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Rechtsprechung
   BAG, 03.10.1975 - 2 AZR 339/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,980
BAG, 03.10.1975 - 2 AZR 339/74 (https://dejure.org/1975,980)
BAG, Entscheidung vom 03.10.1975 - 2 AZR 339/74 (https://dejure.org/1975,980)
BAG, Entscheidung vom 03. Oktober 1975 - 2 AZR 339/74 (https://dejure.org/1975,980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stationsreferendar - Arbeitgeberverband - Gewerkschaft - Vereinfachte Zustellung - Entgegennahme - Amtlich bestellter Vertreter - Prozeßführungsbefugnis - Empfangsbekenntnis - Unterschrift des Stationsreferendars - Rechtsmittelfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 11 Abs. 1 S. 1 § 50; ZPO § 212a
    Arbeitsgerichtsverfahren: Zustellungsvollmacht eines Stationsreferendars bei einem Arbeitgeberverband

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 991 (Ls.)
  • DB 1976, 778
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BAG, 03.10.1975 - 2 AZR 339/74
    Der Bundesgerichtshof hat unter allgemeiner Zustimmung des Schrifttums in zwei Fällen entschieden, daß Referendare, denen allgemein die Vertretung eines Rechtsanwalts übertragen worden ist, ohne daß sie zu amtlich bestellten Vertretern ernannt worden wären, nicht Zustellungsempfänger einer vereinfachten Zustellung nach § 198 ZPO sein können (BGHZ 14, 342 [345]; BGH VersR 197o, 466;… Stein-Jonas-Pohle, aaO, § 198 Anm. II 1 und § 212 a Anm. 1 3 $ Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 34. AufL., § 198 Anm. 1 A und 2 A;… Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., § 75 II 5 a; ähnlich auch BGH JVB1.1963, 9) Die in diesen Entscheidungen aufgestellten Grundsätze sind auch bei einer Zustellung nach § 212 a ZPO anzuwenden (…Stein-Jonas-Pohle, aaO).

    Auf die Frage, ob ein Rechtsanwalt einen Dritten, also auch einen Referendar, zur Empfangnahme eines speziellen Schriftstückes nach § 212 a ZPO ermächtigen kann (vgl. BGHZ 14, 342 [345]), kommt es nicht mehr an, nachdem in der höchst richterlichen Rechtsprechung unbestritten ist, daß das schriftliche Empfangsbekenntnis des Anwalts, dem zugestellt werden soll, für die Wirksamkeit der Zustellung unerläßlich ist (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 212 a ZPO mit zustimmender Anmerkung von Mes; BGHZ 3o, 299 [3o1]; BGH VersR 1974-, 1223 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 12.03.1964 - 1 AZB 5/64

    Urteilszustellung - Unterbevollmächtigter - Beginn der Rechtsmittelfrist - …

    Auszug aus BAG, 03.10.1975 - 2 AZR 339/74
    Eine Zustellung unmittelbar an ihn als Unterbevollmächtigten wäre auch nicht wirksam gewesen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 176 ZPO).

    Ein Unterbevollmächtigter wird nicht neben den bisherigen Prozeßvertretern selbst Prozeßbevollmächtigter (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 176 ZPO).

  • BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vertretungsbefugnis eines Gewerkschaftsreferendars - …

    Auszug aus BAG, 03.10.1975 - 2 AZR 339/74
    Denkbar ist zwar, daß ein angestellter Referendar zum Vertreter eines Verbandes im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 ArbGG bestellt wird (vgl. Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom Io. Juni 1975 - 1 ABR 14ö/73 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 73 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.07.1975 - 5 AZB 27/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeitsanforderungen an eine Berufungsschrift

    Auszug aus BAG, 03.10.1975 - 2 AZR 339/74
    Die Mängel der Berufungsschrift waren somit rechtzeitig geheilt (vgl. Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juli 1975 - 5 AZB 27/75 - [demnächst] AP Nr. 31 zu § 518 ZPO).
  • BGH, 15.11.1988 - XI ZB 3/88

    Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses

    Angesichts des insoweit übereinstimmenden Unterschriftserfordernisses in § 130 Nr. 6 und § 212 a ZPO können zur näheren Bestimmung der Anforderungen an die anwaltliche Unterschrift in einem Empfangsbekenntnis keine anderen Maßstäbe angelegt werden als für bestimmende Schriftsätze (BGHZ 57, 160, 164; ebenso BAG, Urteil vom 3. Oktober 1975 - 2 AZR 339/74, Nr. 5 zu § 212 a ZPO ).

    Nur so kann sichergestellt werden, daß der Anwalt die Kenntnisnahme selbst beurkundet und dies nicht in unzulässiger Weise Dritten - etwa Kanzlei-Angestellten - überläßt (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 21. April 1982 - IVa ZB 20/81, NJW 1982, 1650;… Urteil vom 11. März 1987 - VIII ZR 160/86, BGHR ZPO § 212 a Empfangsbekenntnis 1 und 2 = NJW 1987, 2679, 2680; ferner BAG, Urteil vom 3. Oktober 1975 - 2 AZR 339/74 - AP Nr. 5 zu § 212 a ZPO ).

  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 375/92

    Verbandsmitgliedschaft bei Betriebsinhaberwechsel

    Dasselbe gilt für die subjektive Bereitschaft des Zustellungsadressaten, die erfolgte Zustellung als eine förmliche Zustellung im Sinne von § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzuerkennen (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 2 AZR 339/74 - AP Nr. 5 zu § 212 a ZPO; BGH Beschluß vom 21. April 1982 - IV a ZB 20/81 - NJW 1982, 1650 f.).
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