrers knüpft nicht an die politische Meinung des einzelnen Lehrers an, sondern an die durch Ausübung bestimmter Funktionen begründeten Zweifel, ob er künftig für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde (vgl. nur Senatsurteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 e der Gründe; Urteil des Zweiten Senats vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - AP Nr. 36, aaO, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 5 der Gründe; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit dem Grundgesetz: Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - AP Nr. 44;… aaO).

  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 851/93

    Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung - …

    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - NJ 1994, 483, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N., vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - NJ 1995, 161 und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; vgl. dazu neuerdings auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Der Senat hält es schon für bedenklich, wenn das Landesarbeitsgericht anhand der wenigen von ihm getroffenen Feststellungen zur allgemeinen Funktion des ehrenamtlichen Parteisekretärs generell aufgrund einer solchen langjährigen Tätigkeit eine persönliche Ungeeignetheit im Sinne des Abs. 4 Ziff. 1 EV annimmt, obwohl es aus der allgemeinen Funktionsbeschreibung des Beklagten nur übernommen hat, die Klägerin habe als Parteisekretärin an ihrer Schule Parteiversammlungen zu leiten und monatliche Berichte an die SED-Kreisleitung zu fertigen gehabt, in denen über die Themen der Parteisitzungen und über das politische Klima an der Schule zu berichten gewesen sei; sie habe nach dem Statut der SED auch das Recht zur Kontrolle über die Tätigkeit des Direktors gehabt, um seiner Verantwortung über die politische Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung in seinem Bereich gerecht zu werden, obwohl sich aus dem SED-Statut (Ziff. 63) konkret auf den Parteisekretär bezogen nicht entnehmen läßt, ihm stehe das Recht zur Kontrolle über die Tätigkeit des Direktors zu (vgl. dazu weiter Seantsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 -, a.a.O., zu B II 6 c der Gründe).

    Geht man schließlich bei der stets gebotenen Gsamtbetrachtung (vgl. dazu Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 8 der Gründe) davon aus, daß auch das Verhalten nach der sog. Wende miteinzubeziehen ist (…Senatsurteil, a.a.O., und neuerdings auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -), so ergibt sich aus der Beurteilung des Schulleiters vom 12. Mai 1992 in politischer Hinsicht jedenfalls nichts Negatives für die Klägerin; in fachlicher Hinsicht wird der Klägerin eine einwandfreie Unterrichtsgestaltung attestiert.

  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94

    Wirksamkeit einer ordentliche Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung - …

    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N., vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. dazu neuerdings auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, MDR 1995, 721) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Traf dieser Sachvortrag zu, so hätten die Parteisekretäre als Repräsentanten der staatstragenden Partei in den Schulen der DDR in einer herausgehobenen Funktion an der ideologischen Umsetzung der grundgesetz-feindlichen Ziele der SED mitzuwirken gehabt; wer wiederholt in ein solches wichtiges Parteiamt gewählt wurde, bei dem kann auch davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (…vgl. BAG Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 -, a.a.O., m.w.N.; Senatsurteile vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - und - 2 AZR 261/93 -, a.a.O.).

    Der Senat hat nämlich im Urteil vom 13. Oktober 1994 (- 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt, daß sich aus dem gültigen SED-Statut hinsichtlich der Aufgaben eines Parteisekretärs in den Grundorganisationen der SED keine detaillierten Aufgabenstellungen entnehmen ließen und daß es auch nicht offenkundig sei, welche Bedeutung das Amt des Parteisekretärs in der Schulwirklichkeit der DDR gehabt habe.

  • BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 34/94

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages - …

    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - Ez BAT § 53 Einigungsvertrag Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - NJ 1995, 161 und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 -, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) und neuerdings auch vom BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Dieses wichtige Kontrollrecht steht aber, wie der Senat bereits im Urteil vom 13. Oktober 1994 (- 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) festgestellt hat, gerade nicht dem Parteisekretär, sondern der Parteiorganisation insgesamt zu.

    Dazu kann er weitere Tatsachen in den Prozeß einführen und sich dabei u.a. auf die vom Kläger benannten Beweismittel stützen; eine etwaige Beweislosigkeit ginge zu seinen Lasten (BAG Urteile vom 22. April 1994 - 8 AZR 57/93 -, n.v. und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu B I 8 der Gründe).

  • BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 1024/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag wegen mangelnder Eignung

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob nicht das mit dem Rang eines innerstaatlichen Gesetzes geltende Übereinkommen Nr. 111 verfassungskonform im Lichte der mit Verfassungsrang bestehenden politischen Treuepflicht (Art. 33 Abs. 2 und 5 GG) einschränkend auszulegen ist (…vgl. BAG Urteil vom 28. April 1994, aaO, zu B II 2 e der Gründe, m. w. N.; BAG Urteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - AP Nr. 36, aaO, zu B II 5 der Gründe).
  • BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 419/93

    Kündigung eines Lehrers mangels persönlicher Eignung im Sinne des …

    Wie die Funktion und Aufgabenstellung eines Parteisekretärs an einer Schule konkret ausgestaltet war, läßt sich im übrigen nicht allein nach den rechtlichen Grundlagen, insbesondere dem SED-Statut, sondern in erster Linie nur danach beurteilen, wie das Amt des ehrenamtlichen Parteisekretärs an einer Schule in der gesellschaftlichen Realität der DDR regelmäßig ausgefüllt wurde (Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 -, a.a.O.).

    Ohne Konkretisierung durch die Klägerin und ggf. die Angabe von Beweismitteln muß der Beklagte weder den Beweis der Unrichtigkeit antreten noch zusätzliche belastende Tatsachen anführen und ggf. unter Beweis stellen (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 -, a.a.O.).

  • BAG, 20.06.1995 - 8 AZR 508/93

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung nach …

    Eine Umkehr der im Kündigungsschutzprozeß allgemein bestehenden Beweislast findet nicht statt (vgl. u.a. Senatsurteile vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX;… vom 4. November 1993 - 8 AZR 127/93 - AP Nr. 18 a.a.O., jeweils zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 - vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, jeweils nicht veröffentlicht;… vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 a.a.O., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob nicht das mit dem Rang eines innerstaatlichen Gesetzes geltende Übereinkommen Nr. 111 verfassungskonform im Lichte der mit Verfassungsrang bestehenden politischen Treuepflicht (Art. 33 Abs. 2 und 5 GG) einschränkend auszulegen ist (…vgl. BAG Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - a.a.O., zu B II 2 e der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 13. Oktober 1994 - a.a.O., zu B II 5 der Gründe).

  • BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 750/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Erhebliche Hervorhebung bei der Durchsetzung …

    In der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zeiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - nicht veröffentlicht; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und neuerdings auch vom BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -) sind zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Wie der Senat schon im Urteil vom 13. Oktober 1994 (- 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt hat, regelt das SED-Statut die Aufgaben des Parteisekretärs in den Grundorganisationen nicht so detailliert, daß allein anhand der rechtlichen Grundlagen eindeutig feststellbar wäre, ob das allgemeine Vorbringen des Beklagten zutrifft.

  • BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 147/94

    Voraussetzungen einer Kündigung auf Grund einer für die Sozialistischen …

    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und neuerdings auch vom BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Trifft das Vorbringen der Klägerin zu, so hatte die Parteisekretärin an einer Schule eine solch untergeordnete Stellung, daß aus der bloßen Funktionsausübung keine entscheidenden Rückschlüsse auf die mangelnde Eignung der Amtsinhaberin gezogen werden konnten (auf das Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 -, a.a.O., wird zur Begründung Bezug genommen).

  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 683/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Verlängerungsgesetz

    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - NJ 1995, 161 und - 2 AZR 261/93 - beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; vgl. dazu neuerdings auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Arbeitnehmers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.
  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 613/93

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsrechts nach Einigungs-Vertrag

  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 427/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 426/93

    Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung für den Lehrerberuf - Ausbildung …

  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94

    Wirksamkeit einer Kündigung bei fehlender Beteiligung des Bezirkspersonalrats - …

  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 169/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung - …

  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 749/94

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers und langjährigen …

  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages - …

  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 118/94

    Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages - Mangelnde Eignung eines …

  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 772/93

    Fachliche Eignung einer ehemaligen DDR-Kreisschulinspektorin als im öffentlichen …

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 783/93

    Feststellungsklage einer Lehrerin auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nach …

  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 12/94

    Kündigung einer Leherin wegen früherer Mitgliedschaft in der Sozialistischen …

  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 822/93

    Kündigung einer Lehrerin auf Grundlage des Einigungsvertrages wegen früherer …

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung - Mangelnde persönliche …

  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 495/93

    Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages - Mangelnde Eignung eines …

  • BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 800/94

    Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Angestellten im öffentlichen …

  • LAG Berlin, 01.11.1995 - 13 Sa 50/95

    Kündigung: Kündigung eines Mitarbeiters im Polizeidienst wegen mangelnder …

  • BAG, 12.12.1996 - 8 AZR 86/95
  • BAG, 12.12.1996 - 8 AZR 219/95
  • BAG, 30.08.1995 - 2 AZR 763/93

    Feststellungsklage eines Lehrers auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nach …

  • BAG, 30.08.1995 - 2 AZR 692/94

    Streit um die Kündigung einer Schuldirektorin wegen mangelnder persönlicher …

  • BAG, 30.08.1995 - 2 AZR 308/94

    Feststellungsklage einer Schuldirektorin auf Unwirksamkeit der Kündigung wegen …

  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 421/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung - …

  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 51/94

    Kündigung eines Lehrers wegen ehemaliger SED-Mitgliedschaft und Mitwirkung an der …

  • BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrags - …

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 612/94

    Rechtmäßigkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in der …

  • BAG, 30.08.1995 - 2 AZR 788/93

    Feststellungsklage eines Heimerzieher auf Unwirksamkeit der Kündigung wegen …

  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 835/93
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 860/94
  • BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 255/94
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