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Rechtsprechung
   BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1948
BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86 (https://dejure.org/1987,1948)
BAG, Entscheidung vom 04.06.1987 - 2 AZR 416/86 (https://dejure.org/1987,1948)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 1987 - 2 AZR 416/86 (https://dejure.org/1987,1948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 52
  • DB 1984, 2704
  • DB 1988, 185
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86
    Die von dem Beklagten ausgesprochene ordentliche Kündigung war jedenfalls nach § 1 Abs. 3 KSchG sozialwidrig, weil er bei der Auswahl soziale Gesichtspunkte nicht berücksichtigt hat und die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG, in dessen Rahmen allein betriebliche Belange von Bedeutung sind (BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), nicht dargetan sind.
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86
    Eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen kommt nur dann in Betracht, wenn die ordentliche Kündigung ausgeschlossen und eine anderweitige Beschäftigung im Betrieb oder Unternehmen nicht möglich ist (BAGE 48, 220, 225 - 226 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB).
  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86
    Die soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG erstreckt sich innerhalb des Betriebes auf alle Arbeitnehmer, die miteinander vergleichbar, austauschbar, sind (BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 12.04.1978 - 4 AZR 580/76

    Fristbeginn - Kündigungsberechtigter Dienststellenvorsteher - Bundesbahn - …

    Auszug aus BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86
    Auch die Tarifvertragsparteien können das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung nicht um Gründe erweitern, die nicht das Gewicht eines wichtigen Grundes i. S. des § 626 Abs. 1 BGB haben, weil der Gesetzgeber kein tarifvertragliches Vorrangprinzip zur Regelung des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grunde anerkannt hat (BA Urteil vom 12. April 1978 - 4 AZR 580/76 - AP Nr. 13 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 46/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Probezeit - Einhaltung einer Kündigungsfrist …

    Auszug aus BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86
    Das Gesetz legt hierbei keine Mindestfrist fest, so daß auch eine völlig entfristete ordentliche Kündigung tarifvertraglich vereinbart werden kann, indem Gründe für eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmt werden, die den Voraussetzungen des wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB nicht entsprechen (BAG Urteil vom 2. August 1978 - 4 AZR 46/77 - AP Nr. 1 zu § 55 MTL II).
  • BAG, 06.07.1961 - 2 AZR 279/60

    Bauarbeiter - Arbeitsamt - Schlechtwettergeld - Kündigung - Frist

    Auszug aus BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86
    Der erkennende Senat (Urteil vom 6. Juli 1961 - 2 AZR 279/60 - AP Nr. 1 zu § 143 d AVAVG) hat bereits in einem ähnlich gelagerten Fall in der Regelung des § 2 Ziff. 5 Abs. 1 BRTV für das Baugewerbe vom 20. August 1959, wonach das Arbeitsverhältnis bei Unmöglichkeit der Fortsetzung der Arbeit infolge ungünstiger Witterung in der Zeit vom 15. Oktober bis 31. März beiderseitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden konnte, eine ordentliche Kündigung gesehen.
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Damit wird zum einen für die Beurteilung des Kündigungsgrundes auf den (angeblichen) Gesundheitszustand weit nach Zugang der Kündigung abgestellt, ohne zu prüfen, ob nicht insoweit ein neuer Kausalverlauf eingetreten ist, obwohl Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes die Zeit des Kündigungszugangs ist (vgl. BAGE 40, 361, 367 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 der Gründe; 42, 151, 168 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu C II der Gründe; Urteile vom 15. August 1984 - 7 AZR 536/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu III 2 der Gründe und vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu III 3, 4 der Gründe;… KR-Becker, 3. Aufl. § 1 KSchG Rz 156;… Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 75).
  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Zwar muß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Beschränkung eines Rechtsmittels nicht in der verkündeten Urteilsformel enthalten sein; sie kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (BAGE 29, 221 = AP Nr. 5 zu § 91 ArbGG 1953; BAG Beschluß vom 2. April 1982 - 6 AZB 9/82 - AP Nr. 5 zu § 64 ArbGG 1979;Senatsurteil vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 579/80 - unveröffentlicht; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 451/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu I der Gründe, m. w. N.; vgl. ferner Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 72 Rz 34;… Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 72 Rz 18;… Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 546 Rz 50).
  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

    Gegen diese Rechtsprechung hat der Siebte Senat in seinem Urteil vom 15. August 1984 (- 7 AZR 536/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) zu bedenken gegeben, die Auffassung des erkennenden Senats würde dazu führen, daß die Parteien die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung kaum noch einigermaßen zuverlässig beurteilen könnten.
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