Rechtsprechung
| BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 21.12.1978 - 6 Sa 158/78
- BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde - …
Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
Der Betriebsrat muß aufgrund der Unterrichtung durch den Arbeitgeber in der Lage sein, ohne zusätzliche Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (Senatsurteil vom 28.9.'1978 - 2 AZR 2/77 - AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972 [zu III 3 a der Gründe], die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen …
Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 3.2.1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung [zu II 2 der Gründe]; ferner Urteil vom 5-8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit [zu II 3 b der Gründe]) trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers auf einem freien Arbeitsplatz nicht möglich oder zumutbar ist. - BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75
Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - …
Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 3.2.1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung [zu II 2 der Gründe]; ferner Urteil vom 5-8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit [zu II 3 b der Gründe]) trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers auf einem freien Arbeitsplatz nicht möglich oder zumutbar ist.
- BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75
Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 3.2.1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung [zu II 2 der Gründe]; ferner Urteil vom 5-8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit [zu II 3 b der Gründe]) trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers auf einem freien Arbeitsplatz nicht möglich oder zumutbar ist. - BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73
Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
Die Art der Kündigung gehört zu den für eine ordnungsgemäße Anhörung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG dem Betriebsrat mitzuteilenden wesentlichen Umständen (Senatsurteil vom 28.2.1974 - 2 AZR 455/73 - BAG 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972 [zu I 1 der Gründe]). - BAG, 14.09.1976 - 1 AZR 784/75
(Rechtzeitige) Einschaltung des Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung
Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
Der Unternehmer muß den Betriebsrat einschalten, bevor er abschließend darüber entschieden hat ob und wie die Betriebsänderung erfolgt (so, zusammenfassend, Urteil vom 14.9.1976 - 1 AZR 784/75 - AP Nr. 2 zu § 113 BetrVG 1972 [zu 2 der Gründe] m.w.N.). - BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72
Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei …
Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
Deshalb hätte der Kläger entweder vor oder unmittelbar nach Zugang der Kündigung, etwa innerhalb der Wochenfrist des § 3 KSchG zu erkennen geben müssen, daß er bereit sei, auch eine solche Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen hinzunehmen (vgl. dazu Senatsurteil vom 13.9.1973 - 2 AZR 601/72 - BAG 23, 278 [289 ff.] = AP Kr. 2 zu § 1 KSchG 1969 [zu III 2 der Gründe]). - BGH, 12.02.1963 - VI ZR 64/62
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers einer nicht mehr benutzten Scheune im …
Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
Das Bestreiten der gegnerischen Behauptung ist vielmehr grundsätzlich auch noch in der Berufungsinstanz möglich (BGH VersR 1963 530;… Stein/Jonas/ Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 138 II 3" Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 552 Rdnr. 1) und kann nur, wie jedes andere Verteidigungsmittel, unter den Voraussetzungen des § 528 ZPO zurückgewiesen werden (Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, ZPO, 39.Aufl., § 290 Anm.l; Thomas/Putzo, ZPO, 11.Aufl. § 138 Anm. XII 2). - BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73
Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht - …
Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
Ein solcher Sachverhalt liegt vor, wenn hinsichtlich der Kündigungsfrist keine Besonderheiten gegenüber der gesetzlichen Regelung bestehen und für den Betriebsrat auch erkennbar ist, daß die Kündigung in naher Zukunft ausgesprochen werden soll (vgl. Senatsurteil vom 28.3.1974- - 2 AZR 4-72/73 - BAG 26, 102 = AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972; KR-Etzel § 102 BetrVG Rz 59). - BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende …
Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
Auf den tatsächlichen Wissensstand des Betriebsrats über die Sozialdaten kommt es erst an, wenn der Betriebsrat an den Arbeitgeber rechtzeitig, aber vergeblich ein solches Verlangen gerich-' tet hat (vgl. Senatsurteil vom 6.7.1978 - 2 AZR 810/76 - AP Kr. 16 zu § 102 BetrVG 1972 [zu III 2 - 5 und IV 2 der Gründe], die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 23.01.1979 - 1 AZR 64/76
Betriebsstillegung - Interessenausgleich mit Betriebsrat - Abfindungsansprüche - …
- BAG, 30.08.1966 - 1 AZR 456/65
PVV - Gefahrgeneigte Arbeit - Haftungsbeschränkung - Arbeitnehmerhaftung
- BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 102/78
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
An diesem Verständnis der Ausgangsentscheidung vom 13. September 1973 (…aaO) haben die Kündigungssenate auch später in ständiger Rechtsprechung festgehalten und die vor oder unmittelbar nach der Kündigung erklärte Bereitschaft des Arbeitnehmers zur Voraussetzung für die Weiterbeschäftigung zu "ungünstigeren Bedingungen" erhoben (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1978 - 2 AZR 748/76 - n.v.; Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; Urteil vom 9. November 1979 - 7 AZR 933/77 - n.v.; Urteil vom 6. August 1981 - 2 AZR 381/79 - n.v.).
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