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| BAG, 28.02.1980 - 2 AZR 330/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfahrensgang
- LAG Schleswig-Holstein, 15.03.1978 - 2 Sa 39/78
- BAG, 28.02.1980 - 2 AZR 330/78
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.06.1972 - II ZR 119/70
Nichtigkeit einer Erklärung wegen einer durch hochgradige Trunkenheit bedingten …
Auszug aus BAG, 28.02.1980 - 2 AZR 330/78
Zunächst wird der Zustand der Bewußtlosigkeit angesprochen, der dann vor liegt, wenn der Erklärende sich im Zustand einer Bewußtseinstrübung befunden hat, die die Erkenntnis des Inhalts und des Wesens der vorgenommenen Handlung ausschließt (vgl. BGH WM 1972, 972 [zu I der Gründe]). - BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im …
Auszug aus BAG, 28.02.1980 - 2 AZR 330/78
Die freie Willensbestimmung kann zwar auch durch eine partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 105 Abs. 2 BGB vor übergehend für einen gegenständlich beschränkten Kreis von Angelegenheiten, d. h. für die Rechtsgeschäfte eines bestimmten Lebensgebiets ausgeschlossen sein (vgl. BGHZ 30, 112 [1173; BGH NJW 1970, 1680 [1681]). - BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58
Prozeßunfähigkeit des Anwalts
Auszug aus BAG, 28.02.1980 - 2 AZR 330/78
Die freie Willensbestimmung kann zwar auch durch eine partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 105 Abs. 2 BGB vor übergehend für einen gegenständlich beschränkten Kreis von Angelegenheiten, d. h. für die Rechtsgeschäfte eines bestimmten Lebensgebiets ausgeschlossen sein (vgl. BGHZ 30, 112 [1173; BGH NJW 1970, 1680 [1681]).
- BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
Auszug aus BAG, 28.02.1980 - 2 AZR 330/78
Dagegen wird vom Gesetz keine partielle Geschäftsunfähigkeit anerkannt, die nicht durch bestimmte Geschäftsbereiche, sondern durch den Schwierigkeitsgrad der in Frage stehenden Rechtsgeschäfte abgegrenzt wird (BGH NJW 1961, 261;… BGH NJW 1970, 1681 und Staudinger-Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 104 Rz 23)" Eine relative Geschäftsunfähigkeit, die durch den jeweiligen Schwierigkeitsgrad der vorgenommenen Geschäfte bestimmt wird, würde zu einer für den Rechtsverkehr schwer erträglichen Rechtsunsicherheit führen. - BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72
Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 28.02.1980 - 2 AZR 330/78
Einen erheblichen Nachteil hätte für den Kläger auch eine außerordentliche Änderungskündigung bedeutet, weil bei einer Annahme unter Vorbehalt (vgl. § 2 KSchG) sein Ansehen im Betrieb erheblich gemindert worden wäre und der Kläger bei der Ablehnung des Änderungsangebotes jeden falls zunächst seinen Arbeitsplatz verloren hätte (vgl. BAG 25" 213 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung). - LAG Düsseldorf, 16.01.1962 - 8 Sa 459/61
Auszug aus BAG, 28.02.1980 - 2 AZR 330/78
Rur dann, wenn für die Begründung und die Aufhebung eines Vertrages die Schriftform vorgesehen wird, gilt das auch für eine einverständliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses (…vgl. Staudinger-Neumann, BGB, 12. Aufl., Vorbem. zu § 620 Rz 14; LAG Düsseldorf, DB 1962, 675; LAG Hamm, ARSt, Bd. XIII, Nr. 572 [S. 203 f-3).
- BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05
GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis
Die Schriftformklausel im Arbeitsvertrag vom 26. April 1984 bezog sich nur auf Kündigungen und kann nicht auf Aufhebungsverträge ausgedehnt werden (vgl. BAG 28. Februar 1980 - 2 AZR 330/78 -, zu II 2 a der Gründe). - BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79
Anfechtung eines Auflösungsvertrages mit einem Schwerbehinderten wegen Androhung …
Vielmehr müssen bei dem Erklärenden bestimmte krankhafte Vorstellungen und Empfindungen oder Einflüsse Dritter derart übermächtig geworden sein, daß eine Bestimmung des Willen; durch vernünftige Erwägungen ausgeschlossen ist (vgl. BGH Wl 1972, 972, zu I der Gründe; Senatsurteil vom 28. Februar 1980 - 2 AZR 330/78 - zu II 3 a der Gründe, nicht veröffentlicht).Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift setzt objektiv die Ankündigung eines künftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG Urteil vom 14. Juli I960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13 zu § 123 BGB, zu IV 1 der Gründe; Senatsurteil vom 28. Februar 1980 - 2 AZR 330/78 - zu III 2 a der Gründe - n.v.).
Die Drohung muß bewußt darauf gerichtet sein, den Bedrohten zu der Einschätzung zu verleiten, nur zwischen zwei Übeln wählen zu können, von denen die Abgabe der empfohlenen Erklärung nach der Einsicht des Drohen den als das geringere Übel gegenüber der sonst zu erwartenden Maßnahmen erscheinen soll (vgl. dazu insbesondere Larenz, Allge meiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 3. Aufl., S. 31, sowie Senatsurteil vom 28. Februar 1980 - 2 AZR 330/78 - nicht veröffentlicht, zu III 2 b der Gründe).
Wenn der Bedrohte durch eigene Überlegungen dahin kommt, zur Vermeidung eines größeren Übels eine Erklärung abzugeben, ist er nicht durch Drohung dazu bestimmt worden (Senatsurteil vom 28. Februar 1980, aaO; RGZ 59, 351, 353).
Das ist schon dann anzunehmen, wenn ohne die Beeinflussung die Willenserklärung entweder überhaupt nicht oder nicht in der gewählten Form oder zu dieser Zeit abgegeben worden wäre (Senatsurteil vom 28. Februar 1980, aaO, zu III 2 c der Gründe m.w.N. ).
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt BAG 32 , W = AP Nr. 21 zu § 123 BGB, zu I 2 der Gründe sowie das Senatsurteil vom 28. Februar 1980, aaO, zu III 3 a der Gründe) ist eine solche Androhung dann nicht widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 6 Sa 1442/10
Aufhebungsvertrag - Drohung mit fristloser Kündigung - Verletzung einer Pflicht …
Jedenfalls darin kam der für eine Drohung erforderliche Nötigungswille zum Ausdruck und handelte es sich nicht um einen schichten Hinweis auf verschiedene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten ( zu dieser Unterscheidung BAG, Urteil vom 28.02.1980 - 2 AZR 330/78 - zu III 2b der Gründe ).
- LAG Schleswig-Holstein, 03.04.2012 - 1 Sa 577a/10
Aufhebungsvertrag, Anfechtung, Geschäftsunfähigkeit, Alkoholkrankheit, Lehrer
Es ließe sich dann keine klare Grenze zwischen Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit ziehen (BAG, Urteil vom 28.02.1980 - 2 AZR 330/78 - Juris, Rn. 44). - LAG Hamm, 01.02.2017 - 4 Sa 831/16
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung
Zwar trifft es im Ansatz zu, dass der für eine widerrechtliche Drohung erforderliche Nötigungswille fehlen kann, wenn die Ankündigung eines Übels keine "nötigende Funktion", sondern nur eine Mitteilungsfunktion hat, indem mit dem Hinweis auf mehrere verschiedene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten dem Vertragspartner eine von ihm selbst zu treffende Wahl eröffnet werden soll (BAG, Urteil vom 28.02.1980 - 2 AZR 330/78 = juris). - LAG Düsseldorf, 15.02.2018 - 13 Sa 833/17
Wirksamkeit einer auf angeblichs Mobbing gestützten fristlosen Kündigung des …
Die freie Willensbestimmung fehlt bei der Abgabe einer Willenserklärung nur dann, wenn jene nicht nur geschwächt oder gemindert, sondern völlig ausgeschlossen ist (BAG 28.02.1980 - 2 AZR 330/78 - juris). - LAG Schleswig-Holstein, 03.04.2012 - 1 Sa 577/10 Es ließe sich dann keine klare Grenze zwischen Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit ziehen (BAG, Urteil vom 28.02.1980 - 2 AZR 330/78 - Juris, Rn. 44).
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