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Rechtsprechung
   BAG, 03.06.1958 - 2 AZR 406/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,410
BAG, 03.06.1958 - 2 AZR 406/55 (https://dejure.org/1958,410)
BAG, Entscheidung vom 03.06.1958 - 2 AZR 406/55 (https://dejure.org/1958,410)
BAG, Entscheidung vom 03. Juni 1958 - 2 AZR 406/55 (https://dejure.org/1958,410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellter - Beteiligung am Gewinn - Gewinn des Geschäftsjares - Ausscheiden des Angestellten - Abrechnungsgrundlage - Jahresbilanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 317
  • NJW 1958, 1319 (Ls.)
  • DB 1958, 804
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

    Für die schlüssige Darlegung einer Überzahlung hätte es vollständiger Angaben für das gesamte Geschäftsjahr bedurft (vgl. BAG 3. Juni 1958 - 2 AZR 406/55 - zu I der Gründe, BAGE 5, 317).
  • BFH, 17.12.1997 - I R 70/97

    VGA bei Vergütungen an beherrschenden Gesellschafter

    Beginnt oder beendet ein Gewinntantiemeberechtigter während des Kalenderjahres seine Tätigkeit, so steht ihm grundsätzlich ein der Zeit seiner Tätigkeit entsprechender Anteil am Jahresgewinn zu (…vgl. Scholz/Schneider, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 8. Aufl., § 35 Rdnr. 184; Meyer-Landrut in Großkommentar Aktiengesetz, § 86 Anm. 4;… Hachenburg, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 35 Rdnr. 221; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Juni 1958 2 AZR 406/55, BAGE 5, 317; Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 8. Oktober 1984 8 U 265/83, GmbHR 1985, 155; vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 1994 II ZR 128/93, GmbHR 1994, 546).
  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 855/98

    Rückzahlung von Provision

    Denn für die Berechnung eines zugesagten Gewinnanteils ist gewöhnlich ausschließlich der festgestellte Jahresabschluß maßgebend (BAG 3. Juni 1958 - 2 AZR 406/55 - AP HGB § 59 Nr. 9 mit zust. Anm. Hefermehl).
  • LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07

    Anspruch des Erben auf einen Erfolgsbonus

    Die zeitratierliche Berechnung entspricht, weil beiderseits interessengerecht, im allgemeinen auch bei einem Erfolgsbonus dem hypothetischen Parteiwillen (§ 157 BGB), dies jedenfalls dann, wenn das Arbeitsverhältnis im Laufe des Bezugsjahrs, erst recht kurz vor Ablauf des Bezugsjahrs endet (vgl. BAG, Urteil vom 03.06.1958, 2 AZR 406/55, BAGE 5, 317).
  • LAG Düsseldorf, 23.07.2003 - 12 Sa 260/03

    Einfache und ergänzende Vertragsauslegung, Anspruch auf zeitanteilige Tantieme …

    Scheidet der Arbeitnehmer während des Bezugszeitraums einer ihm zugesagten Vergütungsleistung aus, steht ihm grundsätzlich die Leistung zeitanteilig zu, nämlich im Verhältnis seiner Beschäftigungszeit im Bezugszeitraum zu dem gesamten Bezugszeitraum (BAG, Urteil vom 03.06.1958, AP Nr. 9 zu § 59 HGB, Kammerurteil vom 27.06.1996, NZA-RR 1996, 441).

    f) Nach der "Verkehrssitte" steht dem Arbeitnehmer, der während des Bezugszeitraums einer ihm zugesagten Vergütungsleistung ausscheidet, die Leistung zeitanteilig, nämlich im Verhältnis seiner Beschäftigungszeit im Bezugszeitraum zu dem ganzen Bezugszeitraum zu (BAG, Urteil vom 03.06.1958, 2 AZR 406/55, AP Nr. 9 zu § 59 HGB; vgl. Urteil vom 08.11.1978, 5 AZR 358/77, AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation, OLG Hamm…, Urteil vom 08.10.1994, BB 1984, 2214, Palandt/Putzo, BGB, 62. Aufl., § 611 Rz. 78, ErfK/Preis, 3. Aufl., § 614 BGB Rz. 10, Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 10. Aufl., § 77 Rz. 7, MünchArbR/Kreßel, 2. Aufl., § 68 Rz. 100;… für den Fall der Beendigung durch eine aufhebungsvertragliche Regelung: Bauer, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 6. Aufl., Rz. 687, Weber/Ehrich/Burmester, Handbuch der arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge, 3. Aufl., Teil 3, Rz. 149).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 11 Sa 560/02

    Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen ; Verteilung der …

    Entgegen der Auffassung des Klägers kann bei einem Ausscheiden im Verlaufe des Geschäftsjahres nicht im Rahmen einer "Zwischenbilanz" auf die sich zu diesem Zeitpunkt ergebenden Überschüsse abgestellt werden (vgl. BAG 03.06.1958 AP HGB § 59 Nr. 9).

    Insoweit stellt die vorgenommene Auslegung auch keine Kündigungserschwerung analog § 622 Abs. 6 BGB dar, da es gerade nicht um die Frage geht, ob aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens des Klägers ein Anteil an einem tatsächlich erzielten Jahresüberschuss in Wegfall gerät (vgl. hierzu BAG 03.06.1958 AP HGB § 59 Nr. 9).

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2002 - 20 Sa 75/01

    Abwerbung von Arbeitskollegen während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses als …

    Rn. 25 2. Da der Tantiemeanspruch bei unterjährigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses und/oder nicht ganzjähriger Zuweisung der jeweiligen Niederlassung nur pro rata temporis besteht (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 03.06.1958 - 2 AZR 406/55 - AP Nr. 9 zu § 59 HGB), war auch der Auskunftsanspruch entsprechend zu begrenzen.
  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.2014 - 17 Sa 20/14

    Unangemessen lang hinausgeschobene Fälligkeit einer als Gratifikation …

    Sondervergütungen in Form von Gewinnbeteiligungen werden fällig, sobald die Bilanz für das betreffende Geschäftsjahr festgestellt ist oder sobald die Bilanz für das betreffende Geschäftsjahr hätte festgestellt werden können (vgl. BAG 3. Juni 1958 - 2 AZR 406/55 - , juris, Rn. 23;… Preis, in: Erfurter Kommentar, 14. Auflage, § 611 Rn. 502;… Müller-Glöge, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage, § 614 Rn.6).
  • BFH, 20.03.1987 - VI R 61/84

    Anforderungen an das Vorliegen außergewöhnlicher Einkünfte - Voraussetzungen für …

    Es kann dahinstehen, ob dieser Anspruch schon am 31. Dezember des Streitjahres oder erst mit seiner Fälligkeit (vgl. hierzu Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 3. Juni 1958 2 AZR 406/55, BAGE 5, 317) entstanden ist.
  • BAG, 10.12.1973 - 3 AZR 318/73

    Verwirkung - Mehrarbeit - Prämie - Verjährung - Jahresumsatzprämie - Beginn - …

    Zwar hing die Frage, ob und in welcher Höhe ihm über die Mindesttantieme hinaus ein weiterer Anspruch zustand, nicht von dem Ergebnis einer erst im Folgejahr aufstellbaren Bilanz ab, wie es etwa bei einer gewinnabhängigen Tantieme der Fall ist (vgl. dazu BAG 5, 317 C320 ff.] = AP Nr. 9 zu § 59 HGB).
  • LAG Hamm, 03.12.2002 - 6 Sa 267/02

    Tantiemeanspruch, Ausschlussfrist

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