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Rechtsprechung
   BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 379/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8992
BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 379/89 (https://dejure.org/1990,8992)
BAG, Entscheidung vom 07.02.1990 - 2 AZR 379/89 (https://dejure.org/1990,8992)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 1990 - 2 AZR 379/89 (https://dejure.org/1990,8992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Präklusionswirkung eines der Kündigungsschutzklage stattgebenden und die Beschäftigungsklage abweisenden Urteils für eine später erhobene Verzugslohnklage - Annahmeverzug des Dienstberechtigten mit der Annahme der Dienste - Anspruch des Dienstverpflichteten trotz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues …

    Auszug aus BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 379/89
    Deshalb ist für die Abweisung eines solchen Antrags auf die tragenden Abweisungsgründe der Entscheidung zurückzugreifen und auch für sie eine Bindungswirkung zu bejahen (vgl. BAG Beschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 76, zu B II 3 c der Gründe, m.w.N.).

    Unerheblich für die Rechtskraftwirkung des Urteils des Berufungsgerichts im Vorprozeß ist, ob es inhaltlich richtig ist (vgl. BAG Beschluß vom 21. September 1989, a.a.O., zu B II 3 e der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 379/89
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB, zu B I der Gründe, m.w.N.) bedarf es nach Ausspruch einer unwirksamen ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich auch keines wörtlichen Dienstleistungsangebots des Arbeitnehmers.

    Die fehlende (subjektive) Arbeitsbereitschaft des Arbeitnehmers schließt jedoch gemäß § 297 BGB den Annahmeverzug des Arbeitgebers aus (BAGE 46, 234, 244 f. = AP Nr. 34 zu § 615 BGB, zu B II 5 d der Gründe; Senatsurteil vom 21. März 1985, a.a.O., zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 - nicht veröffentlicht, zu II 2 c der Gründe).

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 379/89
    Die fehlende (subjektive) Arbeitsbereitschaft des Arbeitnehmers schließt jedoch gemäß § 297 BGB den Annahmeverzug des Arbeitgebers aus (BAGE 46, 234, 244 f. = AP Nr. 34 zu § 615 BGB, zu B II 5 d der Gründe;… Senatsurteil vom 21. März 1985, a.a.O., zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 - nicht veröffentlicht, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene …

    Auszug aus BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 379/89
    Die weiteren Voraussetzungen des Annahmeverzugs bestimmen sich auch für das Arbeitsverhältnis nach den §§ 293 ff. BGB (ständige Rechtsprechung; vgl. BAGE 50, 164, 168 f. = AP Nr. 39 zu § 615 BGB, zu C I 1 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84

    Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 379/89
    Danach setzt der Annahmeverzug des Dienstberechtigten zunächst voraus, daß das Dienstverhältnis fortbestanden hat (Senatsurteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung, zu B II 1 der Gründe).
  • BGH, 08.02.1965 - VIII ZR 121/63

    Materielle Rechtskraft bei Abweisung der Räumungsklage

    Auszug aus BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 379/89
    In Rechtskraft erwächst die im Urteil ausgesprochene Rechtsfolge, d.h. der vom Richter aus dem vorgelegten Sachverhalt gezogene und im Urteil ausgesprochene Schluß auf das Bestehen oder Nichtbestehen der beanspruchten Rechtsfolge (vgl. BGHZ 43, 144).
  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85

    Annahmeverzug nach außerordentlicher Kündigung - Subjektives Leistungsvermögen …

    Auszug aus BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 379/89
    Die fehlende (subjektive) Arbeitsbereitschaft des Arbeitnehmers schließt jedoch gemäß § 297 BGB den Annahmeverzug des Arbeitgebers aus (BAGE 46, 234, 244 f. = AP Nr. 34 zu § 615 BGB, zu B II 5 d der Gründe;… Senatsurteil vom 21. März 1985, a.a.O., zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 - nicht veröffentlicht, zu II 2 c der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.1989 - 13 Sa 35/88

    Anspruch eines Wachmannes auf Annahmeverzugslohn; Vornahme der …

    Auszug aus BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 379/89
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Februar 1989 - 13 Sa 35/88 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 88/93

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach unwirksamer fristloser Kündigung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteil vom 7. Februar 1990 - 2 AZR 379/89 - unveröffentlicht) bedarf es nach Ausspruch einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich auch keines wörtlichen Dienstleistungsangebots des Arbeitnehmers; vielmehr gerät der Arbeitgeber gem. § 296 BGB in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen.
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