Rechtsprechung
| BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 301/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Erhebung der Kündigungsschutzklage als wörtliches Angebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kündigungsschutzklage - Arbeitsleistung - Wiedergenesung
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 24.07.1970 - 2 Sa 372/70
- BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 301/70
Papierfundstellen
- BB 1971, 1508
- DB 1971, 1971
Wird zitiert von ... (15)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83
Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung
Aus diesem Grunde hat das Bundesarbeitsgericht bisher ein wörtliches Angebot gemäß § 295 BGB genügen lassen und in einem erkennbaren Protest gegen die Kündigung, insbesondere in der Erhebung der Kündigungsschutzklage, dann ein wörtliches Angebot gesehen, wenn der Arbeitnehmer auch arbeitswillig und arbeitsfähig war (BAG 10, 202 = AP Nr. 18; BAG 14, 31 = AP Nr. 22; BAG 14, 156 = AP Nr. 23; BAG Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 sowie BAG Urteil vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 31, alle zu § 615 BGB). - BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung
Sie hat damit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angestrebt und damit ihre Leistungsbereitschaft (wenn auch nicht ihre Leistungsfähigkeit) angezeigt (ebenso die frühere BAG-Rechtsprechung: Urteile vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 -, vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - und vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 20, 26 und 31 zu § 615 BGB).
- BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung
In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht bisher ein wörtliches Angebot gemäß § 295 BGB genügen lassen und in der Erhebung der Kündigungsschutzklage dann ein wörtliches Angebot gesehen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitswillig war, im Falle der fristlosen Kündigung für den Zeitraum nach deren Zugang, für die ordentliche Kündigung für den Zeitraum nach Ablauf der Kündigungsfrist (vgl. BAG 10, 202 = AP Nr. 18; 14, 31 = AP Nr. 22; 14, 156 = AP Nr. 23; Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 sowie Urteil vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 31, alle zu § 615 BGB). - LAG Hessen, 21.08.2006 - 11 Sa 2008/05
Annahmeverzug wegen Überschreitung des Direktionsrechts bei Zuweisung einer …
Bei einer zu Unrecht erfolgten fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers hat das BAG zunächst zur Begründung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers ein wörtliches Angebot im Sinn des § 295 BGB verlangt, dieses Angebot jedoch auch in der Erhebung der Kündigungsschutzklage gesehen, wenn der Arbeitnehmer arbeitswillig und arbeitsfähig war (vgl. nur BAG 26.08.1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 zu § 615 BGB). - BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 552/94
Annahmeverzug: Arbeitsunwilligkeit vor unwirksamer Kündigung
Deshalb kann es dahingestellt bleiben, ob, worauf die Revision hinweist, in der Erhebung der Kündigungsschutzklage außerdem noch ein zusätzliches wörtliches Angebot im Sinne des § 295 BGB seitens des Arbeitnehmers zu sehen ist (…vgl. BAG Urteile vom 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156 = AP Nr. 23, a.a.O. und vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26, a.a.O.), so daß es eventuell auch deshalb Sache der Beklagten gewesen wäre, spätestens auf dieses Angebot hin der Klägerin Arbeit zuzuweisen, um damit die evtl. mit der Klage dokumentierte Arbeitswilligkeit zu testen. - BAG, 27.01.1975 - 5 AZR 404/74
Arbeitsentgelt: Erkrankung des Arbeitnehmers nach fristloser Arbeitgeberkündigung …
Es hat sich dabei hinsichtlich der Voraussetzungen des Annahme- Verzugs zu Recht der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - angeschlossen (AP Nr. 26 zu § 615 BGB mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von W. Biomeyer). - BAG, 15.10.1981 - 2 AZR 548/79 seine Arbeitsleistung erneut wörtlich anbietet (BAG vom 26.8. 1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 zu § 615 BGB; BAG vom 27.1. 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 31 zu § 615 BGB).
- LAG Hamm, 11.05.1989 - 17 Sa 1879/88
Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach erstinstziellem Urteil
z.B. BAG-Urteil vom 23.3.1972 -- 2 AZR 226/71, DB 1972 S. 1539 = AP Nr. 63 zu § 626 BGB; BAG-Urteil vom 26.8.1971 -- 2 AZR 301/70, DB 1971 S. 1971 = AP Nr. 26 zu § 615 BGB; BAGE 24 S. 446 = DB 1971 S. 1971 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und BAG-Urteil vom 16.6.1976 -- 3 AZR 36/75, DB 1976 S. 2405 = AP Nr. 57 zu § 4 TVG Ausschlußfristen. - BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 740/87
Zeitpunkt der Mitwirkungshandlung bei Erkrankung des Arbeitnehmers
Es kann daher auch dahinstehen, ob das Berufungsgericht damit entgegen der herrschenden Meinung (vgl. BAG Urteile vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 - AP Nr. 20 zu § 615 BGB; 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 zu § 615 BGB und vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 31 zu § 615 BGB) zum Ausdruck bringen wollte, die Kündigungsschutzklage allein sei als Angebot nicht ausreichend. - BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 519/83
Annahmeverzug des Arbeitgebers - Unberechtigte fristlose Arbeitgeberkündigung - …
- LAG Berlin, 19.12.1983 - 12 Sa 124/83
Gleichbehandlung bei Gesamtzusage von Gratifikation
- BAG, 21.04.1983 - 2 AZR 633/80
- LAG Hessen, 21.01.1980 - 11 Sa 972/79
- LAG Nürnberg, 13.03.1978 - 4 Sa 605/77
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