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Rechtsprechung
   BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 423/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12270
BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 423/94 (https://dejure.org/1995,12270)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1995 - 2 AZR 423/94 (https://dejure.org/1995,12270)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 423/94 (https://dejure.org/1995,12270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung - Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Beteiligung der Personalvertretung - Kündigung auf Grund dringender betrieblicher Erfordernisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 423/94
    Was die Information über die Kündigungsgründe angeht, reichen die Ausführungen im Anhörungsschreiben vom 26. August 1992 aus, und zwar vor allem in Hinblick auf den Wissensstand, den die örtlichen Personalräte aufgrund der Sozialplanverhandlungen bereits hatten, was nach der Rechtsprechung des Senats ausreicht (vgl. grundlegend Urteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972; zuletzt Senatsurteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75, zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 423/94
    Was die Information über die Kündigungsgründe angeht, reichen die Ausführungen im Anhörungsschreiben vom 26. August 1992 aus, und zwar vor allem in Hinblick auf den Wissensstand, den die örtlichen Personalräte aufgrund der Sozialplanverhandlungen bereits hatten, was nach der Rechtsprechung des Senats ausreicht (vgl. grundlegend Urteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972; zuletzt Senatsurteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75, zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße …

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 423/94
    Da der Personalrat somit Frau W. konkludent als Gesprächspartnerin akzeptiert hat und - nach vorhergegangenen Verhandlungen - am gleichen Tage den beabsichtigten Kündigungen ausdrücklich zugestimmt hat, gelten insofern die Ausführungen im Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 (- 2 AZR 743/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) sinngemäß auch im vorliegenden Fall.
  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 228/94

    Außerordentliche Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages - …

    Wie der Senat im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Zweiten Senats (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2 b, c der Gründe; Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 423/94 - n.v., zu II 1 der Gründe) entschieden hat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v., zu II 3 b der Gründe), handelt nach § 7 BPersVG für die Dienststelle ihr Leiter.
  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 868/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Beteiligung der Personalvertretung …

    Ist der Dienststellenleiter tatsächlich nicht verhindert, so führt dieser Mangel dann nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung, wenn der Personalrat im Laufe des Beteiligungsverfahrens das Tätigwerden des sonstigen Beauftragten nicht rügt (BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 423/94 - n.v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag wegen mangelnden Bedarfs - …

    Ist der Dienststellenleiter tatsächlich nicht verhindert, so führt dieser Mangel dann nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung, wenn der Personalrat im Laufe des Beteiligungsverfahrens das Tätigwerden des sonstigen Beauftragten nicht rügt (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v., zu II 3 b der Gründe, m.w.N.; ebenso BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 423/94 - n.v., zu II 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 1 Sa 524/03

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei vorhandenem Betriebsrat

    Notwendig voraus setzt dies jedoch, dass der vorhandene Kenntnisstand des Betriebsrats aktuell ist und mit der beabsichtigten Kündigung in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang steht (BAG, 27.6.1985, NZA 1986, 426 [427]; 26.10.1993, 2 AZR 423/94 n.v. [unter II.2 der Gründe]; 21.6.2001, EzA § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 7; LAG Hamm, 24.10.1991, LAGE § 102 BetrVG Nr. 32).
  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93
    Ist der Dienststellenleiter tatsächlich nicht verhindert, so führt dieser Mangel gleichwohl nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung, wenn der Personalrat im Laufe des Beteiligungsverfahrens das Tätigwerden des sonstigen Beauftragten nicht rügt (BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 423/94 - n.v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 57/96
    Ein etwaiger Mangel in dieser Hinsicht ist jedoch dann unbeachtlich, wenn der Personalrat daran keinen Anstoß nimmt (vgl. die erst nach Verkündung des Berufungsurteils ergangenen Senatsurteile vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG und - 2 AZR 423/94 -;, n.v.; vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 128 und 465/95 -;, n.v.; BAG Urteile vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 -;, n.v. und vom 18. Juli 1996 - 8 AZR 228/94 -;, n.v.).
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