Rechtsprechung
| BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung eines eingeschränkt arbeitsfähigen Feuerwehrmannes - Anbieten eines alternativen Arbeitsplatzes seitens des Arbeitgebers gegenüber einem nicht vollständig einsatzfähigen Feuerwehrmann - Begriff der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 28.08.1990 - 1 Ca 785/90
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.1991 - 7 Sa 823/90
- BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (17)
- BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit
Auszug aus BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
Sie kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe).In diesem Fall liegt die die Kündigung rechtfertigende Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses schon in der Aufhebung des Austauschverhältnisses auf Dauer (Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP, aaO, zu II 1 b bb der Gründe).
- BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
Unabhängig von dem Gutachten Dr. Kr indizierten bereits die häufigen Erkrankungen des Klägers in der Vergangenheit einen entsprechenden Krankheitsverlauf auch in der Zukunft (BAGE 43, 129, 137 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 2 der Gründe).Dies gilt jedoch nur dann, soweit darin zugleich die Behauptung liegt, die Ärzte hätten ihm gegenüber die künftige gesundheitliche Entwicklung bereits tatsächlich positiv beurteilt (Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 a der Gründe; BAGE 43, 129, 137 = AP, aaO, zu B II 3 der Gründe).
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Auszug aus BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
Dies gilt jedoch nur dann, soweit darin zugleich die Behauptung liegt, die Ärzte hätten ihm gegenüber die künftige gesundheitliche Entwicklung bereits tatsächlich positiv beurteilt (Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 a der Gründe;… BAGE 43, 129, 137 = AP, aaO, zu B II 3 der Gründe).
- BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Auszug aus BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
In der dritten Stufe, bei der Interessenabwägung, ist dann zu prüfen, ob die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen zu einer Belastung des Arbeitgebers führt, die dieser nicht mehr hinzunehmen braucht (vgl. etwa Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 2 a der Gründe). - BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81
Kündigung bei lang anhaltender Krankheit
Auszug aus BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
Sie ist dann sozial gerechtfertigt, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs aufgrund der objektiven Umstände auf eine Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Zeit zu schließen ist und gerade diese Ungewißheit zu nicht weiter hinnehmbaren betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastungen führt (vgl. etwa BAGE 40, 361 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82
Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
Sie kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe). - BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten …
Auszug aus BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
Unabhängig von dem Gutachten Dr. Kr indizierten bereits die häufigen Erkrankungen des Klägers in der Vergangenheit einen entsprechenden Krankheitsverlauf auch in der Zukunft (BAGE 43, 129, 137 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 2 der Gründe). - BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86
Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera
Auszug aus BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
Abgesehen davon, daß diese Verfahrensrüge nicht den Anforderungen an eine zulässige Rüge der Verletzung des § 286 ZPO genügen dürfte angesichts fehlender Angabe, welches konkrete Beweismittel benannt worden ist und was eine durchgeführte Beweisaufnahme zum Ergebnis gehabt hätte (BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu V 1 der Gründe), hat das Landesarbeitsgericht die Frage, ob überhaupt eine Stelle als Kraftfahrer im Bereich der Beschäftigungsdienststelle frei gewesen sei, gerade offengelassen, weil der Kläger wegen seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung hierfür nicht in Betracht komme. - BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53
Arbeitsverhältnis: Befristung
Auszug aus BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
Sie ist dann sozial gerechtfertigt, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs aufgrund der objektiven Umstände auf eine Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Zeit zu schließen ist und gerade diese Ungewißheit zu nicht weiter hinnehmbaren betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastungen führt (vgl. etwa BAGE 40, 361 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 323/84
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
Das Arbeitsgericht hätte zwar nach den Senatsurteilen vom 21. März 1991 - 2 AZR 323/84 A und 2 AZR 296/87 B - (EzA § 622 BGB n.F. Nr. 33 und 32 jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) den Rechtsstreit aussetzen müssen, soweit es auf die für verfassungswidrig erklärte Bestimmung des § 622 Abs. 2 BGB ankam. - BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 296/87
Auswirkung der Unvereinbarkeit des § 622 Abs. 2 BGB mit Art. 3 GG
- BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen …
- BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76
Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes - …
- BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
- BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55
Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche …
- BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung
- BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweispflicht bei Klage gegen …
- LAG Düsseldorf, 19.12.2012 - 7 Sa 603/12
Prozessuale Mitwirkungspflicht des Klägers im Kündigungsschutzrechtsstreit; …
Rn. 78 Mit der Erteilung seiner eingeschränkten Entbindungserklärung hat der Kläger seinen prozessualen Mitwirkungspflichten nicht genügt (vgl. dazu BAG, Urteil vom 06.02.1992, 2 AZR 364/91, Rn. 40, zitiert nach juris). - BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
Krankheitsbedingte ordentliche Kündigung
Dieser Sachdarstellung läßt sich nicht deutlich entnehmen, ob die Klägerin den Krankheitsbefund und die vermutliche Entwicklung ab dem Kündigungszeitpunkt, auf den hier abzustellen ist (…Senatsurteile vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22, aaO und vom 6. Februar 1992 - 2 AZR 364/91 - unveröffentlicht, zu C I 4 b ee der Gründe) selbst hinreichend kannte und/oder schildern konnte. - FG Münster, 23.01.2025 - 12 K 19/14
Verjährungshemmung bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungen
Ausgehend von diesem Grundsatz sowie dem allgemeinen, auch prozessrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben, wonach Rechtspositionen nicht missbraucht werden dürfen, schließt sich der Senat der in der Rechtsprechung vertretenen Einschätzung an, dass auch die grundlose Weigerung eines Beteiligten, einen Zeugen von der Schweigepflicht zu entbinden, als Mitwirkungspflichtverletzung (Beweisvereitelung) angesehen werden kann, und zwar auch dann, wenn der andere Beteiligte insoweit die Feststellungslast trägt (vgl. Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 19.02.1997 5 AZR 747/93; anschließend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2012 7 Sa 603/12; s. auch BAG-Urteil vom 06.02.1992 2 AZR 364/91; Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2018 L 34 AS 1650/18 B ER; Thüringer LSG, Urteil vom 04.07.2017 L 6 R 1450/16; vgl. auch Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 20.04.1983 VIII ZR 46/82 [Würdigung im Rahmen des Streitstoffes]; BGH-Beschluss vom 26.09.1996 III ZR 56/96 [auch zu Unzumutbarkeitsgründen]).
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 26 Sa 1437/10
Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Schwerbehinderung
Hat der Arbeitnehmer nach längerer Arbeitsunfähigkeit - wenn auch nur mit Unterbrechungen - noch gearbeitet, legt das die Annahme häufiger Kurzerkrankungen nahe, nicht einer dauernder Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG 6. Februar 1992 - 2 AZR 364/91, Rn. 34). - LAG Düsseldorf, 04.05.1995 - 5 Sa 717/94
Krankheitsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung auf geeignetem freien …
aa) Richtig ist allerdings, dass der Arbeitgeber nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Fällen einer krankheitsbedingten Kündigung verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer vor einer Beendigungskündigung eine Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz anzubieten, wenn ein solcher frei ist und vom Arbeitnehmer ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgefüllt werden kann (BAG, Urteil vom 05.08.1976 - 3 AZR 110/75 -, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 06.02.1992 - 2 AZR 364/91 -, n.v.). - LAG Hamm, 04.03.2003 - 19 Sa 1720/02
Krankheitsbedingte Kündigung; Vorrang der Änderungskündigung vor der …
Schließlich ist auf einer dritten Stufe eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der zu prüfen ist, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (vgl. BAG, Urteile v. 06.02.1992 - 2 AZR 364/91 -, v. 21.05.1992 - 2 AZR 399/91 -, AP Nr. 30 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; v. 19.05.1993 - 2 AZR 539/92 -, n.v.; v. 29.04.1999 - 2 AZR 431/98 -, NZA 1999, 978 ff.; v. 12.04.2002 - 2 AZR 148/01 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".